AO-SF-Verfahren bei neu zugewanderten Kindern und Jugendlichen
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Muss ich als Lehrkraft einen möglichen Schulwechsel organisieren und wenn ja, wie?
  • Teilweise.
  • Teilen Sie bzw. die/der Sonderpädagog*in vor Ort dem Schulamt den schriftlich geäußerten Wunsch der Eltern zum Förderort mit.
  • Im Rahmen einer Regionalkonferenz werden die Schüler*innen dann den Schulen zugewiesen. Elternwünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Die Eltern erhalten abschließend einen Bescheid durch das Schulamt.