Management
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Vertretungskonzept
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Beschreibung des Schulprogramm-Bausteins:
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Allgemeine Vorbemerkungen
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Vertretungsfälle können eintreten bei
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o kurzfristigen Erkrankungen
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o längerfristigen Erkrankungen
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o Mutterschutz
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o Elternzeit
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o Beurlaubungen/Sonderurlaub
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o Abwesenheit bei Fortbildungen
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o Mitwirkung an AO-SF- Verfahren u.a. dienstlichen Aufgaben
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Ziel
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o Sicherung des Unterrichts gemäß der Stundenstafel der Ausbildungsordnung
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Grundschule: Verhinderung von Unterrichtsausfall und Sicherung der Unterrichtsqualität
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Grundsätze
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o Grundsätzlich wird versucht, alles zu vertreten.
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o Die Kinder, das Kollegium und die Eltern sollen verlässliche Strukturen erfahren.
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o Das Vertretungskonzept soll transparent und nachvollziehbar sein.
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o Schulinterne Ausgangslagen für Vertretungsunterricht sind zu berücksichtigen.
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o Die Qualität der Unterrichtsvertretung ist zu optimieren.
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➢ Vertretungsunterricht ist grundsätzlich Unterricht und in der Regel auch
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Fachunterricht.
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➢ Hausaufgabenbetreuung ist kein Vertretungsunterricht.
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o Im Rahmen des offenen Ganztags sollte Unterricht nicht dadurch ersetzt werden, dass
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Lehrkräfte oder außerschulisches Personal ihre Ganztagsangebote ausfallen lassen.
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o Eine zumutbare und gerechte Belastung aller Lehrkräfte ist anzustreben.
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o Die Mehrarbeit und Belastung, die durch Vertretungsunterricht und zusätzliche
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Aufsichten verursacht werden, sollen auf das notwendige Maß beschränkt werden.
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o Innerhalb des Kollegiums soll auf eine ausgewogene Jahresbelastung geachtet werden.
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o Lehramtsanwärter können nach jeweiliger Einzelrücksprache zu kurzfristigen
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Vertretungen und in Notsituationen im Rahmen der OVP beitragen; nach Abschluss ihrer
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Prüfungsphase bis zum Ende ihres Referendariats sollten sie verstärkt
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Vertretungsunterricht übernehmen.
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Ansprechpartner: Jüschke, Diepenbrock, Lipkow, Finis, Rische
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Maßnahmen im Detail:
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o Jeder Klasse ist eine ständige Vertretungslehrerin zugeordnet, die sog. CoKlassenlehrerin (ist in der Regel L in der Parallelklasse). Sie steht in ständiger Absprache
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mit der KL, kennt die Kinder und Besonderheiten, die zu beachten sind. Da sie auf der
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Stufe mit der KL zusammenarbeitet, ist sie auch über die Inhalte in den Kernfächern
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informiert.
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Die Kinder kennen die Co-Klassenlehrerin.
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o Die Krankmeldungen von Lehrkräften können per Telefon (AB der Schule) oder aber per
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E- Mail an die Schulleitung erfolgen. Parallel dazu erfolgt eine Meldung an die Kollegin,
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die den Vertretungsplan erstellt.
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o Die erkrankten Kolleginnen werden gebeten (nur soweit gesundheitlich möglich), einen
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Bearbeitungsplan der zu vertretenden Stunden zu erstellen bzw. aktuelle zu
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bearbeitende Themen zu benennen und in schriftlicher Form zur Verfügung zu stellen
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(bitte als pdf oder Info direkt in die Mail schreiben ohne Anhang). Da die Schulleiterin
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morgens sehr früh anwesend ist, wird dieser Plan an sie geschickt. Der Empfang wird
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bestätigt, der Plan ausgehängt.
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Die Erstellung des Vertretungsplanes erfolgt in der Schule durch die Schulleitung oder Frau
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Vollmer. Dabei finden folgende Prinzipien Beachtung:
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o Unterrichtsausfall vermeiden
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o Auflösung von Doppelbesetzungen
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o Aufteilung in andere Klassen, Aufteilungspläne hängen im Klassenraum
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o Einsatz von Lehrkräften mit Freistunden
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o Einsatz von (bevorzugt) Teilzeitkräften über Mehrarbeit
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o Beaufsichtigung zweier Klassen in zusammenhängenden Räumen
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o Wenn möglich: 1 Stunde Einsatz der Co-Klassenlehrerin
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o Berücksichtigung von Pausen für die Lehrkräfte mit Nachmittagsunterricht
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o Einsatz von Erzieherinnen bei Ganztagsklassen (z.B. bei ELA-Stunden)
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o Eltern als Lernbegleiter in der eigenen Klasse einsetzen (Liste im LZ hinterlegen),
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Material und Aufsicht werden von der Co-Klassenlehrerin und/ oder einer L, die im
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Nachbarraum arbeitet, gewährleistet
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Umsetzung des Vertretungsplanes
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o Jede Lehrkraft ist rechtzeitig (7.45 Uhr bzw. 15 min vor Unterrichtsbeginn) da und
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informiert sich im Lehrerzimmer über den Vertretungsplan.
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o Die Vertretungslehrerinnen erhalten durch die erkrankte Lehrkraft (wenn dies
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gesundheitlich möglich ist) oder die Co-Klassenleitung Informationen zur Weiterarbeit im
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Unterricht.
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o Durch die Jahrgangsteamarbeit ist der Informationsfluss über Unterrichtsthemen
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gewährleistet.
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o Im Fall einer Kurzzeit-Vertretung werden vorrangig Deutsch und Mathematikunterricht
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erteilt. Werden ein oder mehrere Tage vertreten, so wird der Stundenplan der Klasse
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berücksichtigt. Die zu erteilenden Stunden werden den Vertretungslehrerinnen im Plan
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kenntlich gemacht.
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o Regelmäßig sorgfältig geführte Klassenbücher mit eindeutigen Aussagen zu Inhalten
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helfen den Vertretungskräften, den Anschluss an das behandelte Thema zu finden. Jede
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Vertretungskraft trägt ihren Unterricht sofort in das Klassenbuch ein, so dass
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nachfolgende Lehrkräfte informiert sind. Das Klassenbuch steht vor und nach dem
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Unterricht im Lehrerzimmer.
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o Klassen/Stufen-Ordner mit Zusatzmaterial, Hinweisen von eingeführten Materialien
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(Heften, Büchern,…) und wichtigen Informationen über die SuS der Klasse stehen im LZ
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im sog. Stufenschrank. Kopiervorlagen, die bereits genutzt wurden, erhalten auf der
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Rückseite Datum und Klasse, um Doppelungen zu vermeiden.
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o Frühzeitiger Unterrichtsschluss oder ein späterer Unterrichtsbeginn werden in der Regel
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vermieden. Ganztagskinder werden bis max. 17 Uhr betreut.
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o In den Klassen 3 und 4 kann davon ausgegangen werden, dass SuS an selbständiges
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Arbeiten gewöhnt sind. Deshalb werden sie vorrangig im Vertretungsfall aufgeteilt und
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mit ELA-Aufgaben versorgt. Aufteillisten hängen in der Klasse aus.
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Kurzfristiges Abweichen vom Stundenplan
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o Der kurzfristige Vertretungsunterricht wird über Mehrarbeit aufgefangen. Die Mehrarbeit
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wird auf dem Vertretungsplan angeordnet unter Mehrarbeit + xStd. Es ist auch möglich,
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sie innerhalb des Halbjahres durch freie Stunden auszugleichen. Den Plan führt die SL.
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o Mehrarbeit kann bei TZ-Kräften ab der ersten Vertretungsstunde, bei VZ-Kräften ab 4
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Stunden Mehrarbeit im Monat abgerechnet werden. Das aktuelle Formular befindet sich
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auf dem LehrerPC und muss spätestens nach 6 Monaten beim LVB eingereicht werden
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(SL muss vorher unterschreiben)
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Längerfristiges Abweichen vom Stundenplan
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o Bei Langzeiterkrankungen wird nach Möglichkeit ein fester Vertretungsplan installiert
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o Wenn Stundenkürzungen nötig sind, so werden sie in der Regel auf alle Klassen verteilt.
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o Ist keine voraussichtliche Wiederkehr des Kollegen oder der Kollegin abzusehen, so
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muss der gesamte schulische Stundenplan überarbeitet werden.
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o Die SL informiert das Schulamt und bittet um Unterstützung durch
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➢ Vertretungsreserve Grundschule
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➢ Nutzen von flexiblen Vertretungsmitteln
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➢ bezahlte Mehrarbeit
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➢ Abordnung
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➢ Versetzung
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➢ Neueinstellung
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Sollte doch ein Unterrichtsausfall nötig werden gilt:
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o Stundentafel sichern
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o Unterricht in den Kernfächern (D, M, SU, E) sichern
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o Nachteil einzelner Klassen vermeiden
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o Umstellung des Stundenplans
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o Auflösung von Förderbändern und Doppelbesetzung
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o Eltern informieren
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Aufgaben der Schulleitung und einer dafür eingesetzten Lehrkraft
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o Erstellung des Vertretungsplans:
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➢ Datum bzw. Zeitraum seiner Gültigkeit
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➢ zu vertretende Stunden/Lehrkräfte/Klassen/ggf. Fächer (z. B. Sport)
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➢ Vertretungslehrkräfte benennen
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➢ Besondere Hinweise und Mitteilungen wie: Aufsicht, Mehrarbeit, ..
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o Information der OGS
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Aufgaben des Kollegiums
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o Krankmeldungen
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o Infos über Aktivitäten der Klasse weiterleiten
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o Kenntnisnahme des Vertretungsplans und des Aufsichtsplans
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o Inhaltliche Kontinuität Vertretungsunterrichts (Unterrichtsinhalte) gewährleisten
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o Materialbereitstellung für ad hoc Situationen durch jede Lehrerin
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o Unterrichtsinhalte, -materialien bereitstellen bei bekannter Vertretung (Fortbildung,
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geplante Vertretung)
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o Grundlegende Informationen für alle erreichbar/sichtbar in der Klasse hinterlegen
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(Klassenordner, Kakaoliste, Termine, Betreuung, Allergien,…)
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o Co-Klassenlehrerin, die die inhaltliche Arbeit in den Fächern (vor allem in den
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Hauptfächern D, M, SU, E) und die Organisation koordiniert
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o Fester Plan für jede Klasse im Falle der Aufteilung
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o Alle Arbeiten, Förderpläne, Unterlagen über die Schüler müssen im Vertretungsfall sofort
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zur Verfügung stehen. Sie werden deshalb in der Schule hinterlegt (Ort in der Klasse
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wird auf einer Liste im LZ kenntlich gemacht).
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Eltern und Erziehungsberechtigte
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o Transparenz herstellen
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o Wahrung der inhaltlichen Kontinuität
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o Schulmitwirkungsgremien
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o Frühzeitige Information
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o Informationen über arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen
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o SL oder Vertretungslehrer informiert die Eltern,Co-KL ist Ansprechpartner
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Baustein zum Schulprogramm Management 9.1
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Ansprechpartner: Jüschke, Diepenbrock, Lipkow, Finis, Rische
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Zielsetzung des Kollegiums zu diesem Baustein:
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• Kinder werden zuverlässig betreut.
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• Die zu vertretenden Klassen arbeiten inhaltlich weiter.
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• Die Mehrbelastung der Lehrkräfte wird gleichmäßig verteilt.
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Sammeln von Erfahrungen hierzu seit April 2016 bis auf weiteres.
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Überarbeitung im Februar/März 2017. Abgestimmt auf der LK am 27.03.2017.
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Plan:
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Vorgestellt in der Schulpflegschaftssitzung am 23. Mai 2017, abgestimmt in der
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Schulkonferenz am 20.6. 17