Informationen rund ums Tablet
Alexander GoetzFormulare
Einbindung eines privat beschafften iPads
Leihvertrag für ein Tablet
Bestätigung der Rückgabe eines Leih-Tablets
Alles rund ums Tablet
Themeliste
-
- Auf welcher Grundlage werden die SchülerInnen zur Beschaffung eines Tablets verpflichtet?
- Welche Ziele werden mit der Ausstattung mit Tablets verbunden?
- Sicherung der Tablets im Schulalltag vor Beschädigungen, Defekten, Diebstahl … ?
- Warum Apple-Geräte? Können auch andere Tablets als iPads genutzt werden?
- Ist der Aufwand, auch angesichts der wirtschaftlichen Lage, vertretbar? Was ist, wenn diese Ausstattung nicht finanziert werden kann?
- Das iPad als digitales Lernwerkzeug
Auf welcher Grundlage werden die SchülerInnen zur Beschaffung eines Tablets verpflichtet?
-
Am 30.9.2020 hat die Schulkonferenz des Gymnasium folgende Eckpunkte beschlossen:
-
1. Die Schüler/innen der Jahrgangsstufe 5 werden durch deren Erziehungsberichtigte zum Halbjahreswechsel mit Tablets der Marke Apple (iPad) ausgestattet.
-
2. Die Schüler/innen der Jahrgangsstufe EF (im G9-Bildungsgang der Stufe 11) werden durch deren Erziehungsberichtigte zum Schuljahresbeginn mit Tablets der Marke Apple (iPad) ausgestattet. Die Anschaffung des Taschenrechners (GTR) für die Oberstufe entfällt damit. Die Fachschaft Mathematik wird beauftragt, für die Genehmigung der Tablet- statt GTR-Nutzung durch die Schulaufsicht zu sorgen.
-
3. Es ist das Ziel, den Erziehungsberechtigten die Möglichkeit des Kaufs, des Ratenkaufs über Dritte anzubieten. Privat schon vorhandene Geräte, so sie die technischen Anforderungen an die Einbindung in das schulische System erfüllen, können genutzt werden.
-
4. Ist den Erziehungsberechtigten diese Anschaffung finanziell nicht möglich, wird der Schülerin / dem Schüler ein Leihgerät für die schulische Nutzung zur Verfügung gestellt. Eine entsprechende Entscheidung erfolgt über die Schulleitung.
-
5. Diese für die schulische Nutzung vorgesehenen Geräte werden in das schulische System eingebunden.
-
6. Diese 1:1-Ausstattung der Schüler/innen wird mindestens im ersten Jahr begleitet durch Beratungen und Empfehlungen an die Entscheidungsgremien der Vertreter/innen der Schüler-, Elternschaft und des Kollegiums am „Runden Tisch Digitalisierung“ der jeweiligen Stufe.
-
7. Für alle drei Gruppen sind, falls Bedarf besteht, Schulungen zur Nutzung des Tablets anzubieten.
-
8. Zum Ende jedes Schuljahres ist der Schulkonferenz ein Erfahrungsbericht vorzulegen.
Welche Ziele werden mit der Ausstattung mit Tablets verbunden?
-
Die Nutzung des iPads als Lern- und Arbeitsmittel wird für die Schülerinnen und Schüler des Europa-Gymnasiums zukünftig genauso selbstverständlich sein, wie der Einsatz von Büchern, Papier und Stiften. Jederzeit soll dieses Gerät nicht nur im Unterricht zur Verfügung stehen, um auf die aktuellsten Materialien und Medien zugreifen und diese bearbeiten zu können. Die Arbeitsergebnisse der verschiedensten Fächer und Projekte werden in der Cloud abgespeichert und stehen überall für die Fortsetzung des Lernens zur Verfügung.
-
Der Unterricht auf Distanz in der Zeit der Schulschließung zu Beginn der Covid19-Pandemie verursachte einen enormen Schub hinsichtlich der Digitalisierung von Unterricht. Apps, für das eLearning konzipiert, vergrößern und aktualisieren seitdem den Materialpool und erweitern die Lern- und Lehrmethoden. (Lern-)Videos, aus dem Netz und selbst erstellt, steigern das Interesse der Lernenden und die Lernmotivation. Bei Nutzung von eBooks werden weitere Sinne für das Lernen angesprochen, beispielsweise im Fremdsprachenunterricht hinsichtlich Ausspracheübungen und Vokabeltraining.
-
Die Kommunikation zwischen Lehrperson und Klasse/Kurs und untereinander bezüglich des Unterrichts erfolgt seitdem auch außerhalb der Präsenzzeiten mit digitalen Mitteln wie Email, Messernger oder Video-Chat.
-
Durchgängig werden die Medienkompetenzen von Schülerinnen, Schülern und Lehrpersonen in einer bisher nicht für möglich gehaltenen Geschwindigkeit und Intensität weiterentwickelt.
-
Die Ausstattung der Schüler/innen mit digitalen Endgeräten ist die Voraussetzung dafür, dass sie an dieser digitalisierten Form des Unterrichts erfolgreich teilnehmen können. Deutlich einfacher und erfolgversprechender ist das gemeinsame Lernen, wenn alle Schüler/innen über vergleichbare Lernwerkzeuge in Form von Endgeräten verfügen können.
-
Die Ausstattung der Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 5 mit iPads bereichert den Präsenzunterricht und bietet eine enorme Hilfe beim Wiederholen der in der Schule erarbeiteten Themen im häuslichen Lernen. Die digitalen Medien sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken und für den Unterricht bieten sie Möglichkeiten, die wir ab Klasse 5 nach und nach gemeinsam entdecken, bis wir sie bis zum Ende der Erprobungsstufe dann in vollem Umfang nutzen können.
-
Die erforderliche Medienkompetenz wird auf der Grundlage unseres Medienkonzeptes vermittelt. Zunächst wird im Rahmen der „Tablet-Akademie“ in der 2. Hälfte der 5. Klasse das iPad als Lern- und Arbeitsmittel eingeführt. Das bedeutet, dass die Schülerinnen und Schüler das iPad als Lernwerkzeug im Rahmen des Fachunterrichts nach und nach kennen lernen.
-
Auch in der Oberstufe bietet sich der Einsatz der Tablets in allen Fächern an. Die Fachschaft Englisch macht für die aktuelle Stufe EF den Vorstoß, statt des Dictionary (Vokabeln werden mittlerweile eh nur noch im Netz nachgeschlagen) das Englischlehrwerk als E-Book mit seinen Ergänzungsangeboten zu nutzen. Die Chemie nutzt das Tablet beispielsweise zur Datenerfassung und -auswertung mit den digitalen Pasco-Messinstrumenten.
-
In Mathematik ist die Anschaffung eines mehr als 100 € teuren Taschenrechners vorgeschrieben, der nach der Schulzeit keinerlei weitere Verwendung findet. Die Arbeit damit erfordert intensives Training und ist nicht intuitiv. Diese Anschaffung wird durch den Kauf und Einsatz des Tablets ersetzt. Nutzbare und bedienerfreundliche Mathematikprogramme für das Tablet gibt es kostenlos (Geogebra). Die graphische Darstellung von Graphen ist auf dem Tablet zudem deutlich besser möglich.
Sicherung der Tablets im Schulalltag vor Beschädigungen, Defekten, Diebstahl … ?
-
Schutz der Geräte vor Beschädigungen
-
Die an sich schon robusten Geräte sind am besten durch eine gute Hülle geschützt. Die bei unseren Sammelbestellungen angebotenen Modelle sind da erprobt. Das Articona-Case nutzen wir in der Schule, ohne dass wir bislang eine Reparatur hätten veranlassen müssen. Die Otterbox ist noch robuster ausgestattet und schützt laut Anbieter bei einem Herunterfallen aus 1,5 m sicher. Beide verfügen über eine Aufbewahrung für den Stift.
Hüllen sind natürlich frei wählbar und können überall gekauft/bestellt werden. -
Zudem sollen die gemeinsam mit den Schülerinnen und Schülern zu vereinbarenden Nutzungsregeln sicherstellen, dass es zu keinen Beschädigungen der Geräte kommt.
-
Diebstahlsicherung
-
Die effektivste Diebstahlsicherung ist die Möglichkeit, dass alle schulisch eingebundenen Geräte einzeln gesperrt werden können und dann für den Dieb unbrauchbar werden – und diese Absicherung ist kostenfrei.
-
In der Schule werden Schließfächer angeboten, die man zur sicheren Aufbewahrung nutzen kann, und in die eine USB-Ladestation integriert ist (Kosten: 1,- €/Mo.). Dort lassen sich neben den Tablets auch Handys oder andere Wertsachen sicher aufbewahren.
-
In den Sportstunden sollen die Geräte im Blickwinkel der Klasse in der Turnhalle in einer Wertbox gesammelt aufbewahrt werden. Zum Schwimmunterricht werden sie von den Schülerinnen und Schülern im Schrank eingeschlossen.
-
Versicherungsmöglichkeiten
-
Es gibt Tablet-Versicherungsmodelle von verschiedenen Anbietern gegen Kosten durch Defekte, Beschädigungen, Diebstahl. Sie unterscheiden sich in Leistung und Preis. Ob solche Versicherungen tatsächlich notwendig sind, muss jede/r für sich bewerten. Es lohnt sich vielleicht auch, mal den Versicherer zu kontaktieren, bei dem man die Hausratversicherung abgeschlossen hat.
-
Die Schülerversicherung, die seitens der Stadt als Schulträger abgeschlossen ist, sichert digitale Geräte leider nicht mit ab. Das wurde abgeklärt.
-
Garantieverlängerung
-
Auch dafür gibt es am Markt Angebote, die frei gebucht werden können.
-
Ersatzgeräte
-
Sollten Geräte, aus welchem Grund auch immer, ausfallen, kann seitens der Schule für den Reparatur- oder Beschaffungszeitraum ein Ersatzgerät ausgeliehen werden (s. Spalte "Ausleihe eines Tablets"). Sind dann zudem die Daten in der schulischen Cloud gespeichert, kann mit dem Ersatzgerät ohne weitere Schwierigkeiten weiter gelernt werden.
Warum Apple-Geräte? Können auch andere Tablets als iPads genutzt werden?
-
Die Entscheidung für die Apple-Variante des Tablets fiel bereits bei der Ausstattung unserer Schule mit dem ersten Set Tablets. Dafür hatten wir uns vorab Erfahrungen anderer Schulen eingeholt und die damit verbundenen Systeme verglichen. Im Ergebnis stellte und stellt sich das Apple-Paket als das überzeugendere Konzept dar und dies hinsichtlich der
-
– Bedienbarkeit der Geräte,
-
– Administrierung der Geräte,
-
– Updates des Betriebssystems,
-
– Steuerung und Kontrolle der Nutzung der Geräte über die sog. Classroom-App im Unterricht durch die Lehrpersonen,
-
– in Schulen beobachteten Haltbarkeit (Nutzungszeitraum mind. 5 Jahre) und
-
– für Unterricht zur Verfügung stehenden Softwarelösungen.
-
In der Zwischenzeit wurden alle Lehrer/innen mit einem Dienstgerät ausgestattet. Die Einheitlichkeit der Ausstattung ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass die Entwicklung des Unterrichts mit diesem Medium gelingt und dass auch Fortbildungen erfolgversprechend laufen können. Nur so kann man sich mit Erfahrungen gegenseitig weiterhelfen und so ist die Zusammenarbeit gesichert.
-
Alle Unterrichtsräume sind mittlerweile mit einem Apple-TV ausgestattet. Somit können beispielsweise von jedem eingebundenen iPad Arbeitsergebnisse über den Beamer visualisiert werden.
-
Da Lehrkräfte in mehreren Jahrgangsstufen unterrichten, sollte sichergestellt sein, dass Tablets der letzten vier bis fünf Jahre mit der gleichen Version des Betriebssystems betrieben werden können, damit Lehrkräfte und Schüler/innen in unterschiedlichen Jahrgängen die gleichen Oberflächen und Funktionen haben. Das ist bei iPads gegeben.
-
Erfahrungen anderer Schulen zeigen, dass alle in der Klasse bzw. des Jahrgangs das gleiche Gerät haben sollten. Andernfalls gibt es leicht Kompatibilitätsprobleme bei Software, die den Unterrichtsfluss deutlich behindern. Verhindert werden sollten ebenfalls unangenehme und schädliche Nebeneffekte, wie soziale Stigmatisierungen, die durch unterschiedliche Preisklassen oder Images der Geräte entstehen könnten.
-
Als Schule können wir den Administrationsaufwand nur bewältigen, wenn es einheitliche Geräte sind und diese über ein MDM-System (Mobile Device Management) einfach verwaltet werden können. Man ist so in der Lage, die Geräte einheitlich und für die schulische Nutzung sinnvoll zu konfigurieren, ohne sie dazu in die Hand nehmen zu müssen.
-
In der Stadt Warstein war das Gymnasium die erste Schule, die Tablets (iPads) für den Unterricht anschaffen und einsetzen konnte. Mittlerweile haben andere städtische Schulen (Sekundarschule, Grundschulen) nachgezogen. Aber auch alle anderen Gymnasien im Kreis Soest setzen m. W. auf das Apple-Konzept.
Ist der Aufwand, auch angesichts der wirtschaftlichen Lage, vertretbar? Was ist, wenn diese Ausstattung nicht finanziert werden kann?
-
Die wirtschaftlich schwierige Lage von Elternhäusern ist uns durchaus bewusst. Einerseits lautet die Vorgabe, dass eine solche Ausstattung im Einzelfall nicht an der Finanzierbarkeit scheitern darf. Dafür muss die Schule Absicherungen zur Verfügung haben. Es gibt verschiedene Modelle, wie Schulgemeinden damit umgehen. Lösungen lassen sich erfahrungsgemäß finden. Aber uns ist auch bewusst, dass derartige Unterstützungen nicht gerne in Anspruch genommen werden.
-
Andererseits wird von der Schule verlangt, dass sie die Schüler/innen bestmöglich auf die digitalisierte Welt vorbereitet.
-
Seitens der Politik werden Gelder für die Ausstattung der Schulen und zukünftig wohl auch für die persönliche Ausstattung der Schüler/innen zur Verfügung gestellt mit der deutlichen Erwartung, diese Geräte zum Einsatz zu bringen.
-
Kann ein Elternhaus die Ausstattung mit einem iPad nicht finanzieren, so ermöglichen wir die kostenlose Ausleihe eines Tablets (s. Spalte "Ausleihe eines Tablets").
Das iPad als digitales Lernwerkzeug
-
Seit dem Schuljahr 2020 arbeiten unsere Schülerinnen und Schüler im Unterricht mit Tablets. Zunächst war dies nur für die Stufen 5 und EF geplant und die Schule sollte schrittweise mit iPads ausgestattet werden. Mittlerweile haben sich aber viele Schüler/innen der übrigen Stufen freiwillig ein eigenes Gerät angeschafft, so dass wir zusammen mit den Tablet-Kisten die komplette Schülerschaft mit Tablets ausstatten konnten. Dadurch können wir den Schülerinnen und Schülern einen zeitgemäßen und modernen Unterricht ermöglichen!
Erste Hilfe bei Problemen
Mein iPad funktioniert nicht richtig
-
Schalte das iPad zunächst einmal ganz aus und nach ein paar Sekunden wieder ein. Du kannst dazu den Menübefehl "Einstellungen -> Allgemein -> Ausschalten" verwenden.
Wenn das Gerät nicht mehr reagiert kannst du auch einen Neustart erzwingen. Lies hier bei Apple, wie das geht: Neustart des iPad erzwingen -
Ich habe meinen Code vergessen
-
STARTE DAS IPAD NICHT NEU!
-
Wir können über das Gerätemanagement den Code eines iPads löschen - allerdings nur, wenn das Gerät noch mit einem WLAN verbunden ist.
-
Wenn du das Gerät neu startest oder der Akku leer läuft verbindet sich das iPad erst wieder mit dem WLAN wenn du den Code eingibst.
-
Bitte komm persönlich mit dem iPad in die Digital-Support Sprechstunde.
-
Wenn das iPad noch im WLAN ist können wir es leicht entsperren. Wenn es nicht mehr im WLAN ist müssen wir das Gerät Zwangslöschen um es zu entsperren. Dabei werden alle Daten, die nicht in einer Cloud lagern, gelöscht. Meistens wird das Wichtigste automatisch in der Cloud gespeichert.
Ich habe mein Passwort vergessen - können Sie mir mein Passwort sagen?
Können Sie mir mein Untis-Passwort sagen?
-
Es gibt kein Untis-Passwort mehr, da hier die Zugangsdaten von IServ zu verwenden sind.
-
Die Anmeldung in der Untis-App ist damit leider ziemlich umständlich, was aber durch uns nicht beeinflusst werden kann.
-
Hier eine Kurz-Anleitung:
-
Gehe in einem Internet-Browser zu www.webuntis.com und suche im Suchfeld nach „Warstein“ und wähle unsere Schule.
-
Klicke nun auf „Anmeldung mit iServ/EuGymWa-ID“.
-
Trage hier deine EuGymWa-ID ein (meist: vorname.nachname) und dein Passwort.
-
Wenn dein Passwort nicht akzeptiert wird musst du in der Digital-Support Sprechstunde (s.u.) ein neues setzen lassen.
-
Gehe links unten auf deinen Account-Namen und wähle anschließend oben „Freigaben“.
-
Tippe auf „Zugriff über Untis Mobile Anzeigen“.
-
Scanne den QR-Code aus dem letzten Schritt in der Untis Mobile-App auf deinem iPad und/oder Handy.
- Hier eine Anleitung mit Bildern von einer anderen Schule: https://www.ssg-itzehoe.de/wp-content/uploads/2022/03/Anleitung-zur-Anmeldung-bei-WebUntis-und-der-Untis-Mobile-App.pdf
Mein iPad ist "bricked" (schwarzer Bildschirm und lässt sich nicht mehr einschalten)
Mein iPad ist physisch kaputt (gerissener Bildschirm, ...)
-
Wenn auf dem iPad noch Garantie oder Gewährleistung ist, so ist der Verkäufer erster Ansprechpartner.
-
Wenn das Gerät keine Garantie mehr hat, so wurde uns die Firma Computer4All in Warstein-Belecke als kompetente Werkstatt empfohlen.
-
Kompetenter IT und Computerservice in warstein und Kreis Soest
Schulmodus, Schul-WLAN
Wozu wird ein Schul-Modus benötigt?
-
Digitale Medien wie ein iPad bieten eine Vielzahl von Möglichkeiten. Diese Möglichkeiten lassen sich sehr gut für das Lernen im Unterricht einsetzen. Genausogut lassen sich diese Möglichkeit aber auch sehr gut zur Ablenkung vom Unterricht nutzen. TikTok-Chats, Videos, Games und Shopping üben auf viele Schülerinnen und Schüler eine "magische" Anziehung aus, der sich gerade jüngere Schülerinnen und Schüler (aber nicht nur diese) nur schwer entziehen können.
Unserer langjährigen Erfahrung nach - zunächst mit Smartphones, dann mit iPads in SchülerInnenhand - können auch OberstufenschülerInnen dieser Ablenkungen nur schwer widerstehen.
Wir halten es daher für dringend Erforderlich, die vielfältigen Möglichkeiten der Geräte während der Schulzeit auf das für den Unterricht nötige Maß zu beschränken.
Was ist der Schul-Modus?
-
Im Schulmodus werden alle Apps, die nicht für schulische Zwecke benötigt werden, ausgeblendet. Sie können nicht mehr aufgerufen werden.
Nach Beendigung des Schulmodus erscheinen die Apps wieder auf dem Gerät.
Die Lehrkräfte können zusätzliche Einschränkungen auf die Geräte ihrer Klasse anwenden und so alle anderen Apps, die für ihren Unterricht nicht nötig sind, ausblenden. So sollen alle Ablenkungen, die ein Tablet bieten kann, ausgeschlossen werden. Auch ein Prüfungsmodus, in dem alle Apps bis auf eine ausgeblendet werden, lässt sich so realisieren.
Wie erfolgt die Umschaltung zwischen Schul- und Privatmodus?
-
Die Umschaltung erfolgt derzeit zeitgesteuert und per Internet: An Schultagen wird um 7:15 der Schulmodus aktiviert, um 13:00 wieder deaktiviert.
Damit die Aktivierung und Deaktivierung auf den einzelnen Geräten wirksam wird muss der Server den Steuerbefehl versendet, das Gerät diesen per Internet/WLAN Empfangen und verarbeitet haben. Die Verarbeitung startet zumeist wenige Sekunden nach Entsperren des Gerätes.
In der Praxis entsperrt sich das Gerät wenige Momente nachdem es im heimischen WLAN oder nach 13:00 im schulischen WLAN entsperrt wurde.
Was ist, wenn mein Kind krank ist (oder aus wichtigem Grund vom Unterricht befreit ist)?
-
Die Umschaltung in den Schulmodus erfolgt derzeit zeitgesteuert und per Internet. Wenn das iPad also mit dem WLAN verbunden ist wird es sich auch zuhause zwischen 7:30 und 13:00 in den Schulmodus umschalten.
Eine Ausnahme davon für alle erkrankten Schülerinnen und Schüler zu machen ist derzeit nicht möglich.
Sollte Ihr Kind langfristig abwesend sein (z.B. für eine Reha o.ä,.) und die volle Nutzbarkeit des iPads dringend erforderlich sein, so sprechen sie uns bitte an (a.goetz@eugymwa.de)
Sollte die Umschaltung in den Schulmodus nicht besser an die Anwesenheit im Schulgebäude gekoppelt sein als an einen unflexiblen Zeitplan?
-
Dies wäre auf jeden Fall wünschenswert. Schülerinnen und Schüler die Nachmittagsunterricht (z.B. ein Förderband) haben werden derzeit durch den Schulmodus nicht geschützt.
-
Die Anwesenheit im Schulgebäude lässt sich z.B. durch die Verbindung mit dem schulischen WLAN feststellen.
-
In unseren Tests und den uns berichteten Erfahrungen anderer Schulen zeigte sich allerdings, dass eine Umschaltung in den Schulmodus aufgrund der Verbindung mit dem schulischen WLAN nur mit großen (bis zu 2 Stunden) Verzögerungen wirksam wird. Dies erscheint auch anhand der Funktionsweise des MDM plausibel: Um die Verbindung mit dem Schul-WLAN festzustellen muss der MDM-Server jedes iPad anfragen. Dies passiert i.d.R. nur alle 2 Stunden. Erst dann könnte der Schulmodus aktiviert oder deaktiviert werden.
-
Allerdings entwickelt Apple das MDM-System beständig weiter, weg vom jetzigen "reaktiven Device Management" hin zu einem "deklarativen Device Management", in dem das iPad, basierend auf vorher deklarierten Regeln, eigenständig ohne Verbindung zum Server Entscheidungen treffen kann.
-
Wir beobachten die Entwicklung aufmerksam und testen gelegentlich mit kleinen Gerätegruppen, ob sich eine Verbesserung der Situation erzielen lässt.
Ich habe für mein Kind eine Lern-App gekauft, die es in Freistunden nutzen soll. Kann diese entsperrt werden?
Wie kommt man ins schulische WLAN?
-
Das EuGymWa stellt den Schülerinnen und Schülern ausschließlich für die schulische Nutzung mit einem im Schulsystem eingebundenen iPad Zugang zum WLAN bereit. Die Zugangsdaten werden ausschließlich per MDM an die eingebundenen Geräte verteilt.
In dringenden Fällen kann hiervon eine Ausnahme gemacht werden.
Kindersicherung Zuhause
Wie können Eltern das Schul-iPad einschränken?
-
Hier finden Eltern eine Anleitung zur Nutzung der App Jamf Parent
App-Katalog
Ausleihe eines Tablets
Ausleihmöglichkeiten
-
Für schulische Zwecke kann Ihr Kind bei Bedarf von der Schule ein iPad ausleihen.
-
Wir unterscheiden dabei zwischen einer kurzfristigen oder einer langfristigen Leihe.
-
Je nach benötigter Zeitdauer der Leihe unterschieden sich die nötigen Formalia einer Leihe.
-
Für alle Leihvorgänge ist die Anmeldung der Schülerin bzw. des Schülers durch dessen iServ/EuGymWa-ID erforderlich.
-
Da die Anzahl der ausleihbaren Tablets begrenzt ist sind unter Umständen nicht immer Tablets verfügbar. In besonderen Situationen müssen wir auch mal ein ausgeliehenes Tablet für 1-2 Tage zurück fordern.
Kurzfristige Leihe
-
Das Tablet wird für einige Wochen verliehen und kann auch mit nach Hause genommen werden. Die Nutzung darf ausschließlich für schulische Zwecke erfolgen. Die Installation eigener Apps über eine private Apple-ID ist ausgeschlossen.
-
Denkbar ist dies zum Beispiel, um eine Reparaturzeit oder die Zeit bis zur Ersatzbeschaffung des persönlichen Tablets zu überbrücken.
-
Der Antrag (s. Formular unten) ist schriftlich bei den Tablet-Administratoren, z.B. in der Digital-Support-Sprechstunde (i. d. R. Mo-Do 13:00-13:30) zu stellen.
-
In der Regel kann das Leih-iPad dann sofort mitgenommen werden.
Langfristige Leihe
-
Das Tablet wird auf unbestimmte Zeit (längstens bis zum Verlassen der Schule) verliehen und kann auch mit nach Hause genommen werden. Die Nutzung darf ausschließlich für schulische Zwecke erfolgen. Die Installation eigener Apps über eine private Apple-ID ist ausgeschlossen.
-
Laut Beschluss der Schulkonferenz (s. Spalte ganz links) ist dies möglich, wenn den Erziehungsberechtigten aus finanziellen Gründen die Anschaffung eines eigenen Tablets derzeit nicht möglich ist.
-
Die Bedürftigkeit ist bei der Schulleitung glaubhaft zu machen. Dazu nehmen Sie bitte vorab Kontakt auf (Mail: b.belecke@eugymwa.de)
-
Anschließend füllen Sie bitte den Antrag (Formular s. unten) aus und lassen ihn über das Sekretariat durch die Schulleitung unterschreiben.
-
Anschließend kann das Tablet in der Digital-Support-Sprechstunde (i. d. R. Mo-Do 13:00-13:30) in der Regel sofort mitgenommen werden.
Formular
-
Für kurzfristige und langfristige Leihe.
Bitte in 2 Exemplaren (1 für Ihre Unterlagen, 1 für die Schule) in der Digital-Support-Sprechstunde bzw. im Sekretariat (nur bei langfristiger Leihe) vorlegen.
Rückgabe eines Leih-Tablets
-
Bitte löschen Sie vor Rückgabe alle persönlichen Daten auf dem Gerät (Einstellungen -> Allgemein -> iPad übertragen/Zurücksetzen -> Alle Inhalte und Einstellungen löschen)
-
Die Leihstellung wird nur vollständig angenommen (i.d.R. iPad, Hülle, Netzteil, Kabel).
-
Die Rückgabe kann bei den Tablet-Admins in der Digital-Support-Sprechstunde (i. d. R. Mo-Do, 13:00-13:30)durch Sie oder Ihr Kind erfolgen.
-
Die Rückgabe wird schriftlich bestätigt! Bitte bringen Sie den Leihvertrag oder ersatzweise das angehängte Formular mit und bewahren die Bestätigung der Rückgabe gut auf!
Einbindung ins "schulische System"
Wie erfolgt die Einbindung?
-
Zur Nutzung des Systems muss jedes Tablet bei der Schule registriert, in den „betreuten Modus“ versetzt und in das MDM „eingeschrieben“ werden.
Dies kann ausschließlich vor dem Ablaufen des "Systemassistenten" (Programm, mit dem Sprache, Land etc beim ersten Start eingestellt wird) erfolgen. Sofern das iPad schon benutzt wurde muss der Systemassistent durch den Menübefehl Einstellungen -> Allgemein -> Zurücksetzen und wiederherstellen -> "Alle Inhalte und Einstellungen löschen" erneut aufgerufen werden, wobei allerdings alle auf dem Gerät befindlichen Daten gelöscht werden.
Wie läuft die Einbindung praktisch ab, was muss ich als Elternteil wann tun?
-
Wenn Sie das** Gerät über die Schule beschaffen**, so ist es automatisch bei uns registriert und die Einbindung erfolgt automatisch wenn das Gerät das erste Mal mit einem WLAN verbunden wird.
-
Wenn Sie das** Gerät privat beschaffen, oder ein vorhandenes Gerät** nutzen möchten, so muss dieses Gerät, idealerweise vor der ersten Nutzung, bei der Schule registriert werden.
Wie lasse ich ein privat beschafftes iPad registrieren
-
Falls das Gerät schon benutzt wurde löschen Sie bitte alle Inhalte und Einstellungen (Menü Einstellungen -> Allgemein -> Ipad übertragen/zurücksetzen -> Alle Inhalte und Einstellungen löschen). Das Gerät muss nach Sprache und Land fragen
-
Füllen Sie anschließend die Einwilligungserklärung aus und geben das Gerät über Ihr Kind in die Digital Support Sprechstunde. Die Registrierung kann dort zumeist innerhalb weniger Minuten erledigt werden.
Wie kann ich überprüfen, ob mein Gerät korrekt eingebunden ist?
Mein Kind verlässt die Schule oder hat sie schon verlassen. Ich möchte das iPad verkaufen. Wie kann ich das schulische System verlassen?
-
Bitte wenden Sie sich unter Angabe von Name und Klasse des Kindes sowie der Seriennummer des Gerätes an tablet@eugymwa.de.
-
Wir werden anschließend das Gerät aus der Geräteverwaltung herausnehmen. Eine persönliche Vorsprache ist dazu nicht erforderlich.
-
Nachdem wir den Vollzug bestätigt haben ist das Gerät zwar weiterhin im "betreuten Modus" (Anzeige: "Diess Gerät wird von Gymnasium der Stadt Warstein betreut"), allerding kann die Betreuung nicht mehr ausgeübt werden und das Gerät somit frei genutzt werden. Um die Betreuung zu beenden wäre ein erneutes Zurücksetzen des iPads nötig ("Alle Inhalte und Einstellungen löschen").
-
Bitte auch das Gerät von der schulischen Apple-ID abmelden. Diese wird spätestens zu Beginn des nächsten Schuljahres gelöscht.
Datenschutz
Woher kommen meine Daten und welche Daten werden verarbeitet?
-
Anmeldedaten werden für jeden Nutzer von der Schule erstellt. Die Zuordnung zu Gruppen und die damit verbundenen Rollen und Rechte erfolgt anhand von Informationen aus der Schulverwaltungsdatenbank. Die dabei aus der Schulverwaltungsdatenbank exportierten Daten umfassen ausschließlich den Namen (inkl. Vornamen), die Klasse, die interne ID-Nummer sowie die zugehörigkeit zu Fachunterrichtsgruppen.
Weitere Daten entstehen bei der Nutzung der iPads im Unterricht und bei der Vor- und Nachbereitung des Unterrichts sowie der privaten Nutzung. Dies können Benutzerdaten (z.B. Anmeldenamen, Kennwort, weitere Gruppenzugehörigkeiten, Gerätezuweisungen), vom Benutzer erzeugte Inhalts- und Kommunikationsdaten (z.B. Dokumente, Audioaufnahmen und Nachrichten) sowie technische Nutzungsdaten (z.B. erzeugte Dateien, Standort, Fehlermeldungen) sein.
Für weitere Informationen zu bei der Nutzung von iPads erhobenen Daten und deren Verarbeitung sei hier auf die vom Hersteller unter https://www.apple.com/de/privacy/ bereitgestellten Infos verwiesen.
Wofür werden meine Daten verwendet und auf welcher Rechtsgrundlage passiert dies?
-
Die Daten werden zur Durchführung, Vor- und Nachbereitung von Unterricht, zur Verwaltung von Rechten und Rollen der Benutzer entsprechend der Funktion (Schüler/ Lehrkraft) und der Zugehörigkeit zu Klassen und Gruppen, zur Zuordnung von iPads, Apps, digitalen Büchern, Materialien, zur technische Bereitstellung von für die Verwaltung und Nutzung von iPads und damit zusammenhängenden Diensten wie Apple School Manager, iCloud, Jamf School und iServ erforderlichen Diensten und zur Sicherheit und Funktionalität dieser Dienste verarbeitet.
Weitere Daten werden möglicherweise durch die Nutzung von im privaten Rahmen beschafften Apps erhoben und verarbeitet.
Die Verarbeitung der Daten erfolgt auf Grundlage einer Rechtsverordnung (VO-DV I, BASS 10-44 Nr. 2.1, https://bass.schul-welt.de/101.htm) sowie auf der Grundlage einer Einwilligung (Artikel 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO) durch die Betroffenen.
Werden meine Daten weitergegeben und wer hat Zugriff auf meine Daten
-
Die Nutzung von iPads und Apps ist nur möglich, wenn man dafür von Apple bereitgestellte Dienste nutzt. Dieses sind Dienste zur Verwaltung von iPads, Nutzern, Apps und Inhalten. Der Zugriff auf einen Teil der auf dem iPad erhobenen und verarbeiteten Daten dieser Dienste erfolgt über ein vom Anbieter Jamf zur Verfügung gestelltes Mobile Device Management (MDM). Eine detaillierte Übersicht über die durch das MDM zugreifbaren Daten findet sich hier: https://developer.apple.com/business/documentation/MDM-Protocol-Reference.pdf
Auftragsverarbeiter - nach Weisung durch die Schulleitung sind Apple, Jamf School und der vom Schulträger beauftragte Dienstleister Südwestfalen-IT.
Die eingesetzte Software (Apple School Manager, Jamf School, iServ) ermöglicht es der Schule einen Teil der verarbeiteten Daten einzusehen. Dabei wird der Zugriff auf die einsehbaren Daten im Zusammenhang mit der Nutzung von iPads durch ein Rechte und Rollenkonzept geregelt und automatisiert Protokolliert. Dabei hat die Schulleitung Zugriff auf alle einsehbaren Daten aller Personen, für (auf Weisung der Schulleitung) mit Systemadministrationsaufgaben betraute Personen gilt dasselbe. Die Lehrkräfte haben Zugriff auf ihre eigenen Daten und Daten von Schülern und Lehrkräften entsprechend Freigaben durch die Personen selbst, Schüler auf Eigene Daten und Daten von Mitschülern entsprechend Freigaben von Lehrkräften oder Mitschülern. Personen von außerhalb der Schule erhalten nur Zugriff auf Daten, wenn ein Gesetz es ihnen gestattet. Das sind Eltern bei Freigabe durch den betroffenen Schüler, Eltern und (ehemalige) Schüler (Auskunftsrecht Art. 15 DS-GVO) sowie Ermittlungsbehörden im Fall einer Straftat.
Können die Lehrer überwachen was ich mit meinem iPad mache und was dort gespeichert ist?
-
Während des Unterrichts kann die Lehrkraft mithilfe der Classroom-App sehen, welche App auf deinem Gerät im Vordergrung geöffnet ist und den Bildschirminhalt anschauen. Dies setzt voraus, dass die Geräte von Schüler und Lehrrkraft in Bluetooth-Reichweite sind (i. d. R. beschränkt auf denselben Klassenraum) und vorab derselben Fachunterrichtsgruppe zugeordnet sind. Sobald eine dieser Bedingungen nicht mehr erfüllt ist (z.B. weil der Schüler zuhause oder in der Pause ist) ist diese Überwachung nicht mehr möglich. Die laufende Überwachung wird durch ein Symbol für den Schüler transparent gemacht.
-
Mit Systemadministrationsaufgaben betraute Personen erhalten über Jamf School Einblick in die durch das MDM erhobenen Daten betreffend des Gerätes. Diese Daten umfassen zum Beispiel den Namen des Gerätes, den zugeordneten Besitzer, den zuletzt vom Gerät gemeldeten Akku- und Speicherplatzzustand, die aktuelle öffentliche IP-Adresse, WIFI- und Bluetooth-MAC-Adresse, die Software-Version, anstehende Softwareupdates und die auf dem Gerät installierten Apps (inklusive durch die App belegten Speicherplatz, durch die Daten der App belegten Speicherplatz).
-
Auf die auf dem iPad selbst gespeicherten Daten erhalten unbemerkt und ohne Mitwirkung des Schülers weder Apple noch die Schule Zugriff.
- Auf die vom Gerät in der schulischen iCloud gespeicherten Daten kann von mit Administrationsaufgaben betrauten Lehrkräften oder der Schulleitung Zugriff erlangt werden (Account-Kontrolle). Über das dazu nötige Verfahren kann man sich hier informieren: https://support.apple.com/de-de/guide/apple-school-manager/axmd8fcbdd99/web Jeder derartige Account-Kontrolle wird protokolliert. Dieses Protokoll ist nicht löschbar und kann von allen mit Administrationsaufgaben betrauten Personen und der Schulleitung eingesehen werden. Bisher wurde keine Account-Kontrolle durchgeführt.
Werden meine Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt?
-
Die Firma Apple hat ihren Sitz in den USA und eine Niederlassung für Europa in Irland. Daten werden auf Servern in Europa, den USA und in anderen Staaten verarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt auf der Grundlage der EU-Standardvertragsklauseln und eines Vertrages (Apple School Manager Vertrag), in welchem Apple Schulen die Einhaltung der DS-GVO zusichert.
Gleiches gilt für die Software Jamf School.
Findet eine automatisierte Entscheidungsfindung statt?
Wie lange werden meine Daten gespeichert?
-
Die Benutzerdaten von Schülern und Lehrkräften werden solange gespeichert wie diese ein durch die Schule verwaltetes iPad nutzen, an der Schule Schüler oder Lehrkräfte sind und der Einwilligung in die Verarbeitung ihrer Daten nicht widersprochen haben.
-
Nach Beendigung der iPad Nutzung, Verlassen der Schule bzw. Ende des Dienstes an Schule oder Widerspruch in die Verarbeitung wird die Löschung der Daten des Benutzers innerhalb von sechs Wochen aus Apple School Manager und Jamf School eingeleitet. Die endgültig Löschung durch die Schule erfolgt dann vier Wochen später. Apple löscht sämtliche Daten danach von allen Servern und Sicherheitskopien in einem Zeitraum von 30 Tagen.
-
Unterrichtsdaten werden in der Regel am Schuljahresende gelöscht. Inhalte der Benutzer bleiben davon unberührt.
-
Daten im Zusammenhang mit der Erstellung und Verwaltung von Benutzerkonten für die Nutzung der iPads, die in der Schulverwaltung vorliegen, werden entsprechend VO-DV I §9 bzw. VO-DV II §9 für 5 Jahre aufbewahrt. Benutzer haben jederzeit die Möglichkeit, von ihnen erstellte Inhalte eigenständig zu löschen.
Welche Rechte habe ich gegenüber der Schule?
-
Gegenüber der Schule besteht ein Recht auf Auskunft über Ihre personenbezogenen Daten, ferner haben Sie ein Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung, ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung und ein Recht auf Datenübertragbarkeit.
-
Zudem steht Ihnen ein Beschwerderecht bei der Datenschutzaufsichtsbehörde, der Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Nordrhein Westfalen zu.
Wo finde ich weitere Informationen?
-
www.apple.com LINK