AO-SF-Verfahren bei neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen
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Wie läuft ein Verfahren ab?
  • Die Schule berät die Eltern diesbezüglich und die Eltern stellen den Antrag über die Schule beim Schulamt. Wenn der Antrag mit den erforderlichen Unterlagen vorliegt, entscheidet die schulfachliche Aufsicht, ob das Verfahren eröffnet werden kann.
  • Für das Begutachtungsverfahren werden Sonderpädag:innen einer anderen Schule eingesetzt. Auch die Beobachtungen der bisherigen Lehrkräfte spielen eine Rolle. Zu Beginn und (auf Wunsch) am Ende findet ein Gespräch mit den Verantwortlichen statt.
  • Ausführliche Information zu Ablauf und Fristen sowie Formulare sind auf der nachstehenden Homepage zu finden.