Technisch-pädagogische Voraussetzungen (TPEK)
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Fortbildungen
    • erfolgte Fortbildungen: Arbeiten mit dem iPad
  • Damit die Vermittlung der in diesem Konzept dargestellten Kompetenzerwartungen bewältigt werden kann, bedarf es der Qualifizierung aller Lehrkräfte. Auch wenn Fortbildungen in gewisser Weise in der Verantwortung der einzelnen Lehrkraft liegt - schließlich gibt es gerade beim Umgang mit neuen Medien unterschiedlichste Zugänge und Fertigkeiten -, so liegt es auch an der Schule, für alle geltende Angebote zu machen.
  • Nach der Neuinstallation von Geräten erhalten die Kolleginnen und Kollegen eine Einweisung in den Umgang mit diesen. Dabei und im Anschluss an diese Angebote können Lehrkräfte, die sich im Umgang mit den eingeführten medialen Werkzeugen und den schulrelevanten Anwendungen sicher fühlen, ihr Wissen an das Kollegium weitergeben. Dieses könnte auch im Rahmen von Teamsitzungen oder Dienstbesprechungen geschehen.
  • Zudem gibt es an allen Standorten bereits Medienbeauftragte und einen für alle drei Standorte beauftragten Digitalisierungsbeauftragten. Sie können fungieren als Mittler und Multiplikatoren. So können sie ihr Wissen um Hardware, Anwendungen und Onlineportale weitergeben, Bedürfnisse der Kollegen, Kinder sowie Eltern sammeln und Schwierigkeiten im Rahmen des First-Level-Supports beheben bzw. an die Verantwortlichen weitergeben.
  • Die schnell voranschreitende Entwicklung von digitalen Werkzeugen und deren sinnvolle Nutzung für unterrichtliche Prozesse stehen sicherlich auch weiterhin am Beginn ihrer Entwicklung. Daher ist davon auszugehen, dass ebenso didaktische Entwicklungen beständiger Veränderungen unterworfen sind. Aus diesem Grund werden die Interessen und Notwendigkeiten für Fortbildungsbedarfe innerhalb des Kollegiums regelmäßig erhoben und mit diesem in Bezug auf die Durchführung von gemeinsamen, kollegiumsinternen Fortbildungen abgestimmt. Zudem werden Angebote von Fortbildungsträgern im Bereich „Neue Medien“ durch E-Mail oder Aushänge rechtzeitig bekannt gegeben und bei Interessenbekundung im Einklang mit der Fortbildungsplanung genehmigt. Teilnehmer einer Fortbildung sind verpflichtet, die Erkenntnisse dieser Fortbildungen im Rahmen von Konferenzen in geeigneter Weise vorzustellen.