AO-SF-Verfahren bei neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen
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Welche Förderschwerpunkte gibt es?
  • Es gibt in NRW sieben Förderschwerpunkte:
  • zielgleiche Beschulung (alle allgemeinen Schulabschlüsse):
    • Sprache
    • Emotionale und soziale Entwicklung (ESE)
    • Körperliche und motorische Entwicklung
    • Sehen
    • Hören und Kommunikation
  • zieldifferente Beschulung (Förderschulabschluss bzw. dem HS9 gleichwertiger Abschluss):
    • Lernen
    • Geistige Entwicklung
  • Grundsätzlich können auch zwei Förderschwerpunkte vergeben werden, wobei dann einer vorrangig ist. Die Fortführung des Förderschwerpunktes muss durch die Klassenkonferenz jährlich überprüft werden.