AO-SF-Verfahren bei neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen
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Feststellung einer (Schwer)Behinderung
  • Häufig liegt gleichzeitig zum Förderschwerpunkt eine Behinderung vor.
  • Dann ist es wichtig, diese amtlich feststellen zu lassen, damit die Person auch nach Volljährigkeit vom entsprechenden Hilfenetzwerk profitieren kann.
  • Voraussetzung für die Anerkennung einer Schwerbehinderung ist, dass eine Person ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihren Arbeitsplatz rechtmäßig in Deutschland hat. Auch Asylsuchende und Geduldete können ihren rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben. Vorsicht: ein ausländischer Schwerbehindertenausweis ist in Deutschland nicht gültig.
  • Eine hilfreiche Übersicht über die Vorteile findet sich hier:
  • Zuständig ist der Fachdienst Schwerbehindertenrecht des Hochsauerlandkreises. Ein Antrag kann auch online hier gestellt werden:
  • Der praktische Weg wird in diesem Video auf Deutsch, Englisch, Ukrainisch und Russisch beschrieben: