Eltern
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Elternberatung
  • Beschreibung des Schulprogramm-Bausteins:
  • Elternberatung ist ein zentrales Aufgabenfeld unserer Schule. Jedes Gespräch, das sich
  • mit den Leistungen und dem Arbeits- und Sozialverhalten eines Kindes befasst, ist ein
  • Beratungsgespräch. Dabei kann es sich z.B. um eine kurze mündliche Mitteilung am
  • Telefon handeln oder um ein Gespräch in der Schule. Auch schriftliche Mitteilungen im
  • Mitteilungsheft oder unter Leistungsüberprüfungen (schriftlichen Arbeiten) dienen der
  • Beratung.
  • Elternberatung umfasst
  • 1. Systemisch bedingte Beratung
    • nach der Anmeldung im Herbst, vor der Einschulung
    • ca. 10 Wochen nach Schulbeginn
    • ca. 10 Wochen vor den Zeugnissen
    • zum Wechsel zur weiterführenden Schule
  • 2. Anlassbezogene Beratung
    • bei Leistungsschwächen und -stärken
    • bei sozialen Auffälligkeiten
    • alltägliche Informationsweitergabe oder -anfragen
  • 1. Systemisch bedingte Beratung
  • nach der Anmeldung im Herbst, vor der Einschulung
  • Um unsere Schulkinder kennenzulernen, führt eine Lehrerin bei der Anmeldung eines
  • Schulneulings ein Gespräch mit dem Kind. Dort festgestellte Auffälligkeiten im Bereich des
  • Lernens und Verhaltens werden zeitnah (in der Regel 1-3 Tage nach der Anmeldung)
  • zwischen der Schulleitung und den Eltern angesprochen. Kontakte zu den Erzieherinnen
  • der Kitas runden das Bild ab. Wenn nötig, erfolgt eine Beratung zwischen Eltern und
  • Schulleitung über den möglichen Förderbedarf.
  • Eltern werden gebeten, Beratungsbedarf ihrerseits bei der Schulanmeldung anzumelden.
  • Beratungsgespräche über die Lernentwicklung, den Leistungsstand sowie das Arbeitsund Sozialverhalten eines Kindes (Elternsprechtage)
  • Sie finden zwei Mal im Jahr zwischen Eltern und Lehrerinnen innerhalb festgelegter
  • Zeiträume statt. Die ersten Elterngespräche finden im November/Dezember statt, die
  • zweiten nach den Osterferien.
  • Jeder Lehrer bietet individuell Sprechzeiten in der Regel von ca. 15 - 20 Minuten Länge
  • an. Wurden bereits vorher Beratungsgespräche geführt, können diese Gespräche nach
  • Absprache ausfallen.
  • Beratungsgespräche zum Wechsel in die weiterführende Schule
  • Im November findet ein Informationsabend für die Eltern der Viertklässler durch die
  • Schulleitung statt. Inhalte sind:
  • Baustein zum Schulprogramm Eltern 7.2
  • Ansprechpartner: Vollmer
  • Stand: 08.06.2016 Seite 2 von 3
  • ➢ Angebote der weiterführenden Schulen
  • ➢ Ablauf der Anmeldung
  • ➢ Eignung für HS, RS, Gym, Gesamtschule (Profile)
  • Danach laden die Klassenlehrerinnen die Eltern zum Beratungsgespräch ein.
  • Die Eltern erhalten eine Rückmeldung über den Lern- und Leistungsstand ihrer Kinder.
  • Eltern und Lehrer halten im Protokoll die Empfehlung für die weiterführende Schule fest.
  • Kann die Empfehlung noch nicht benannt werden, so treffen sich Eltern und Lehrer zu
  • einem weiteren Gespräch im Januar vor den Zeugnissen.
  • Förderempfehlungen
  • Im Laufe des Schuljahrs erhalten die Kinder bei Bedarf eine Förderempfehlung. Sie kann
  • unter einer Leistungsüberprüfung stehen oder wird in Beratungsgesprächen
  • ausgesprochen. Die Förderempfehlung dient dazu, dass Eltern und Kind zu Hause an dem
  • genannten Thema arbeiten können. Außerdem kann das benannte Thema innerhalb des
  • Klassenunterrichts, des Förderunterrichts oder der ELA-Zeiten wiederholt werden. So
  • können kleine Defizite kurzfristig behoben werden.
  • Auch Förderempfehlungen, die mit einem Zeugnis ausgeteilt werden, sollen Eltern und
  • Kinder darüber beraten, in welchen Bereichen das Kind gefördert werden kann.
  • 2. Anlassbezogene Beratung zwischen Eltern und Lehrern
  • Grundsätzlich können jederzeit Gesprächstermine sowohl von Lehrerseite als auch von
  • Elternseite gewünscht und daraufhin flexibel vereinbart werden. Wichtig ist, dass ein
  • Gespräch zu Problemen möglichst zeitnah zum Vorfall geführt wird.
  • Sogenannte „Tür- und Angelgespräche“ sind nicht hilfreich und stören häufig den Ablauf
  • des Schulalltags. Sie können höchstens dazu dienen, kurze Informationen an den Lehrer
  • weiterzugeben oder eine Terminabsprache zu treffen. Wir bitten Eltern daher, von ihnen
  • abzusehen und stattdessen eine Notiz in das Mitteilungsheft zu schreiben.
  • Informationen über fehlende Hausaufgaben, Tipps über nachmittägliche Förderthemen,
  • Nichtteilnahme am Sportunterricht, fehlende Unterlagen u.a. können auch per
  • Mitteilungsheft überbracht werden.
  • Am ersten Elternabend geben die Klassenlehrer bekannt, in welcher Form sie
  • ansprechbar sind. Möglich sind:
  • ➢ Korrespondenz per E-Mail oder Telefon
  • Jede Klassenlehrerin entscheidet, ob sie Eltern ihre E-Mail-Adresse und/oder ihre
  • Telefonnummer bekannt gibt, über die in dringenden Fällen Kontakt aufgenommen
  • werden kann. Die Kolleginnen bemühen sich, innerhalb von 2 Werktagen auf die
  • Elternanfrage zu reagieren.
  • ➢ Mitteilung im Mitteilungsheft
  • Kurze Informationen sind möglich, ein Gesprächstermin kann vereinbart werden.
  • Baustein zum Schulprogramm Eltern 7.2
  • Ansprechpartner: Vollmer
  • Stand: 08.06.2016 Seite 3 von 3
  • Gesprächsführung
  • Alle Beteiligten erfahren frühzeitig den Grund für das Gespräch und können sich darauf
  • vorbereiten. Zu Beginn des Gesprächs wird festgestellt, welche Ziele beide Seiten
  • verfolgen. Am Ende wird von Seiten aller Beteiligten vereinbart, wie die Zielvorgaben
  • erreicht werden können. Die Gesprächstermine werden in der entsprechenden Liste im
  • Klassenbuch vermerkt.
  • Gespräche zwischen Schulleitung, Eltern und Lehrern
  • Eltern sollten immer zuerst das Gespräch mit der betreffenden Lehrerin suchen, bevor sie
  • sich an die Schulleitung wenden. Wenn Eltern dennoch bei der Schulleitung um ein
  • Gespräch bitten, so wird die Schulleitung gemeinsam mit der betroffenen Kollegin und den
  • Eltern ein Gespräch führen. Sollten Eltern dies in Ausnahmefällen ablehnen, erfolgt auf
  • jeden Fall eine Information an die Kollegin über das Gespräch.
  • Auch Lehrer können die Schulleitung um eine Beteiligung an einem Elterngespräch bitten.
  • In diesem Fall werden die Eltern vorher darüber informiert.
  • Zielsetzung des Kollegiums zu diesem Baustein:
  • • Aufbau einer guten Zusammenarbeit zum Wohle des Kindes.
  • • Transparenz, Offenheit, Verlässlichkeit, Kontinuität, Wertschätzung und das
  • Festlegen und Umsetzen von Absprachen und der jeweiligen Aufgaben in der
  • Begleitung und Förderung der Kinder.
  • Ergebnisse aus einer Fortbildung zum Thema im Schuljahr 2015/16 wurden im Juni 2016
  • in den Baustein eingearbeitet.
  • Sammeln von Erfahrungen hierzu bis auf weiteres