Landesrechtliche Regelung zu Schließzeiten in den Schulferien geplant
Im Rahmen des laufenden Gesetzgebungsverfahrens zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes haben die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN einenÄnderungsantrag eingebracht, der eine landesrechtliche Regelung zu Schließzeiten ganztägiger Förderangebote vorsieht. Danach könnte in Angeboten nach § 24 Absatz 4 Satz 1 und 3 SGB VIII, in denen Kinder nach dem Schuleintritt gefördert werden, je Schuljahrwährend der Schulferien eine Schließzeit von insgesamt höchstens vier Wochen vorgesehen werden.
Damit würde Nordrhein-Westfalen von der im GaFöG eröffneten Möglichkeit Gebrauch machen, entsprechende Schließzeiten landesrechtlich zu regeln. Nachder Begründung des Änderungsantrags soll die Regelung dazu beitragen, bestehende kommunale Ferienbetreuungsstrukturen bedarfsgerecht fortzuführen und die Kommunen bei der Umsetzung des Rechtsanspruchs zu entlasten.
Die geplante Änderung ist noch nicht in Kraft!
Im Falle einer Verabschiedung soll sie zum 1. August 2026 wirksam werden.
Den Änderungsantrag finden Sie unter folgendem Link:
Der Expertenbeirat hat seine Empfehlungen an Schulministerin Feller und Familienministerin Paul übergeben. In dem Empfehlungspapier wird u. a. zu fachlichen und pädagogischen Grundlagen, Zeit- und Organisationsrahmen, Kommunaler Steuerung und Organisation des Ganztags sowie Personal, Kooperation und Mindeststandards ausgeführt.
Im Ministerialblatt NRW wurde am 23.04.2026 die "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Unterstützung der Entwicklung, Anwendung und Überprüfung von Kinderschutzkonzepten in Angebotender Offenen Ganztagsschule im Primarbereich" veröffentlicht. Ziel der Förderung ist es, Träger und weitere verantwortliche Akteur:innen dabei zu unterstützen, Kinderschutzkonzepte in außerunterrichtlichen Angeboten der OGS zu entwickeln, kontinuierlich anzuwendenund regelmäßig zu überprüfen. Gefördert werden können unter anderem Fachtage, Workshops, Fortbildungen, Informations- und Sensibilisierungsangebote für Kinder und ihr soziales Umfeld sowie Materialien zur Information und Beratung. Zudem nimmt die Richtlinieausdrücklich auch die Verzahnung mit den schulischen Schutzkonzepten gegen Gewalt und sexuellen Missbrauch in den Blick.
Die Publikation zeigt, wie Ganztagsangebote Demokratiebildung fördern können – von Mitbestimmung im Schulalltag bis zur Kooperation mit dem Sozialraum. Sie bietet theoretische Grundlagen und praxisnahe Handlungsfelder für Kommunen, Schulen und Träger, um Demokratiebildung systematisch in der Qualitätsentwicklung des Ganztags zu verankern.
Veranstaltungsreihe LWL "Kernpunkte des OGS-Erlasses"
Die digitale Veranstaltungsreihe wird von den beiden Landesjugendämtern Rheinland und Westfalen organisiert und durchgeführt. In ihr werden zentrale Aspekte des neuen OGS-Erlasses in kompakten Sitzungen beleuchtet und der interkommunalefachliche Austausch gefördert.
Sie richtet sich dabei primär an kommunale Jugendämter, steht aber auch anderen Interessierten der kommunalen Steuerungsebenen offen.