2. Medienkompetenz und -bildung in NRW
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2.2. Der Medienkompetenzrahmen NRW
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Seit 2019 dient der Medienkompetenzrahmen (MKR) des Landes als Grundlage für die Vermittlung von Medienkompetenzen. Durch ihn wurden die bewährten Instrumente zur systematischen Förderung von Medienkompetenz in Nordrhein-Westfalen an aktuelle nationale und internationale Entwicklungen angepasst.
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Die Kompetenzformulierungen und ihre Konkretisierungen sind darauf ausgerichtet, Medienkompetenz entlang der gesamten Bildungskette systematisch zu fördern. Dabei werden sowohl schulische als auch außerschulische Lernorte einbezogen und bilden die Grundlage für die Weiterentwicklung von Lehr- und Lernprozessen in allen Fächern. Der Medienkompetenzrahmen NRW fungiert als Orientierungsrahmen dafür, wie Medienkompetenz über alle Jahrgangsstufen hinweg entwickelt werden kann.
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(aus: In sieben Schritten zum schulischen Medienkonzept: Leitfaden, Medienberatung NRW, 2019, S.4ff)
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Der Medienkompetenzrahmen NRW sieht eine Einteilung der Kompetenzen in sechs Bereichen vor:
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