AO-SF-Verfahren bei neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen
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Wie können wir im Verfahren mit sprachlichen Barrieren zum Elternhaus umgehen?
  • Informations- und Vorabgespräche zum Thema AOSF-Verfahren können über Sprachmittlerpool des Kommunalen Integrationszentrums übersetzt werden.
  • Sobald Eltern sich für AOSF-Verfahren entscheiden und hier auch den Antrag stellen, startet das AOSF Verfahren und es übernimmt der Dolmetscherpool des Schulamtes:
  • Ansprechpersonen in der Unteren Schulaufsicht:
  • Alexandra Brandes (Brilon, Marsberg): 02931 - 944107
  • alexandra.brandes@hochsauerlandkreis.de
  • Matthias Klute (alle anderen Kommunen): *02931 - 944112
  • Matthias.Klute@hochsauerlandkreis.de*
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  • Stellen Sie fest, dass über die Sprachbarriere hinaus ein durch Migration entstandener besonders hoher Beratungsbedarf vorliegt, kontaktieren Sie uns gerne zu praktischen Hilfestellungen.
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