Künstliche Intelligenz (KI) !#TE
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AIS.chat - Die schulische KI in NRW
  • Der für Unterrichtskontexte optimierte texgenerative KI-Chatbot "AIS.chat" steht Schulen in NRW kostenfrei zur Verfügung. Die Bereitstellung ist personalrechtlich mitbestimmt, die Nutzung erfolgt datenschutzkonform.
    Schulleitungen haben Zugangsdaten im Dez. 2025 an das persönliche Dienstpostfach erhalten. Die Einrichtung für jedes Kollegium liegt in der Verantwortung jeder Schulleitung. Jede Lehrkraft in NRW erhält einmalig Zugangsdaten über die eigene Stammschule (nicht über weitere Rollen und Institutionszugehörigkeiten wie etwa Fachleitungen an ZfsL). Auch im Sinne von Bildungsgerechtigkeit (für Schülerinnen und Schüler sowie deren Lehrkräfte) und gleichwertigen Ausbildungsbedingungen (von Lehramtsanwärter/-innen und deren Fachleitungen) sollen Schulen die verfügbaren Zugänge aktivieren. Zwingend benötigen alle Lehrkräfte schulische Zugangsdaten, die in weiteren Rollen für das Schulsystem aktiv sind: Moderierende, Schulentwicklungsberatende, Medienberatende und eben Fachleitungen.
    Schülerinnen und Schüler erhalten keine unmittelbar eigenen Zugänge. Sie können AIS.chat in Unterrichtszusammenhängen nutzen, indem die eigene Lehrkraft sie für eine spezifische Nutzung aktiviert.
    Als gezielt pädagogisch einsetzbare KI ist AIS.chat weder geeignet noch zugelassen für eine Verwaltungsnutzung im engeren Sinne.
    Zur Beförderung der sicheren Nutzung Künstlicher Intelligenz sowie zur Absicherung der Schulleitung wird die vorherige Absolvierung des Selbstlernkurses des MSB angeraten. (Dessen Kenntnis kann dokumentiert werden wie andere schulische Sicherheitseinweisungen auch.)
  • Selbstlernkurs KI des MSB NRW

  • Alle Informationen zur Zugänglichkeit von AIS.chat für Schulen in NRW sowie Kontaktmöglichkeiten zur Unterstützung bei Einrichtung und Administration von AIS.chat finden sich auf der entsprechenden Seite des MSB:

  • Weitere Hintergrundinformationen finden sich auf den Seiten des FWU, das AIS.chat länderübergreifend zur Verfügung stellt: