AO-SF-Verfahren bei neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen
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Welche Förderschwerpunkte gibt es?
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Es gibt in NRW sieben Förderschwerpunkte:
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zielgleiche Beschulung (alle allgemeinen Schulabschlüsse):
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- Sprache
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- Emotionale und soziale Entwicklung (ESE)
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- Körperliche und motorische Entwicklung
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- Sehen
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- Hören und Kommunikation
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zieldifferente Beschulung (Förderschulabschluss bzw. dem HS9 gleichwertiger Abschluss):
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- Lernen
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- Geistige Entwicklung
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Grundsätzlich können auch zwei Förderschwerpunkte vergeben werden, wobei dann einer vorrangig ist. Die Fortführung des Förderschwerpunktes muss durch die Klassenkonferenz jährlich überprüft werden.