Unterricht
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LRS
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LRS Förderung
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Definition
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Die Begriffe Leserechtschreibschwäche, -störung, -schwierigkeiten, Dyslexie und
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Legasthenie werden in der Literatur nicht einheitlich verwendet.
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Eine Lese-Rechtschreibstörung gemäß des ICD10 der WHO wird von Fachärzten für
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Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychologen oder Diplompädagogen diagnostiziert.
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Eine sichere Diagnose ist frühestens nach Abschluss des Schriftspracherwerbs am Ende
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des 2. Schuljahres möglich, vorher können sich allerdings bereits Anhaltspunkte ergeben.
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Kinder mit attestierter LRS erhalten einen Nachteilsausgleich und können am schulischen
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LRS-Kurs teilnehmen. Die Teilnahme ist freiwillig, da die Kurse außerhalb des
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Stundenplans liegen.
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Eine Schwäche oder Schwierigkeit im Lesen und/oder Rechtschreiben kann die
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Schule feststellen.
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Wer über einen Zeitraum von mehr als 3 Monaten trotz Bemühung mangelhafte oder
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ungenügende Leitungen im Bereich Rechtschreibung und/oder Lesen erbringt, kann bei
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entsprechenden Kapazitäten der Schule an den LRS-Kursen teilnehmen. Ein Anspruch
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auf einen Nachteilsausgleich besteht nicht, kann aber durch die Schule gewährt werden.
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Fördermaßnahmen
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Es gibt unterschiedliche, individuell angepasste Förderarten: allgemeine, zusätzliche und
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außerschulische.
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Der Vorrang der allgemeinen Fördermaßnahmen im Sinne der Binnendifferenzierung /
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des individualisierenden Unterrichts wird im Erlass betont.
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Die KMK-Empfehlungen von 2007 machen es zum Grundsatz, dass für die individuelle
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Förderung der Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und
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Rechtschreiben Förderpläne entwickelt werden müssen. Diese Förderpläne sind zugleich
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Grundlage für den individualisierten Unterricht, für die innere und äußere Differenzierung
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und für alle Abweichungen von den üblichen Bewertungsregeln.
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Zusätzliche Maßnahmen
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Die zusätzlichen Maßnahmen richten sich an:
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• Kinder in den Klassen 1 und 2, die nicht über die notwendigen Voraussetzungen für
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das Lesen- und Schreibenlernen verfügen und die die grundlegenden Ziele des
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Lese- und Rechtschreibunterrichts nicht erreichen.
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• Kinder in den Klassen 3 und 4, deren Leistungen im Lesen und/oder
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Rechtschreiben über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten den
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Anforderungen nicht entsprechen. (Vergl. LRS-Erlass, 1991)
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Baustein zum Schulprogramm Unterricht 3.2
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Ansprechpartner: Frau Rinkewitz
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Stand: 22.03.2021 Seite 2 von 4
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Zu den zusätzlichen Maßnahmen zählen:
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LRS-Kurs
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Die Teilnahme an dem Kurs ist freiwillig, da er außerhalb der Stundentafel
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liegt. Die Eltern werden durch die Klassenleitung über die mögliche Teilnahme informiert.
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Die LRS Fördergruppen sollten gemäß dem Erlass eine Gruppengröße von 6 bis 10
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Schülerinnen und Schülern nicht überschreiten.
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Nachteilsausgleich
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Grundsätzlich gelten für die Schülerinnen und Schüler mit Lese-
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/Rechtschreibschwierigkeiten die allgemeinen Bestimmungen über die
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Leistungsfeststellung und -beurteilung.
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Bei einer attestierten LRS erhalten die Schülerinnen und Schüler einen
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Nachteilsausgleich.
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Nachteilsausgleiche dürfen bei der Leistungsbewertung und auf Zeugnissen nicht erwähnt
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werden. Nachteilsausgleiche beziehen sich in der Regel auf die Veränderung äußerer
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Bedingungen der Leistungsüberprüfung.
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Dazu können beispielsweise zählen:
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• Ausweitung der Arbeitszeit z.B. bei Klassenarbeiten,
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• Bereitstellen von technischen und didaktischen Hilfsmitteln (z.B. Audiohilfen und
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Computer)
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• Nutzung methodisch-didaktischer Hilfen (z.B. Lesepfeil, größere Schrift, optisch klar
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strukturierte Arbeitsblätter)
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• andere Arbeitsbedingungen, wie z.B. Arbeiten in einem geräuscharmen, separaten
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Raum
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• Stellung einer anderen Aufgabe
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Notenschutz
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In besonders begründeten Ausnahmefällen kann eine Erteilung von Schutzmaßnahmen
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notwendig sein:
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• keine Einbeziehung der Rechtschreibleistungen bei
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Leistungsbewertungen/Klassenarbeiten
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• zurückhaltende Gewichtung der Rechtschreibleistungen bei Zeugnisnoten im
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Fach Deutsch
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• Keine Benotung der Teilbereiche Lesen und/ oder Rechtschreiben im Zeugnis für
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Klasse 3 und 4 (Runderlass vom 18.06.2012); (BASS 14-01 Nr.1)
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Diese Maßnahmen erfolgen durch die Klassenlehrer in Absprache mit der Schulleitung
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und im Einvernehmen mit den Erziehungsberechtigten.
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Bei Verzicht auf die Benotung in den Teilbereichen Lesen und/oder Rechtschreiben muss
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die Anwendung des Erlasses im Zeugnis aufgenommen werden.
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Bei Entscheidungen über die Versetzung dürfen Leistungen im Lesen und Rechtschreiben
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nicht den Ausschlag geben.
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Der Notenschutz kommt nur im Fach Deutsch zum Tragen. In den anderen Fächern wird
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die Rechtschreibleistung grundsätzlich nicht in die Benotung hinzugezogen (z.B.
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Englisch).
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Ansprechpartner: Frau Rinkewitz
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Außerschulische Maßnahmen
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Wann ist außerschulische Förderung angeraten?
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Der Erlass enthält Ausführungen zu psychischen Beeinträchtigungen, neurologischen
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Auffälligkeiten und sozial unangemessenen Verhaltenskompensationen bei betroffenen
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Schülerinnen und Schülern. Wenn eine Förderung auch in kleinen Gruppen zu keinerlei
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Leistungszuwachs führt, sollten Lehrkräfte den Erziehungsberechtigten außerschulische
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Förder- und Therapiemöglichkeiten empfehlen. Beratung in diesem Bereich bieten die
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Schulpsychologischen Beratungsstellen – für Erziehungsberechtigte und auch für
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Lehrkräfte (in Form anonymer Fallbearbeitung). Außerschulische Maßnahmen sollten mit
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der Schule abgestimmt werden. Die Kosten für außerschulische Maßnahmen tragen die
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Eltern. Das Jugendamt kann die Kosten übernehmen, wenn gutachterlich (durch
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approbierte Psychologen bzw. Psychotherapeuten) eine schwere Lese-
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Rechtschreibstörung nach der Diskrepanzdefinition ICD 10 festgestellt wird, eine seelische
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Beeinträchtigung droht oder schon eingetreten ist, und die seelische Entwicklung zu
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mangelnder Eingliederungsfähigkeit in die Gesellschaft führt. Letzteres bedeutet im
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Schullaufbahnkontext, dass die Schülerin oder der Schüler keinen – den sonstigen
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Fähigkeiten gemäßen – Schulabschluss erreichen kann. In jedem Fall wird ein Gutachten
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von Seiten der besuchten Schule gefordert, in dem überzeugend dargelegt wird, warum
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die bisherige Förderung in der Schule nicht ausreicht.
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Konkrete Umsetzung an der GGS Götscher Weg
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Förderplanung bei einer LRS
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Sowohl bei einer attestierten LRS als auch bei einer durch
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die Deutschlehrkraft vermuteten LRS erfolgt durch die LRS-Lehrkraft
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eine weitere Diagnostik. Diese Diagnostik zielt daraufhin, zu erkennen, in welchen
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Bereichen die jeweiligen SUS Förderung benötigen. Als Diagnostikmaterial wird an der
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GGS Götscher Weg in den Klassen 1 und 2 vor allem
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die Hamburger Schreibprobe (HSP) hinzugezogen, in den Klassen 3 und 4 erfolgt die
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innerschulische Diagnostik über die Oldenburger Fehleranalyse (OLFA). Aufgrund
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dieser Diagnostik wird für die Kinder ein individueller Förderplan erstellt. Ebenso
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kann diese Diagnostik zur Erstellung eines Nachteilsausgleiches hinzugezogen werden.
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Aufbau einer LRS-Stunde
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Die LRS-Stunden finden außerhalb der regulären Stundentafel statt. Die
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Gruppenzusammenstellung ist nicht immer jahrgangsbezogen.
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Zu Beginn einer LRS-Stunde werden zunächst auf vielfältige Art und Weise die
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verschiedenen Wahrnehmungskanäle angesprochen (visuell, auditiv). Anschließend
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erfolgt eine Phase, in der die Schülerinnen und Schüler individuell gemäß ihren
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Förderplänen Aufgaben bearbeiten. Dazu wird auch das PC-Programm von Hogrefe zum
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symbolgeleiteten Rechtschreibtraining genutzt.
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Auch erhalten die Schülerinnen und Schüler Aufgaben, mit denen sie täglich ca. 10 min zu
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Hause üben sollen.
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Baustein zum Schulprogramm Unterricht 3.2
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Ansprechpartner: Frau Rinkewitz
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Nachteilsausgleich
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Zum einen können die Eltern einen Antrag auf einen Nachteilsausgleich stellen, zum
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anderen kann dies durch den Klassenlehrer erfolgen. In beiden Fällen erstellt
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der Klassenlehrer erstellt einen Nachteilsausgleich, dem die Klassenkonferenz zustimmen
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muss, ebenso wie die Schulleitung. Nachteilsausgleiche werden jedes halbe Jahr
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überprüft und ggf. erneuert.