AO-SF-Verfahren bei neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen
7 / 22
Wo geht das Kind zukünftig zur Schule?
  • Die sonderpädagogische Förderung findet in NRW in der Regel in der allgemeinbildenden Schule statt. Davon abweichend können die Eltern die Förderschule wählen.
  • Es gilt, das Wohl des Kindes zu berücksichtigen und im Beratungsprozess mit den Eltern die beste Lösung zu finden.
  • Ein Wechsel des Förderortes kann probeweise für ein halbes Jahr erfolgen. Die Formulare (in Kombination mit der jährlichen Überprüfung des Förderbedarfes durch die Klassenkonferenz) finden sich anbei.