Management
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Vertretungskonzept
  • Beschreibung des Schulprogramm-Bausteins:
  • Allgemeine Vorbemerkungen
  • Vertretungsfälle können eintreten bei
  • o kurzfristigen Erkrankungen
  • o längerfristigen Erkrankungen
  • o Mutterschutz
  • o Elternzeit
  • o Beurlaubungen/Sonderurlaub
  • o Abwesenheit bei Fortbildungen
  • o Mitwirkung an AO-SF- Verfahren u.a. dienstlichen Aufgaben
  • Ziel
  • o Sicherung des Unterrichts gemäß der Stundenstafel der Ausbildungsordnung
  • Grundschule: Verhinderung von Unterrichtsausfall und Sicherung der Unterrichtsqualität
  • Grundsätze
  • o Grundsätzlich wird versucht, alles zu vertreten.
  • o Die Kinder, das Kollegium und die Eltern sollen verlässliche Strukturen erfahren.
  • o Das Vertretungskonzept soll transparent und nachvollziehbar sein.
  • o Schulinterne Ausgangslagen für Vertretungsunterricht sind zu berücksichtigen.
  • o Die Qualität der Unterrichtsvertretung ist zu optimieren.
  • ➢ Vertretungsunterricht ist grundsätzlich Unterricht und in der Regel auch
  • Fachunterricht.
  • ➢ Hausaufgabenbetreuung ist kein Vertretungsunterricht.
  • o Im Rahmen des offenen Ganztags sollte Unterricht nicht dadurch ersetzt werden, dass
  • Lehrkräfte oder außerschulisches Personal ihre Ganztagsangebote ausfallen lassen.
  • o Eine zumutbare und gerechte Belastung aller Lehrkräfte ist anzustreben.
  • o Die Mehrarbeit und Belastung, die durch Vertretungsunterricht und zusätzliche
  • Aufsichten verursacht werden, sollen auf das notwendige Maß beschränkt werden.
  • o Innerhalb des Kollegiums soll auf eine ausgewogene Jahresbelastung geachtet werden.
  • o Lehramtsanwärter können nach jeweiliger Einzelrücksprache zu kurzfristigen
  • Vertretungen und in Notsituationen im Rahmen der OVP beitragen; nach Abschluss ihrer
  • Prüfungsphase bis zum Ende ihres Referendariats sollten sie verstärkt
  • Vertretungsunterricht übernehmen.
  • Baustein zum Schulprogramm Management 9.1
  • Ansprechpartner: Jüschke, Diepenbrock, Lipkow, Finis, Rische
  • Stand25.5.2017 Seite 2 von 5
  • Maßnahmen im Detail:
  • o Jeder Klasse ist eine ständige Vertretungslehrerin zugeordnet, die sog. CoKlassenlehrerin (ist in der Regel L in der Parallelklasse). Sie steht in ständiger Absprache
  • mit der KL, kennt die Kinder und Besonderheiten, die zu beachten sind. Da sie auf der
  • Stufe mit der KL zusammenarbeitet, ist sie auch über die Inhalte in den Kernfächern
  • informiert.
  • Die Kinder kennen die Co-Klassenlehrerin.
  • o Die Krankmeldungen von Lehrkräften können per Telefon (AB der Schule) oder aber per
  • E- Mail an die Schulleitung erfolgen. Parallel dazu erfolgt eine Meldung an die Kollegin,
  • die den Vertretungsplan erstellt.
  • o Die erkrankten Kolleginnen werden gebeten (nur soweit gesundheitlich möglich), einen
  • Bearbeitungsplan der zu vertretenden Stunden zu erstellen bzw. aktuelle zu
  • bearbeitende Themen zu benennen und in schriftlicher Form zur Verfügung zu stellen
  • (bitte als pdf oder Info direkt in die Mail schreiben ohne Anhang). Da die Schulleiterin
  • morgens sehr früh anwesend ist, wird dieser Plan an sie geschickt. Der Empfang wird
  • bestätigt, der Plan ausgehängt.
  • Die Erstellung des Vertretungsplanes erfolgt in der Schule durch die Schulleitung oder Frau
  • Vollmer. Dabei finden folgende Prinzipien Beachtung:
  • o Unterrichtsausfall vermeiden
  • o Auflösung von Doppelbesetzungen
  • o Aufteilung in andere Klassen, Aufteilungspläne hängen im Klassenraum
  • o Einsatz von Lehrkräften mit Freistunden
  • o Einsatz von (bevorzugt) Teilzeitkräften über Mehrarbeit
  • o Beaufsichtigung zweier Klassen in zusammenhängenden Räumen
  • o Wenn möglich: 1 Stunde Einsatz der Co-Klassenlehrerin
  • o Berücksichtigung von Pausen für die Lehrkräfte mit Nachmittagsunterricht
  • o Einsatz von Erzieherinnen bei Ganztagsklassen (z.B. bei ELA-Stunden)
  • o Eltern als Lernbegleiter in der eigenen Klasse einsetzen (Liste im LZ hinterlegen),
  • Material und Aufsicht werden von der Co-Klassenlehrerin und/ oder einer L, die im
  • Nachbarraum arbeitet, gewährleistet
  • Umsetzung des Vertretungsplanes
  • o Jede Lehrkraft ist rechtzeitig (7.45 Uhr bzw. 15 min vor Unterrichtsbeginn) da und
  • informiert sich im Lehrerzimmer über den Vertretungsplan.
  • o Die Vertretungslehrerinnen erhalten durch die erkrankte Lehrkraft (wenn dies
  • gesundheitlich möglich ist) oder die Co-Klassenleitung Informationen zur Weiterarbeit im
  • Unterricht.
  • o Durch die Jahrgangsteamarbeit ist der Informationsfluss über Unterrichtsthemen
  • gewährleistet.
  • o Im Fall einer Kurzzeit-Vertretung werden vorrangig Deutsch und Mathematikunterricht
  • erteilt. Werden ein oder mehrere Tage vertreten, so wird der Stundenplan der Klasse
  • berücksichtigt. Die zu erteilenden Stunden werden den Vertretungslehrerinnen im Plan
  • kenntlich gemacht.
  • o Regelmäßig sorgfältig geführte Klassenbücher mit eindeutigen Aussagen zu Inhalten
  • helfen den Vertretungskräften, den Anschluss an das behandelte Thema zu finden. Jede
  • Vertretungskraft trägt ihren Unterricht sofort in das Klassenbuch ein, so dass
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  • nachfolgende Lehrkräfte informiert sind. Das Klassenbuch steht vor und nach dem
  • Unterricht im Lehrerzimmer.
  • o Klassen/Stufen-Ordner mit Zusatzmaterial, Hinweisen von eingeführten Materialien
  • (Heften, Büchern,…) und wichtigen Informationen über die SuS der Klasse stehen im LZ
  • im sog. Stufenschrank. Kopiervorlagen, die bereits genutzt wurden, erhalten auf der
  • Rückseite Datum und Klasse, um Doppelungen zu vermeiden.
  • o Frühzeitiger Unterrichtsschluss oder ein späterer Unterrichtsbeginn werden in der Regel
  • vermieden. Ganztagskinder werden bis max. 17 Uhr betreut.
  • o In den Klassen 3 und 4 kann davon ausgegangen werden, dass SuS an selbständiges
  • Arbeiten gewöhnt sind. Deshalb werden sie vorrangig im Vertretungsfall aufgeteilt und
  • mit ELA-Aufgaben versorgt. Aufteillisten hängen in der Klasse aus.
  • Kurzfristiges Abweichen vom Stundenplan
  • o Der kurzfristige Vertretungsunterricht wird über Mehrarbeit aufgefangen. Die Mehrarbeit
  • wird auf dem Vertretungsplan angeordnet unter Mehrarbeit + xStd. Es ist auch möglich,
  • sie innerhalb des Halbjahres durch freie Stunden auszugleichen. Den Plan führt die SL.
  • o Mehrarbeit kann bei TZ-Kräften ab der ersten Vertretungsstunde, bei VZ-Kräften ab 4
  • Stunden Mehrarbeit im Monat abgerechnet werden. Das aktuelle Formular befindet sich
  • auf dem LehrerPC und muss spätestens nach 6 Monaten beim LVB eingereicht werden
  • (SL muss vorher unterschreiben)
  • Längerfristiges Abweichen vom Stundenplan
  • o Bei Langzeiterkrankungen wird nach Möglichkeit ein fester Vertretungsplan installiert
  • o Wenn Stundenkürzungen nötig sind, so werden sie in der Regel auf alle Klassen verteilt.
  • o Ist keine voraussichtliche Wiederkehr des Kollegen oder der Kollegin abzusehen, so
  • muss der gesamte schulische Stundenplan überarbeitet werden.
  • o Die SL informiert das Schulamt und bittet um Unterstützung durch
  • ➢ Vertretungsreserve Grundschule
  • ➢ Nutzen von flexiblen Vertretungsmitteln
  • ➢ bezahlte Mehrarbeit
  • ➢ Abordnung
  • ➢ Versetzung
  • ➢ Neueinstellung
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  • Sollte doch ein Unterrichtsausfall nötig werden gilt:
  • o Stundentafel sichern
  • o Unterricht in den Kernfächern (D, M, SU, E) sichern
  • o Nachteil einzelner Klassen vermeiden
  • o Umstellung des Stundenplans
  • o Auflösung von Förderbändern und Doppelbesetzung
  • o Eltern informieren
  • Aufgaben der Schulleitung und einer dafür eingesetzten Lehrkraft
  • o Erstellung des Vertretungsplans:
  • ➢ Datum bzw. Zeitraum seiner Gültigkeit
  • ➢ zu vertretende Stunden/Lehrkräfte/Klassen/ggf. Fächer (z. B. Sport)
  • ➢ Vertretungslehrkräfte benennen
  • ➢ Besondere Hinweise und Mitteilungen wie: Aufsicht, Mehrarbeit, ..
  • o Information der OGS
  • Aufgaben des Kollegiums
  • o Krankmeldungen
  • o Infos über Aktivitäten der Klasse weiterleiten
  • o Kenntnisnahme des Vertretungsplans und des Aufsichtsplans
  • o Inhaltliche Kontinuität Vertretungsunterrichts (Unterrichtsinhalte) gewährleisten
  • o Materialbereitstellung für ad hoc Situationen durch jede Lehrerin
  • o Unterrichtsinhalte, -materialien bereitstellen bei bekannter Vertretung (Fortbildung,
  • geplante Vertretung)
  • o Grundlegende Informationen für alle erreichbar/sichtbar in der Klasse hinterlegen
  • (Klassenordner, Kakaoliste, Termine, Betreuung, Allergien,…)
  • o Co-Klassenlehrerin, die die inhaltliche Arbeit in den Fächern (vor allem in den
  • Hauptfächern D, M, SU, E) und die Organisation koordiniert
  • o Fester Plan für jede Klasse im Falle der Aufteilung
  • o Alle Arbeiten, Förderpläne, Unterlagen über die Schüler müssen im Vertretungsfall sofort
  • zur Verfügung stehen. Sie werden deshalb in der Schule hinterlegt (Ort in der Klasse
  • wird auf einer Liste im LZ kenntlich gemacht).
  • Eltern und Erziehungsberechtigte
  • o Transparenz herstellen
  • o Wahrung der inhaltlichen Kontinuität
  • o Schulmitwirkungsgremien
  • o Frühzeitige Information
  • o Informationen über arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen
  • o SL oder Vertretungslehrer informiert die Eltern,Co-KL ist Ansprechpartner
  • Baustein zum Schulprogramm Management 9.1
  • Ansprechpartner: Jüschke, Diepenbrock, Lipkow, Finis, Rische
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  • Zielsetzung des Kollegiums zu diesem Baustein:
  • • Kinder werden zuverlässig betreut.
  • • Die zu vertretenden Klassen arbeiten inhaltlich weiter.
  • • Die Mehrbelastung der Lehrkräfte wird gleichmäßig verteilt.
  • Sammeln von Erfahrungen hierzu seit April 2016 bis auf weiteres.
  • Überarbeitung im Februar/März 2017. Abgestimmt auf der LK am 27.03.2017.
  • Plan:
  • Vorgestellt in der Schulpflegschaftssitzung am 23. Mai 2017, abgestimmt in der
  • Schulkonferenz am 20.6. 17