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Inklusions- und Förderkonzept

Anja Freifrau von Fürstenberg

Leitbild der Schule

"Alles Lernen ist nicht einen Heller wert, wenn Mut und Freude dabei verloren gehen." (j. .h. Pestalozzi)

Rechtliche Grundlage - Individuelle Förderung

  • Schulgesetz § 1
  • Recht auf Bildung, Erziehung und individuelle Förderung
  • (1) Jeder junge Mensch hat ohne Rücksicht auf seine wirtschaftliche Lage und Herkunft und sein Geschlecht ein Recht auf schulische Bildung, Erziehung und individuelle Förderung. Dieses Recht wird nach Maßgabe dieses Gesetzes gewährleistet.
  • (2) Die Fähigkeiten und Neigungen des jungen Menschen sowie der Wille der Eltern bestimmen seinen Bildungsweg. Der Zugang zur schulischen Bildung steht jeder Schülerin und jedem Schüler nach Lernbereitschaft und Leistungsfähigkeit offen.

Inklusion an der Luziaschule

  • Inklusion ist, wenn alle mitmachen dürfen.
  • Inklusion ist, wenn jeder Mensch dazu gehört.
  • Inklusion ist, wenn alle Kinder zusammen lernen.
  • Denn nur wenn alle Menschen dabei sein können, ist es normal verschieden zu sein.
  • Als Schule des gemeinsamen Lernens soll die Luziaschule ein Ort sein, an dem sich jeder willkommen fühlt.
  • Inklusion in der Schule bedeutet nicht nur die Integration von Kindern mit Beeinträchtigungen/ besonderen Bedürfnissen, sondern jedem Kind ungeachtet seiner sozialen, kulturellen und sprachlichen Herkunft oder der Unterschiede, die aus unterschiedlichen Geschlechterrollen, Religionen, Behinderungen und auch persönlichen Eigenschaften resultieren, eine optimale Kompetenzentwicklung und damit allen Kindern die gleichen Chancen auf Bildung und gesellschaftliche Teilhabe zu bieten. Ein inklusiver Unterricht berücksichtigt die Vielfalt von unterschiedlichen Lern- und Leistungsvoraussetzungen der Kinder und sieht diese als Ressource für das gemeinsame Lernen.
  • In dieser Map stellen wir unser Konzept für das Gemeinsame Lernen an der Luziaschule vor, das alle Kinder willkommen heißt, herausfordert und unterstützt.

Rechtlicher Rahmen - Inklusion

  • Die UN-Behindertenrechtskonvention aus dem Jahr 2006 garantiert allen Menschen die uneingeschränkte und gleichberechtigte Teilhabe an sämtlichen Menschenrechten und Grundfreiheiten. In Deutschland gilt die Konvention seit 2009. Seither haben alle Kinder Anspruch auf eine wohnortnahe Beschulung, gesellschaftliche Teilhabe sowie einen individuellen Zugang zum allgemeinen Schulsystem. Mit dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz das am 1. August 2014 in Kraft trat, wurde das gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf zur Regel. Grundsätzlich findet die sonderpädagogische Förderung an allgemeinen Schulen statt. Auf Wunsch der Eltern oder wenn es aufgrund des festgestellten Unterstützungsbedarfs sinnvoll ist, können Kinder jedoch auch weiterhin eine Förderschule besuchen.
  • Laut Schulgesetz NRW § 2 (5) fördert die Schule die vorurteilsfreie Begegnung von Menschen mit und ohne Behinderung. In der Schule werden sie in der Regel gemeinsam unterrichtet und erzogen (inklusive Bildung). Schülerinnen und Schüler, die auf sonderpädagogische Unterstützung angewiesen sind, werden nach ihrem individuellen Bedarf besonders gefördert, um ihnen ein möglichst hohes Maß an schulischer und beruflicher Eingliederung, gesellschaftlicher Teilhabe und selbstständiger Lebensgestaltung zu ermöglichen.

Diagnostik

Allgemein

  • (Sonder-)pädagogische Diagnostik bildet die Grundlage für die Gestaltung individueller Bildungsangebote für Kinder mit und ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf. Dazu sammeln die Lehrkräfte im Unterricht und im Schulalltag in Form von Beobachtungen, Gesprächen, Befragungen, Leistungsanalysen und Testverfahren Informationen über das Kind. Die gesammelten Informationen sollen zum einen zu organisatorischen Entscheidungen beitragen und zum anderen gezielte Fördermaßnahmen begründen und veranlassen. Der diagnostische Prozess setzt dabei schon vorschulisch an und setzt sich dann an der Schule fort.

Vorschulische Diagnostik

  • Sprachstandsfeststellungsverfahren (Delfin 4)
  • 2 Jahre vor der Einschulung für Kinder, die zu diesem Zeitpunkt keine Kita besuchen
    • Ziel: Feststellung des Sprachstands
    • die Testergebnisse werden dem Schulamt zurückgemeldet, von wo aus ggf. weitere Maßnahmen eingeleitet werden können
  • Schulanmeldung
  • ca. 1 Jahr vor der Einschulung für alle Kinder
    • Schwerpunkt: Sprache, mathematische Vorläuferfähigkeiten, Motorik, Wahrnehmung, Alltagswissen, Sozialverhalten
    • Ziel: Ermittlung des Entwicklungsstandes, ggf. Kinder mit erhöhtem Förderbedarf erkennen
    • Erstgespräch mit den Erziehungsberechtigten, Beratung und Information
    • bei Auffälligkeiten: schriftliche Rückmeldung inklusive Förderempfehlungen, ggf. Verweis Arzt oder außerschulische Einrichtungen
  • Testung im Rahmen einer Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs (AO-SF-Verfahren)
  • etwa 9 Monate vor der Einschulung, aber nur für Kinder mit vermutetem Förderbedarf
    • Ziel: differenzierte Beschreibung des Lern- und Entwicklungsstandes sowie des sonderpädagogischen Förderbedarfs
    • Auswahl der Testverfahren abhängig vom vermuteten Förderschwerpunkt
  • Schulspiel
  • ca. 5 Monate vor der Einschulung
    • Inhalte: Grob- und Feinmotorik, phonologische Bewusstheit, Sprache und Sprachverständnis, mathematische Vorläuferfähigkeiten, Wahrnehmung, Konzentration und Aufmerksamkeit, kognitive Fähigkeiten, soziale Kompetenzen
    • Rückmeldung an die Erziehungsberechtigten, ggf. Information über eventuelle Auffälligkeiten

Schulische Diagnostik

  • Deutsch:
    Bereich Lesen:
  • SEP
    • Beobachtungsbogen der Fachoffensive Deutsch NRW STIFT
  • 2. Klasse
    • Stolperwörter-Lesetest (Wilfried Metze)
    • Salzburger Lese- und Rechtschreibtests - SLRT II (Kristina Moll, Karin Landerl)
  • 3. Klasse
    • Stolperwörter-Lesetest (Wilfried Metze)
    • Salzburger Lese- und Rechtschreibtests - SLRT II (Kristina Moll, Karin Landerl)
  • 4. Klasse
    • Stolperwörter-Lesetest (Wilfried Metze)
    • Salzburger Lese- und Rechtschreibtests - SLRT II (Kristina Moll, Karin Landerl)
  • Zeitpunkt der Testungen
    STOLLE: Durchführung in den letzten 5 Wochen vor den Sommerferien bzw. den ersten 4 Wochen nach den Sommerferien
  • SLRT II: jederzeit möglich, geplante Durchführung spätestens bis zur Elternsprechwoche im Herbst
  • Bereich Rechtschreiben:
    • SEP: Beobachtungsbogen der Fachoffensive Deutsch NRW STIFT
    • Münsteraner Rechtschreibanalyse (F. Schönweiss) mit Hilfe des Lernservers
  • Mathematik:
  • SEP
    • Eingangsdiagnostik des Matherads (Figur-Grund-Wahrnehmung, Wahrnehmung der Raumlage, Visuomotorische Koordination, Wahrnehmung räumlicher Beziehungen, Wahrnehmungskonstanz, Vergleichen von Anzahlen, Seriation (Muster, Zahlenfolgen), Zählen und Ziffern)
  • Im Fach Mathematik wird noch nach einer geeigneten standardisierten Diagnostik für unsere Schule gesucht.
    Zur Zeit arbeiten wir mit Lernzielkontrollen sowie 5-Minuten-Rechentests, um den Lernstand der Kinder zu erfassen.
  • Zudem nehmen die Kinder der 3. Klasse an VERA teil.

Einleitung sonderpädagogischer Überprüfungsverfahren (AOSF)

  • Beantragung
    • in der Regel durch die Eltern/ Sorgeberechtigten
    • in besonderen Fällen ist eine Einleitung auch ohne die Zustimmung der Eltern durch die Schule möglich
    • Erstellung des entsprechenden Antrages durch die Regelschullehrkräfte und die Schulleitung in Zusammenarbeit mit den SonderpädagogInnen
  • Zeitpunkt der Eröffnung
  • Vorschulisch:
    • einige Förderbedarfe sind schon vor der Einschulung offensichtlich (z.B. geistige Entwicklung, Sehen, Hören und Kommunikation, körperliche und motorische Entwicklung) und können auch zu diesem Zeitpunkt überprüft werden, da ggf. eine fachlich spezialisierte Förderschule der geeignete Förderort ist
    • Vorschulische AO-SF-Verfahren in den Bereichen Sprache und emotionale und soziale Entwicklung sollten vor allem gestellt werden, wenn das Kind anschließend auf einer Förderschule eingeschult werden soll oder sich durch den Förderbescheid Verbesserungen ergeben.
  • während der Grundschulzeit
    • auch während der Grundschulzeit kann jederzeit die Überprüfung eines sonderpädagogischen Förderbedarfes beantragt werden (außer FSP Lernen)
    • wenn am Ende der ggf. dreijährigen Schuleingangsphase absehbar ist, dass das Kind trotz intensiver Förderung nicht die Lernziele der Schuleingangsphase erreichen kann, kann der sonderpädagogische Förderbedarf im Bereich Lernen beantragt werden, damit das Kind auch in Klasse 3 in der Lerngruppe verbleiben und dort dann zieldifferent gefördert werden kann

Förderschwerpunkte

Allgemein

  • Lern- und Entwicklungsstörungen
    (Förderschwerpunkte Lernen, Sprache,
    Emotionale und soziale Entwicklung)
  • Lern- und Entwicklungsstörungen sind erhebliche Beeinträchtigungen im Lernen, in der Sprache sowie in der emotionalen und sozialen Entwicklung, die sich häufig gegenseitig bedingen oder wechselseitig verstärken. Sie können zu einem Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in mehr als einem dieser Förderschwerpunkte führen.

Förderschwerpunkt "Lernen"

  • Ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Lernen besteht, wenn die Lern- und Leistungsausfälle schwerwiegender, umfänglicher und langdauernder Art sind.
  • Kinder mit dem Förderschwerpunkt "Lernen" werden im zieldifferenten Bildungsgang Lernen beschult.

Förderschwerpunkt "Sprache"

  • Ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Sprache besteht, wenn der Gebrauch der Sprache nachhaltig gestört und mit erheblichem subjektiven Störungsbewusstsein sowie Beeinträchtigungen in der Kommunikation verbunden ist und dies nicht alleine durch außerschulische Maßnahmen behoben werden kann.

Förderschwerpunkt "Emotionale und soziale Entwicklung"

  • Ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung (Erziehungsschwierigkeit) besteht, wenn sich eine Schülerin oder ein Schüler der Erziehung so nachhaltig verschließt oder widersetzt, dass sie oder er im Unterricht nicht oder nicht hinreichend gefördert werden kann und die eigene Entwicklung oder die der Mitschülerinnen und Mitschüler erheblich gestört oder gefährdet ist.

Förderschwerpunkt "Geistige Entwicklung"

  • Ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung besteht, wenn das schulische Lernen im Bereich der kognitiven Funktionen und in der Entwicklung der Gesamtpersönlichkeit dauerhaft und hochgradig beeinträchtigt ist, und wenn hinreichende Anhaltspunkte dafür sprechen, dass die Schülerin oder der Schüler zur selbstständigen Lebensführung voraussichtlich auch nach dem Ende der Schulzeit auf Dauer Hilfe benötigt.
  • Kinder mit dem Förderschwerpunkt "Geistige Entwicklung" werden im zieldifferenten Bildungsgang Geistige Entwicklung unterrichtet.

Förderschwerpunkt "Körperlich und motorische Entwicklung"

  • Ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung besteht, wenn das schulische Lernen dauerhaft und umfänglich beeinträchtigt ist auf Grund erheblicher Funktionsstörungen des Stütz- und Bewegungssystems, Schädigungen von Gehirn, Rückenmark, Muskulatur oder Knochengerüst, Fehlfunktion von Organen oder schwerwiegenden psychischen Belastungen infolge andersartigen Aussehens.

Förderschwerpunkt "Hören und Kommunikation"

  • Ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation besteht, wenn das schulische Lernen auf Grund von Gehörlosigkeit oder Schwerhörigkeit schwerwiegend beeinträchtigt ist.
  • Gehörlosigkeit liegt vor, wenn lautsprachliche Informationen der Umwelt nicht über das Gehör aufgenommen werden können.
  • Schwerhörigkeit liegt vor, wenn trotz apparativer Versorgung lautsprachliche Informationen der Umwelt nur begrenzt aufgenommen werden können und wenn erhebliche Beeinträchtigungen in der Entwicklung des Sprechens und der Sprache oder im kommunikativen Verhalten oder im Lernverhalten auftreten oder wenn eine erhebliche Störung der zentralen Verarbeitung der Höreindrücke besteht.

Förderschwerpunkt "Sehen"

  • Ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung im Förderschwerpunkt Sehen besteht, wenn das schulische Lernen auf Grund von Blindheit oder Sehbehinderung schwerwiegend beeinträchtigt ist.
  • Blindheit liegt vor, wenn das Sehvermögen so stark herabgesetzt ist, dass die Betroffenen auch nach optischer Korrektur ihrer Umwelt überwiegend nicht visuell begegnen. Schülerinnen und Schüler, die mit Erblindung rechnen müssen, werden bei der Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung Blinden gleichgestellt.
  • Eine Sehbehinderung liegt vor, wenn auch nach optischer Korrektur Teilfunktionen des Sehens, wie Fern- oder Nahvisus, Gesichtsfeld, Kontrast, Farbe, Blendung und Bewegung erheblich eingeschränkt sind oder wenn eine erhebliche Störung der zentralen Verarbeitung der Seheindrücke besteht.

Umsetzung schulischer Inklusion

Klassenbildung

  • Kinder mit Unterstützungsbedarf, der vor der Klassenbildung bekannt ist, werden sinnvoll und kriteriengeleitet auf die Lerngruppen verteilt. Sie werden inklusiv in der Regelklasse beschult.
    Am Prozess der Klassenbildung sind Klassenlehrkräfte, Schulleitung, Sozialpädagogische Fachkraft und SonderpädagogIn beteiligt.

Personal

  • Folgende Professionen wirken am Förderprozess der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf mit:
    • Lehrpersonal
    • Sonderpädagogin
    • Sozialpädagogische Fachkraft
    • Fachkräfte des offenen Ganztages (OGS)
    • ggf. Schulbegleitungen
  • Personelle Situation an der Luziaschule:
    • Schulleitung: Frau von Fürstenberg
    • in der Regel 10-14 Lehrkräfte
    • 1 Sonderpädagogin
    • 1 sozialpädagogische Fachkraft
    • wechselnde Anzahl von Schulbegleitungen
    • 7 MitarbeiterInnen im offenen Ganztag
    • Teamleiterin: Frau Bürger
  • Ziel:
  • Alle Personen, die am Förderprozess des Kindes beteiligt sind, arbeiten gleichberechtigt in einem multiprofessionellen Team zusammen.
  • Die Aufgabenbereiche, Verantwortlichkeiten und Förderziele sind jedem transparent.

Räumliche Ausstattung

  • Aktuelle Situation:
    • 7 Klassenräume, davon 4 mit Nebenraum
    • 1 Gruppenraum der OGS
    • 1 Multifunktionsraum
    • 1 kleiner Differenzierungsraum
    • Schulbücherei
    • Rektorat, Sekretariat, Teamraum sowie Kopierraum
    • Küche und Speiseraum
    • Schulhof, Luziapark inklusive Minispielfeld
    • auch der Mannschaftsraum der Freiwilligen Feuerwehr und der Luziaraum in der Kirche stehen der Schule für den Unterricht zur Verfügung
    • der Sportunterricht findet in der Schützenhalle Berge bzw. in der Sporthalle Freienohl statt
  • Die Luziaschule ist nicht barrierefrei. Drei Klassen sind ebenerdig zu begehen. Ein Fahrstuhl steht nicht zur Verfügung. Räumlichkeiten, um Kinder mit Pflegebedarf angemessen zu versorgen, gibt es zum aktuellen Zeitpunkt nicht.

Materielle und mediale Ausstattung

  • Zur allgemeinen Differenzierung und zur sonderpädagogischen Förderung hat die Luziaschule eine Sammlung an Lehr- und Lernmaterialien und zahlreiche Hefte, die den Kindern individuell zur Verfügung gestellt werden.
  • Die mediale Ausstattung kann dem Medienkonzept entnommen werden.
  • Ggf. notwendige spezielle Hilfsmittel (z.B. Seh- und Hörhilfen) können von den Eltern beantragt werden.
  • Der Förderverein der Grundschule setzt sich regelmäßig für die Optimiertung der Ausstattung ein.
  • Zudem steht der Schule ein jährlicher Betrag für die Anschafftung von Inklusionsmaterialien zur Verfügung.

Unterricht

Grundlage

  • (Inklusiver) Unterricht berücksichtigt die unterschiedlichen Lern- und Leistungsvoraussetzungen aller Kinder. Grundlage für die Beschulung von Grundschulkindern sind die Vorgaben des Grundschullehrplans sowie die schulinternen Lehrpläne. Grundlage für die Beschulung von Kindern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf sind sowohl die Vorgaben des Grundschullehrplans, die schulinternen Lehrpläne als auch die individuellen Förderpläne.

Förderplanung

Bildungsgänge

  • Zielgleiche Förderung:
  • Bei zielgleicher Förderung erfolgt der Unterricht nach den allgemeinen Richtlinien der Grundschule.
  • Zieldifferente Förderung:
  • In zieldifferenten Bildungsgängen – wie dem Bildungsgang Lernen oder Geistige Entwicklung – werden abweichende Bildungsziele verfolgt, die in der Regel zu anderen Abschlüssen führen. In diesen Fällen wird der sonderpädagogische Förderung auf Basis individueller Förderpläne gestaltet.

Differenzierung

  • Laut Schulgesetz § 1 sowie AO-SF § 4 werden Schülerinnen und Schüler in der Grundschule individuell gefördert. Das schulische Inklusions- und Förderkonzept umfasst Maßnahmen der äußeren wie der inneren Differenzierung. Diese Maßnahmen werden darüber hinaus aber für alle Kinder, mit und ohne Förderbedarf, genutzt, um den Unterricht auf die individuellen Bedürfnisse der Kinder anzupassen und diese optimal zu fördern und zu fordern.
  • Äußere Differenzierung:
    • Dauerhafte Einteilung der Lernenden in die Schuleingangsklassen, 3. Klassen und 4. Klassen
    • Unterricht in Kleingruppen oder Einzelförderung (z.B. Leseförderung)
    • Aufteilung der Lerngruppe für einzelne Stunden
    • DaZ-Förderstunden
  • Insbesonders die jahrgangsübergreifende Schuleingangsphase bietet viele Vorteile, um differenziert auf die Lernvoraussetzungen der Schülerinnen und Schüler einzugehen und diese individuell zu fördern und zu fordern.
  • Innere Differenzierung
    Die innere Differenzierung meint vielfältige Lernarrangements und Methoden, um innerhalb der Klasse differenzierte Lernwege anzubieten, die den Kindern helfen, den für sich optimalen Lernerfolg zu erreichen. Unsere Lehrkräfte gestalten den Unterricht so, dass alle Schülerinnen und Schüler die individuell angestrebten Lernziele erreichen können. Zu den hierbei verwendeten Maßnahmen der inneren Differenzierung zählen unter anderem:
    • Inhaltlich Differenzierung: variierte Lerninhalte, angepasster Schwierigkeitsgrad der Aufgaben, reduzierte oder erhöhte Aufgabenmengen, Zusatzaufgaben mit erweitertem Anforderungsniveau
  • Didaktische Differenzierung: Anpassung des didaktischen Zugangs nach Lernvoraussetzungen und Lerntyp
  • Methodische Differenzierung: variierende Arbeitsformen mit unterschiedlichen Übungsarten
  • Soziale Differenzierung: angepasste Nutzung der verschiedenen Sozialformen z.B. Einzelarbeit, Paararbeit, Gruppenarbeit; Nutzen von Helfersystemen
  • Organisatorische Differenzierung: variierte Ressourcen, Arbeitsmaterialien und Nutzung der Räumlichkeiten
  • Mediale Differenzierung: variierendes Medienangebot z.B. Texte, Bilder, Modelle, Experimente, Anschauungsmaterialien

Nachteilsausgleiche

  • Neben der Möglichkeit der Differenzierung können auch Nachteilsausgleiche genutzt werden, um Einschränkungen durch Beeinträchtigungen oder Behinderungen auszugleichen oder zu verringern. Die Anwendung und Nutzung von Formen des Nachteilsausgleichs sind wesentliche Bestandteile eines barrierefreien Unterrichts während der gesamten Schullaufbahn. Sie ermöglichen es, die Leistungen des Kindes mit anderen zu vergleichen. Die erbrachte Leistung stellt dann eine gleichwertige, zielgleiche Leistung dar.
  • Nachteilsausgleiche beziehen sich in der Regel auf die Veränderung äußerer Bedingungen der Leistungsüberprüfung:
  • zeitlich: Verlängerung von Vorbereitungs-, Pausen- und Arbeitszeiten
  • technisch: Bereitstellung besonderer technischer Hilfsmittel, z.B. eines Lesegerätes oder eines Laptops als Schreibhilfe
  • räumlich: Gewährung besonderer räumlicher Bedingungen, einer besonderen Arbeitsplatzorganisation wie z.B. ablenkungsarme, geräuscharme, blendungsarme Umgebung etwa durch die Nutzung eines separaten Raums
  • personell: Assistenz, z.B. bei der Arbeitsorganisation

Leistungsüberprüfung und -bewertung

Zielgleicher Bildungsgang

  • Bei zielgleicher Beschulung schreiben die Kinder die Lernzielkontrollen, Tests und Klassenarbeiten regulär mit. Die Gestaltung und Durchführung wird jedoch so angepasst, dass das Kind seine individuellen Leistungen zeigen kann. Denkbar ist hier die Bereitstellung eines getrennten Arbeitsplatzes, der eine besonders ruhige und konzentrationsfördernde Lernatmosphäre bietet. Ebenso können die Aufgabenstellungen so formuliert oder die Arbeitsmaterialien so gestaltet sein, dass sie den besonderen Bedürfnissen des Kindes besser entsprechen. Auch kann den Kindern im Rahmen eines Nachteilsausgleichs mehr Zeit für die Bearbeitung der Lernzielkontrollen zur Verfügung gestellt werden.

Zieldifferente Bildungsgänge

  • AO-SF § 32 Leistungsbewertung (zieldifferenter Bildungsgang Lernen)
  • Die Leistungen der Schülerinnen und Schüler werden auf der Grundlage der im individuellen Förderplan festgelegten Lernziele beschrieben. Die Leistungsbewertung erstreckt sich auf die Ergebnisse des Lernens sowie die individuellen Anstrengungen und Lernfortschritte.
  • AO-SF § 40 Leistungsbewertung (zieldifferenter Bildungsgang Geistige Entwicklung)
  • Die Leistungen der Schülerinnen und Schüler werden ohne Notenstufen auf der Grundlage der im Förderplan festgelegten Ziele beschrieben. Die Leistungsbewertung erstreckt sich auf die Ergebnisse des Lernens sowie die individuellen Anstrengungen und Lernfortschritte.
  • In zieldifferenten Bildungsgängen (Lernen und Geistige Entwicklung) wird im Einzelfall entschieden, ob das Kind die gleiche Arbeit oder eine differenzierte Arbeit erhält oder eine andere Form der Leistungsüberprüfung zum Einsatz kommt (z.B. Beobachtung, Gespräch, …), um zu überprüfen, ob das Kind seine individuellen Lernziele erreicht. Diese Arbeiten werden dann nicht benotet. Die Kinder erhalten vielmehr eine wertschätzende und stärkenorientierte Rückmeldung zur gezeigten Leistung.

Zeugnisse

  • Am Ende jedes Schuljahres erhalten alle Schülerinnen und Schüler ein Zeugnis. In den Klassen 3 und 4 wird zusätzlich ein Halbjahreszeugnis ausgestellt.
    Ab Klasse 3 wird das Textzeugnis mit Noten ergänzt. In Klasse 4 erhalten die Kinder zum Halbjahr ein reines Notenzeugnis mit einem Ankreuzbogenen zur begründeten Schulformempfehlung. Das Abschlusszeugnis am Ende der 4. Klasse ist ebenfalls ein reines Notenzeugnis.
  • Für Schülerinnen und Schüler mit zieldifferenter Beschulung und dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ oder „Lernen“ werden keine Notenzeugnisse erstellt. Stattdessen erhalten sie ein Berichtszeugnis, das die individuell erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten beschreibt. Eine Versetzung in die nächsthöhere Klasse erfolgt bei zieldifferentem Lernen nicht. Die Kinder verbleiben in ihrer Lerngruppe und nehmen am Unterricht der nächsthöheren Klassenstufe teil. Die Klassenkonferenz entscheidet am Schuljahresende, in welcher Klassenstufe das Kind im kommenden Schuljahr gefördert wird.
  • Die Zeugnisse dieser Schülerinnen und Schüler basieren – wie auch ihr Unterricht – auf dem individuellen Förderplan. Im Sinne einer wertschätzenden Rückmeldung sollen die Zeugnisse den Lernfortschritt betonen und keine defizitorientierten Beschreibungen enthalten.
  • Zusätzlich zu den Zeugnisse erhalten Kinder, die zielgleich unterrichtet werden, ab dem 1. Halbjahr der 2. Klasse eine Lern- und Förderempfehlung, wenn ihre Leistungen in einem Fach nicht ausreichend sind. Die Lern- und Förderempfehlung enthält zum einen die Beobachtungen und zum anderen Empfehlungen zu individuelle Maßnahmen für die Förderung Zuhause und in der Schule.

Übergänge

Übergang Kita - Grundschule

  • Ein gut geplanter Übergang vom Kindergarten in die Grundschule ist besonders für Kinder mit Förderbedarf entscheidend für einen gelungenen Schulstart. Ziel ist es, Ängste abzubauen, Orientierung zu bieten und die Eingewöhnung in die neue Lernumgebung zu erleichtern. Durch gezielte Maßnahmen und enge Zusammenarbeit mit Kindergärten und ggf. externen Stellen sorgen wir dafür, dass jedes Kind bestmöglich unterstützt wird. Im Folgenden werden die Übergangselemente an unserer Schule dargestellt:
  • Elternabend für die Eltern der Vierjährigen
    • 2 Jahre vor der Einschulung
    • Erläuterung des Einschulprozesses
  • Schulanmeldung
    • im Oktober/ November vor Schulstart
    • Kennenlernen des zukünftigen Schulkindes und der Erziehungsberechtigten
    • Überprüfung der Schulfähigkeit in einem kleinen Schulspiel
    • Gespräch mit den Erziehungsberechtigten
    • ggf. Beratung bzgl. Rückstellung, AOSF, Frühförderung
    • Anlegen der Schülerakte
  • Schulspiel
    • im März des Einschulungsjahres
    • alle Kinder werden zu einem einstündigen Schulspiel eingeladen
    • Stationen zu verschiedenen Vorläuferfähigkeiten
    • schriftliche Rückmeldung durch die Schulleitung zu den Ergebnissen des Schulspiels mit Hinweisen zu eventuellen Auffälligkeiten und Beratung hinsichtlich der weiteren Förderung Zuhause und im Kindergarten
  • Ggf. Beantragung von sächlichen Hilfsmitteln
    • Ziel: Anpassung der Lernumgebung an die speziellen Bedürfnisse des Kinder
    • z.B. bei körperlichen Einschränkungen im Bereich Sehen, Hören oder der körperlich/ motorischen Entwicklung
  • Besuch der drei Kindergärten
    • nach der Schulanmeldung durch die sozialpädagogische Fachkraft
    • Hospitation in den Gruppen
    • Kennenlernen der Kinder im gewohnten Lernumfeld
    • Abgleich der Erfahrungen aus den Gesprächen
    • Kontaktaufnahme mit den Kindern
    • Austausch mit den Erzieherinnen und Erziehern
  • Schuleingangsuntersuchung
    • alle zukünftigen Schulkinder werden vom Gesundheitsamt des HSK zur Schuluntersuchung eingeladen
    • eingehende Untersuchung der Schulfähigkeit unter medizinischen Gesichtspunkten
    • ausführlicher Bericht und Beratung durch den Schularzt/ die Schulärztin
    • Bericht ist Grundlage für eventuelle Rückstellungen und Bestandteil des AOSFs für Kinder mit vermutetem Förderbedarf
  • Eventuell Gespräche mit Therapieeinrichtungen
    • vor der Einschulung
  • Einleitung von AO-SFs
    • bis Februar des Einschulungsjahres
    • im Rahmen dessen: Beobachtung des Kindes durch unsere Sonderpädagogin im Kindergarten
    • Durchführung von Testungen bzgl. des vermuteten Förderbedarfs
    • Gutachtenerstellung
    • Beratung der Erziehungsberechtigten hinsichtlich des bestmöglichsten Förderortes für ihr Kind
    • Entscheidung über den Förderbedarf und zukünftigen Förderort durch die Expertisestelle auf Basis des Gutachtens
  • Hilfestellung bei der Beantragung einer Schulbegleitung
  • Kinder, die wegen einer Behinderung oder drohenden Behinderung nicht ausreichend am Unterricht teilnehmen können, haben das Recht auf eine Schulbegleitung. Die Hilfe soll dafür sorgen, dass das Kind gleichberechtigt am Schulalltag teilnehmen kann.
    • Frühjahr des Einschulungsjahres
    • Beratung von Eltern
    • Vermittlung von Ansprechpartnern
  • Schnupperschulbesuchstag
    • meist im Juni des Einschulungsjahres
    • Kindergartenkinder können mit ihrer Gruppe für eine Stunde in einer Klasse der Schuleingangsphase hospitieren und an der Pause teilnehmen
  • Informationsabend für Eltern der Schulneulinge
    • kurz vor den Sommerferien
    • ausführliche Information der Erziehungsberechtigten über die schulische Organisation und das Lernen in der Schuleingangsphase, Kennenlernen der Räumlichkeiten, Vorstellung von AGs und den Betreuungsmöglichkeiten unserer Schule sowie Informationen zum 1. Schultag

Übergang Grundschule - weiterführende Schule

  • Die pädagogisch wie organisatorisch gut geplante Gestaltung des Übergangs von der Grundschule zur weiterführenden Schule spielt eine zentrale Rolle – besonders für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Ein sorgfältig vorbereiteter Übergang stellt sicher, dass diese Kinder optimale Unterstützung und passende Ressourcen erhalten, um ihren Bildungsweg erfolgreich fortzusetzen. Entscheidend sind dabei die fortlaufende Anpassung der Fördermaßnahmen, der Aufbau eines inklusiven Lernumfelds sowie die enge Kooperation zwischen Grundschule und weiterführender Schule. So können die individuellen Stärken und Bedürfnisse jedes Kindes bestmöglich berücksichtigt werden.
    An der Luziaschule erfolgt die Gestaltung des Übergangs in folgenden Prozessschritten:
  • Elternsprechtag und Beratungsgespräch
    • Zeitpunkt: Anfang bis Mitte Klasse 4
    • Ziel: Wunsch für den Übergang frühzeitig ermitteln, ggf. gezielt beraten.
      Die Ergebnisse der Gespräche werden an das Schulamt Hochsauerlandkreis und die regionale Inklusionskoordinatorin übermittelt
  • Jährliche Überprüfung des Förderbedarfs der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf
    • Zeitpunkt: Anfang/ Mitte Klasse
    • Ziel: Überprüfung des Förderbedarfes (ggf. Wechsel des Förderschwerpunktes, Wechsel des Förderortes oder Beendigung des sonderpädagogischen Förderbedarf), Elternwunsch bzgl der weiterführenden Schule erfragen (Gemeinsamen Lernen an einer Regelschule oder der Besuch einer Förderschule)
  • Verteilerkonferenz
    • Zeitpunkt: Mitte Klasse 4
    • Ziel: Verteilung der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf auf die weiterführenden Schulen (Regel- und Förderschulen) innerhalb der Kommune, dabei Berücksichtigung der Wünsche der Eltern sowie Weitergabe von ersten Informationen über die Kinder an die aufnehmenden Schulen
  • ggf. Hospitation der Kinder an der weiterführenden Schule
  • Lehrersprechtag
    • Zeitpunkt: nach dem Übergang
    • Gespräch mit den Lehrkräften, die den Übergang begleitet haben, mit den Schulen aus dem Raum Meschede
  • Erprobungsstufenkonferenz
    • Zeitpunkt: nach dem Übergang
    • Gespräch mit den Lehrkräften, die den Übergang begleitet haben, mit den weiterführenden Schulen der Stadt Eslohe

Zusammenarbeit

Elternarbeit

  • Für die bestmögliche Förderung der Kinder spielt die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten eine große Rolle.
  • Eltern und Erziehungsbeauftragte haben jederzeit die Möglichkeit ein Elterngespräch zu vereinbaren. Darüber hinaus setzt die Luziaschule auf folgende Elemente für eine erfolgreiche Elternarbeit:
    • offene und transparente Kommunikation mit allen Sorgeberechtigten
    • Erreichbarkeit über den Messenger "Element"
    • Elternsprechtage
    • Elternabende
    • Infoabende
    • schulische Beratung
      Tipps für häusliche Fördermaßnahmen
    • Informationen zu Beratungsstellen
    • Empfehlungen zum Kontakt mit Ärzten
    • Informationen über die Website sowie über Elternbriefe

Zusammenarbeit mit Institutionen und Vereinen

  • Neben den Eltern arbeitet die Schule auch mit außerschulischen Institutionen und Vereinen zusammen, darunter:
    • Kindertagesstätten
    • andere Schulen
    • Jugendamt
    • Schulpsychologischer Dienst
    • Träger der Schulbegleitungen
    • Therapie- und Unterstützungsangebote
    • Fachberatungen
    • außerschulische Selbst- und Beratungsgruppen
    • Förderverein
    • Polizei

Fortbildungsplanung

Vision

  • Um die kontinuierliche Weiterentwicklung und Umsetzung unseres Inklusions- und Förderkonzepts sicherzustellen, wird das Thema Inklusion im Rahmen der Schul- und Unterrichtsentwicklung in unserem Fortbildungskonzept berücksichtigt. Die Kolleginnen und Kollegen nehmen an speziellen Schulungen und Workshops zu unterschiedlichen Aspekten inklusiver Bildung teil. Als sogenannte „Multiplikatoren“ bringen sie ihre Erkenntnisse aktiv ins Kollegium ein und tragen so zur Sensibilisierung und zum Aufbau eines gemeinsamen Verständnisses für inklusive Praktiken bei. Ergänzend dazu sind regelmäßige schulinterne Fortbildungen vorgesehen, die das gesamte Team ansprechen. Ziel dieses Vorgehens ist es, die professionelle Kompetenz kontinuierlich zu stärken und sicherzustellen, dass alle Lehrkräfte über das notwendige Wissen und die erforderlichen Fähigkeiten verfügen, um ein inklusives Lernumfeld für alle Kinder zu gestalten.

Evaluation/ Ausblick

Evalutation

  • In regelmäßigen Abständen soll das Inklusionskonzept der Luziaschule evaluiert und weiterentwickelt werden.

Weiterführende Informationen

Bildungsnetzwerk Hochsauerlandkreis

Stand

Konzepterstellung

  • August 2025 - Februar 2026
  • Schulkonferenzbeschluss 28.05.2026
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