Besondere Unterstützungsbedarfe und Migration (Kommunales Integrationszentrum Hochsauerlandkreis)
nw300152.t1AO-SF-Verfahren bei neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen
Kann für neu zugewanderte Kinder und Jugendliche ein AO-SF-Verfahren beantragt werden?
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Ja. Dabei gelten nicht die üblichen Altersgrenzen.
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Die neu zugewanderten Kinder und Jugendlichen erhalten zunächst eine in der Regel zweijährige Erstförderung.
Ein Verfahren ist innerhalb der Erstförderung möglich, sofern ein erweiterter Unterstützungsbedarf augenscheinlich ist. Es gilt dabei den allgemeinen Förderbedarf vom Erwerb der deutschen Sprache abzugrenzen. -
Besteht ein Bedarf an sonderpädagogischer Förderung im Sinne der Förderschwerpunkte ( z. B. Lernen, Geistige Entwicklung, Emotional-soziale Entwicklung) kann nach BASS 13-63 Absatz 4.2 der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens zur Ermittlung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung durch die Eltern gestellt werden.
Der/die Schüler*n macht trotz intensiver Förderung kaum Fortschritte. Wie können wir jetzt vorgehen?
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Bei entsprechenden Anzeichen macht es oft Sinn durch SonderpädagogInnen vor Ort zunächst einen sprachunabhängigen und am besten kultursensiblen Intelligenztest durchzuführen, z. B. SON-R 6 - 40. Eine Information, wo in Ihrer Kommune Tests ausgeliehen werden können, erhalten Sie am Schulamt.
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Wenn Sie unsicher sind, ob ein Förderbedarf vorliegt und keine sonderpädagogische Lehrkraft vor Ort ist, können Sie sich
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- an die Förderschulen des Schwerpunktes, der vermutet wird,
- an die Koordinatoren für das Gemeinsame Lernen (Beratung im Bereich Primarstufe)
https://bildungsnetzwerk-hsk.de/koordinatoren-gl-lehrkraefte/ - an das Inklusionsfachberatung des Schulamtes
https://bildungsnetzwerk-hsk.de/fachberatung-inklusion-lehrkraefte/
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wenden.
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Leistungsschwierigkeiten können gerade bei neu Zugewanderten verschiedene Ursachen haben.
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Kinder und Jugendliche haben vielleicht auf der Flucht traumatisierende Erfahrungen gemacht oder brauchen länger als üblich, um in der neuen Umgebung anzukommen. Viele neu angekommene junge Menschen verfallen z. B. erst einmal in eine sogenannte silent period, bis Sie sich schließlich öffnen und wieder aufnahmefähig sind.
Halten Sie gerne Rücksprache mit uns. -
Wie läuft ein Verfahren ab?
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Die Schule berät die Eltern diesbezüglich und die Eltern stellen den Antrag über die Schule beim Schulamt. Wenn der Antrag mit den erforderlichen Unterlagen vorliegt, entscheidet die schulfachliche Aufsicht, ob das Verfahren eröffnet werden kann.
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Für das Begutachtungsverfahren werden Sonderpädag:innen einer anderen Schule eingesetzt. Auch die Beobachtungen der bisherigen Lehrkräfte spielen eine Rolle. Zu Beginn und (auf Wunsch) am Ende findet ein Gespräch mit den Verantwortlichen statt.
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Ausführliche Information zu Ablauf und Fristen sowie Formulare sind auf der nachstehenden Homepage zu finden.
Wie können wir im Verfahren mit sprachlichen Barrieren zum Elternhaus umgehen?
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Informations- und Vorabgespräche zum Thema AOSF-Verfahren können über Sprachmittlerpool des Kommunalen Integrationszentrums übersetzt werden.
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Sobald Eltern sich für AOSF-Verfahren entscheiden und hier auch den Antrag stellen, startet das AOSF Verfahren und es übernimmt der Dolmetscherpool des Schulamtes:
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Ansprechpersonen in der Unteren Schulaufsicht:
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Alexandra Brandes (Brilon, Marsberg): 02931 - 944107
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alexandra.brandes@hochsauerlandkreis.de
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Matthias Klute (alle anderen Kommunen): *02931 - 944112
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Matthias.Klute@hochsauerlandkreis.de*
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Stellen Sie fest, dass über die Sprachbarriere hinaus ein durch Migration entstandener besonders hoher Beratungsbedarf vorliegt, kontaktieren Sie uns gerne zu praktischen Hilfestellungen.
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Welche Förderschwerpunkte gibt es?
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Es gibt in NRW sieben Förderschwerpunkte:
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zielgleiche Beschulung (alle allgemeinen Schulabschlüsse):
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- Sprache
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- Emotionale und soziale Entwicklung (ESE)
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- Körperliche und motorische Entwicklung
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- Sehen
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- Hören und Kommunikation
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zieldifferente Beschulung (Förderschulabschluss bzw. dem HS9 gleichwertiger Abschluss):
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- Lernen
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- Geistige Entwicklung
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Grundsätzlich können auch zwei Förderschwerpunkte vergeben werden, wobei dann einer vorrangig ist. Die Fortführung des Förderschwerpunktes muss durch die Klassenkonferenz jährlich überprüft werden.
Wo geht das Kind zukünftig zur Schule?
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Die sonderpädagogische Förderung findet in NRW in der Regel in der allgemeinbildenden Schule statt. Davon abweichend können die Eltern die Förderschule wählen.
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Es gilt, das Wohl des Kindes zu berücksichtigen und im Beratungsprozess mit den Eltern die beste Lösung zu finden.
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Ein Wechsel des Förderortes kann probeweise für ein halbes Jahr erfolgen. Die Formulare (in Kombination mit der jährlichen Überprüfung des Förderbedarfes durch die Klassenkonferenz) finden sich anbei.
Muss ich als Lehrkraft einen möglichen Schulwechsel organisieren und wenn ja, wie?
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Teilweise.
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Teilen Sie bzw. die/der Sonderpädagog*in vor Ort dem Schulamt den schriftlich geäußerten Wunsch der Eltern zum Förderort mit.
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Im Rahmen einer Regionalkonferenz werden die Schüler*innen dann den Schulen zugewiesen. Elternwünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Die Eltern erhalten abschließend einen Bescheid durch das Schulamt.
Der/die Jugendliche ist altersmäßig schon am Ende der Sekundarstufe 1. Was nun?
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Zieldifferente Förderschwerpunkte:
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1) Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung
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Die Schulpflicht kann hier länger als sonst üblich ausgeweitet werden, um eine bestmögliche Förderung des/der Jugendlichen zu gewährleisten.
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Ein Besuch der Förderschule (oder auch des BK) ist also möglich. Wählen die Eltern das Berufskolleg als Förderort, entsteht auch dort ein Anspruch auf sonderpädagogische Förderung.
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Im Übergang Schule-Beruf greift das Programm KAoA-STAR.
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2) Förderschwerpunkt Lernen
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Der Förderschwerpunkt endet im Normalfall mit der der Sekundarstufe I. Die Eltern können jedoch eine Fortführung beantragen, wenn das Berufskolleg als Förderschule besucht werden soll. Möglich ist dort auch der Besuch einer Ausbildungsvorbereitungsklasse, auch der IFK. Es entsteht ein Anspruch auf sonderpädagogische Förderung.
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Die Schüler*innen nehmen wie alle ohne Förderschwerpunkt an KAoA teil. Es gibt verschiedene Programme zur Arbeitsmarktintegration und Qualifizierung, zum Beispiel eine Berufsausbildung in außerbetrieblicher Einrichtung für Jugendliche mit Förderbedarf (BAE Reha), assistierte Ausbildungen oder die Aktivierungsmaßnahme Integration (Mit)Sprache über das Kolping Bildungswerk. Zuständig sind die Arbeitsagentur bzw. das Jobcenter.
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Zielgleiche Förderschwerpunkte Sehen, Hören und Kommunikation und Körper, Sprache, Emotional- und soziale Entwicklung (zielgleich)
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Die/der Jugendliche kann bei Wunsch und Eignung an der allgemeinbildenden Schule zielgleich in die Sekundarstufe II der allgemein bildenden Schule übergehen. Es besteht dabei Anspruch auf sonderpädagogische Förderung (in der Regel durch eine abgeordnete Lehrkraft). Auf Antrag der Eltern kann ein Nachteilsausgleich gewährt werden. Nachteilsausgleiche für Abschlussprüfungen können rechtzeitig bei der Schulaufsicht beantragt werden.
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Im Übergang Schule-Beruf berät Sie und die Familien der Integrationsfachdienst des LWL:
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Autismus-Spektrum-Störungen
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Jugendliche mit Autismus-Spektrum-Störungen sind einem der obigen Förderschwerpunkte zielgleich oder zieldifferent zugewiesen. In der Sekundarstufe 2 werden sie bei zielgleicher Beschulung ohne ein neues Verfahren den Förderschwerpunkten Sprache oder emotionale und soziale Entwicklung zugeordnet, wenn der sonderpädagogische Förderbedarf spätestens in Klasse 8 festgestellt worden ist (§ 42 AO-SF).t.
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Feststellung einer (Schwer)Behinderung
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Häufig liegt gleichzeitig zum Förderschwerpunkt eine Behinderung vor.
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Dann ist es wichtig, diese amtlich feststellen zu lassen, damit die Person auch nach Volljährigkeit vom entsprechenden Hilfenetzwerk profitieren kann.
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Voraussetzung für die Anerkennung einer Schwerbehinderung ist, dass eine Person ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihren Arbeitsplatz rechtmäßig in Deutschland hat. Auch Asylsuchende und Geduldete können ihren rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Vorsicht: ein ausländischer Schwerbehindertenausweis ist in Deutschland nicht gültig.
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Eine hilfreiche Übersicht über die Vorteile findet sich hier:
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Zuständig ist der Fachdienst Schwerbehindertenrecht des Hochsauerlandkreises. Ein Antrag kann auch online hier gestellt werden:
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Der praktische Weg wird in diesem Video auf Deutsch, Englisch, Ukrainisch und Russisch beschrieben:
Elternkontakte/-arbeit
Die Eltern sind skeptisch bezüglich der Zuweisung eines Förderschwerpunkts.
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Häufig kommt es vor, dass Eltern einen von Lehrkräften festgestellten sonderpädagogischen Förderbedarf skeptisch sehen. Dies kann auch einen kulturellen Hintergrund haben oder mit der Einwanderungssituation zu tun haben. In Kooperation mit dem Schulamt können wir als KI Sie hier bei Gesprächen unterstützen.
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- Viele neu Zugewanderte kommen erstmalig mit einem Schulsystem in Kontakt, welches auch Menschen mit Behinderungen oder Einschränkungen berücksichtigt. Förderschwerpunkte wie "Emotionale und soziale Entwicklung, "Sprache" und "Lernen" sind ihnen unbekannt. Es ist wichtig zu vermitteln, dass ein förmlich festgestellter Unterstützungsschwerpunkt für die betroffene Schülerin/den betroffenen Schüler keine Diskriminierung darstellt, sondern den Schulen auf der Grundlage eines sonderpädagogischen Gutachtens eine individuelle Förderung ermöglicht. Jeder förmlich festgestellte Unterstützungsschwerpunkt wird einmal jährlich von der Klassenkonferenz auf den Prüfstand gestellt.
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- Behinderung ist in vielen Herkunftsländern mit einem niedrigen Platz im sozialen Gefüge besetzt. Betroffene werden manchmal belächelt oder gar versteckt. Dementsprechend kann ein Förderschwerpunkt als Angriff auf die Eltern/die Familie gewertet werden, besonders in kollektivistisch orientierten Kulturen. Die "Abschulung" eines Kindes durch das Schulsystem der die Aufnahmegesellschaft kann aus o. g. Gründen als diskriminierend empfunden werden.
Unterstützung in aufwändigen AO-SF-Verfahren: Projekt Sprach- und Integrationsmittler
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Was?
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Entlastung für Lehrkräfte und Schulen + Stärkung der Mitwirkungskompetenz der Eltern
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Wie?
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Dolmetscher mit Zusatzqualifikation holen die Eltern kulturell ab und geben in Zusatzstunden Informationen zu verschiedenen Themen, z. B.
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- Inklusion und Umgang mit Unterstützungsbedarf oder Behinderung in Deutschland;
- Abläufe des Verfahrens;
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- Förderschwerpunkte
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- Schulische Inklusion oder Förderschule? Bildungsgänge
- Perspektiven und Folgen von Förderbedarf
- Verhältnis Schule-Elternhaus in Deutschland;
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Start:
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2. Schulhalbjahr 2025/26
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Projektzeitraum: 12 Monate (Pilotprojekt)
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Modellschulen:
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- Caritasschule Marianhill Arnsberg
- Franziskusschule Brilon
- Hauptschule Am Wilzenberg, Schmallenberg
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Unabhängig davon kann jede Schule das Programm in Anspruch nehmen.
Informationsbroschüren für Eltern (mehrsprachig): Schulbegleitung, AOSF, Bildungsgänge
Fortbildungen und Texte zum Thema Migration und besondere Förderbedarfe (laufend aktualisiert)
Diagnostik bei geflüchteten Kindern und Jugendlichen
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Veranstaltungen:
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- Unterstützte Kommunikation und Assistive Technologien für Schülerinnen und Schüler mit motorischen und kommunikativen Beeinträchtigungen
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07.05.2025
10:00 Uhr bis 12:00 Uhr -
(online)
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ScheLF, auch als SchiLF verfügbar
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lfb.nrw.de LINK
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- Non-verbaler Intelligenztest SON-R 6-40
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23. Februar 2026 14-18 Uhr (online)
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60 Euro
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www.testseminare.de LINK
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- Intelligenzdiagnostik mit geflüchteten Kindern
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2. März 2026 14-18 Uhr (online)
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60 Euro
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www.testseminare.de LINK
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Migration und Behinderung
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Veranstaltungen:
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- Behinderung im Kontext von Kultur und Migration
Intersektionalität verstehen, zielgerichtet begleiten und beraten
- Behinderung im Kontext von Kultur und Migration
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1. Dezember 2024
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9:00 Uhr - 15:00 Uhr (online)
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140 Euro
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weitere Informationsquellen:
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Podcast des Handicap International e. V. zu Flucht und Behinderung: https://www.hi-deutschland-projekte.de/crossroads/podcast/
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Hennicke, Klaus (Hg.): Traumatherapie bei Kindern und Jugendlichen mit geistiger Behinderung; ISBN: 978-3-88617-319-8
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Wansing, Gudrun Westphal, Manuela (Hg.): Behinderung und Migration. Inklusion, Diversität, Intersektionalität. Wiesbaden: Springer VS 2014. Rezension verfügbar unter: https://www.pedocs.de/frontdoor.php?source_opus=15169
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Podlesch, Oskar: Integrationspädagogische Lernprinzipien zum Förderschwerpunkt geistige Entwicklung (2018, Aufsatz), verfügbar unter: https://www.pedocs.de/frontdoor.php?source_opus=17019
Flucht und Trauma
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Veranstaltungen:
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- Kooperationsfördernde Gesprächsführung mit Familien in Interkulturellen Settings
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24.06.2025
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09:00 Uhr - 16:30 Uhr (online)
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120 €
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- Traumata bei geflüchteten Kindern und Jugendlichen
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26.09.2025
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09:00 Uhr - 16:00 Uhr (online)
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110 €
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Weitere Fragen und Einzelfallberatung
Psychosoziale Auffälligkeiten
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Der Umgang mit psychosozialen Auffälligkeiten bei neuzugewanderten Kindern und Jugendlichen, die auf psychische Erkrankungen hinweisen können, jedoch nicht damit gleichzusetzen sind, unterscheidet sich zunächst nicht vom Umgang mit Auffälligkeiten bei anderen Jugendlichen.
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Gleichzeitig spielen bei vielen kürzlich migrierten Schüler:innen Erfahrungen von Flucht, Vertreibung, Kriegserfahrungen, Verlust, Trauer und Belastungen durch den Ortswechsel in Verbindung mit Veränderung der ganzen Lebenswelt eine Rolle.
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Die Begleitung von Menschen mit psychischen Erkrankungen / Traumatisierungen obliegt Fachpersonen aus dem Gesundheitswesen. Dies ist abzugrenzen von Fragen des Umgangs mit psychisch erkrankten Kindern und Jugendlichen in Schule. Der Schulalltag und dortige Bezugspersonen sind wirksame stabilisierende Faktoren, die eine gute Verarbeitung des Erlebten ermöglichen können und ein gelingendes Einleben begünstigen.
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Beratung in diesem Feld bietet die Regionale Schulberatungsstelle des Hochsauerlandkreises für Schulpersonal in Zusammenarbeit mit den Eltern der Kinder und Jugendlichen.
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Diesbezüglich bietet das KI und andere Träger auch Fortbildungen an, siehe Reiter auf der rechten Seite.
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Text: Kommunales Integrationszentrum in Zusammenarbeit mit der Regionalen Schulberatungsstelle HSK
Kontaktaufnahme und Einzelfallberatung
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Gerne sprechen wir mit Ihnen detailliert über ihren konkreten Fall .
Bei Bedarf stellen wir Kontakte zu den geeigneten Stellen he -
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Manfred Leitl
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manfred.leitl@hochsauerlandkreis.de
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Tel. +49(0)2931/94-4178
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Kommunales Integrationszentrum Hochsauerlandkreis
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Eichholzstr. 9
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D-59821 Arnsberg
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www.integration-hsk.de