Informationen für die Schule
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Informationspflicht
  • In NRW werden keine Einwilligungserklärungen von Schülerinnen und Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigten benötigt.
    Die Schule ist jedoch verpflichtet, vor der Nutzung des AV1 im Unterricht die betroffenen Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler und deren Erziehungsberechtigten (bei Minderjährigen) auf die Informationen zum Datenschutz hinzuweisen.
  • Um sicherzustellen, dass die Informationen gelesen wurden und somit der Informationspflicht nachgekommen zu sein, ist es notwendig, eine Bestätitgung einzufordern.
  • Dazu sollten folgende Vorlagen verwendet werden:
    1. Vorlage für ein Informationsschreiben für das Kollegium
    2. Vorlage für einen Elternbrief
  • Nutzen Sie hierfür Emails mit Lesebestätigungen, den Schulmanager oder einen analogen Brief mit Rückläufer.
  • Die Dokumente bzw. Bestätigungsnachweise müssen bis Ende der Leihdauer in der Schule verwahrt werden.
  • Das Einholen eines Einverständnisses im klassischen Sinne ist nicht notwendig, da keinerlei personenbezogene Daten aufgezeichnet und gespeichert werden.