Fortbildungskonzept
Anja Freifrau von FürstenbergAllgemeines
Einleitung
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Fortbildung hat eine wichtige Bedeutung für Schul-/ Unterrichts- und personale Entwicklung. Die Weiterbildung des Kollegiums ist ein bedeutender Baustein der Unterrichtsentwicklung und korrelliert mit der Qualitätssicherung und -entwicklung der Schule.
- Unser Fortbildungsbedarf wird gekoppelt an unsere Schulentwicklungsziele ( s. Jahresarbeitsplanung) und für das jeweilige Schuljahr bedarfsorientiert von der Lehrerkonferenz ermittelt.
Offen
Keine
Ziele
Leitziele
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- Wir nutzen die Stärken und Interessen innerhalb des Kollegiums zur gezielten Fortbildungsplanung.
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- Wir prüfen aktuelle schulische Themen auf deren Relevanz für die schulische Arbeit.
- -> Schwerpunkthema für ein Jahr als Arbeitsschwerpunkt
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- Wir verbessern die schulische Qualität durch den Austausch mit internen und externen Partnern.
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- Wir reflektieren unsere schulische Arbeit zielgerichtet.
Qualitätsversprechen
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- Wir führen regelmäßig Konferenzen und Teamsitzungen durch, in denen wir aktuelle Themen rund um die Schulentwicklung besprechen.
- Unsere Schulleitung initiiert und koordiniert schulische Entwicklungsschritte.
- Je nach Zielsetzung in der Jahresarbeitsplanung setzen wir Fragebögen von Schultransform ein, um individuelle Arbeitsschwerpunkte und Bedarfe zu ermitteln.
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- Wir evaluieren unsere päd. Arbeit und die Konzepte am Ende des Schuljahres in Form von Lime Survey
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- Bei Bedarf werden Experten zu bestimmten Themen zu Konferenzen oder pädagogischen Tagen eingeladen z.B. Kompetenzteam, Medienberatung
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- Fachkonferenztag jeweils einmal im Halbjahr, wenn möglich.
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- Wir führen wenn möglich einmal jährlich eine kollegiale Hospitation durch.
Verzahnung mit dem offenen Ganztag
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- Wir stehen zum Wohle des Kindes im anlassbezogenen Austausch mit den Erzieherinnen der OGS und den Schulbegleitungen.
- Einmal im Jahr findet eine gemeinsame Konferenz mit dem Team des Ganztags statt.
- Einmal im Monat findet eine fest implementierte Besprechung zwischen Schulleitung und Teamleitung OGS statt.
- Zu allen Lehrerkonferenzen ist die Teamleitung der OGS eingeladen.
- Alle Konzepte sind allen pädagogischen Beteiligen aus Schule zugänglich.
- Alle Projekte, die im Vormittags- oder im Nachmittagsbereich stattfinden, sind vorab gemeinsam abgesprochen und beschlossen worden.
Rechtliche Grundlagen
Schulgesetz
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§ 57 Lehrerinnen und Lehrer
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(3) Lehrerinnen und Lehrer sind verpflichtet, sich zur Erhaltung und weiteren Entwicklung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten selbst fortzubilden und an dienstlichen Fortbildungsmaßnahmen auch in der unterrichtsfreien Zeit teilzunehmen. Die Genehmigung von Fortbildung während der Unterrichtszeit setzt in der Regel voraus, dass eine Vertretung gesichert ist oder der Unterricht vorgezogen oder nachgeholt oder Unterrichtsausfall auf andere Weise vermieden wird.
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§ 59 Schulleiterinnen und Schulleiter
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(2) Nr. 2 und 3 Die Schulleiterin oder der Schulleiter ist verantwortlich für die Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule und sorgt für die Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung in der Schule.
Sie oder er kann in Erfüllung dieser Aufgaben als Vorgesetzte oder Vorgesetzter allen an der Schule tätigen Personen Weisungen erteilen. -
(6) Die Schulleiterin oder der Schulleiter entscheidet im Rahmen der von der Lehrerkonferenz gemäß § 68 Abs. 3 Nr. 3 beschlossenen Grundsätze über Angelegenheiten der Fortbildung und
wirkt auf die Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer hin. Dazu gehört auch die Auswahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Fortbildungsveranstaltungen. Der Lehrerrat ist nach § 69 Abs. 2 zu beteiligen. -
§ 68 Lehrerkonferenz
(3) Nr. 3 Die Lehrerkonferenz entscheidet über Grundsätze für die Lehrerfortbildung auf Vorschlag der Schulleiterin oder des Schulleiters.
Allgemeine Dienstordnung (ADO)
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§ 11 Fortbildung
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(1) Lehrerinnen und Lehrer sind verpflichtet, sich zur Erhaltung und weiteren Entwicklung ihrer Kenntnisse und Fähigkeiten selbst fortzubilden und an schulinternen und schulexternen dienstlichen Fortbildungsmaßnahmen auch in der unterrichtsfreien Zeit teilzunehmen (§ 57 Abs. 3 SchulG, § 17 LVO). Dabei ist das Schulprogramm zu berücksichtigen.
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(2) Die Schulleiterin oder der Schulleiter wirkt auf die Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer hin und entscheidet im Rahmen der von der Lehrerkonferenz beschlossenen Grundsätze (§ 68 Abs. 3 Nummer 3 SchulG) über Angelegenheiten der Fortbildung. Dazu gehört auch die Auswahl von Teilnehmerinnen und Teilnehmern an Fortbildungsveranstaltungen. Der Lehrerrat ist an der Auswahl zu beteiligen (§ 59 Abs. 6 SchulG). Sofern schwerbehinderte Lehrerinnen oder Lehre von der Auswahlentscheidung betroffen sind, ist die Schwerbehindertenvertretung zu beteiligen (§ 178 Abs. 2 SGB IX).
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(3) Die Genehmigung von Fortbildung während der Unterrichtszeit setzt in der Regel voraus, dass eine Vertretung gesichert ist oder der Unterricht vorgezogen oder nachgeholt oder Unterrichtsausfall auf andere Weise vermieden wird (§ 57 Abs. 3 Satz 2 SchulG).
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(4) Schulen können mit Zustimmung der Schulkonferenz zwei Unterrichtstage pro Schuljahr zur schulinternen Fortbildung für das gesamte Kollegium (Pädagogischer Tag) verwenden. Einer dieser Tage ist thematisch-inhaltlich in enger Abstimmung und im Einvernehmen mit der zuständigen schulfachlichen Aufsicht zu gestalten. Die Fortbildungstage sind zu Beginn des Schuljahres festzulegen. Für die Schülerinnen und Schüler ist der Pädagogische Tag ein Studientag, an dem von der Schule gestellte und vorbereitete Aufgaben bearbeitet werden. Bei Schülerinnen und Schülern in einem Ausbildungsverhältnis sind die Ausbildungsbetriebe frühzeitig über den Pädagogischen Tag zu informieren. [...]
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(5) Die Schulleiterin oder der Schulleiter führt den Verwendungsnachweis für das zur Umsetzung der Fortbildungsplanung nach Maßgabe des Haushalts bereitgestellte Fortbildungsbudget.
Fortbildungsbeauftragte
Aufgaben
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Die/ der aktuelle Fortbildungsbeauftragte unserer Schule ist unserem Organigramm zu entnehmen.
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Zu Beginn eines neuen Schuljahres evaluiert sie die Fragebögen zur Fortbildungsplanung, um den Fortbildungsbedarf des Kollegiums zu erfassen. Gemeinsam mit der Schulleitung und der Lehrerkonferenz erarbeiten wir einen Fortbildungsplan. Die FB-Beauftragte sichtet Fortbildungsangebote und leitet geeignete Fortbildungen an das Kollegium weiter. Darüber hinaus kümmert sie sich mit der Schulleitung gemeinsam um die Organisation schulinterner und schulnaher Fortbildungen. Die Fortbildungsbeauftragte und die Schulleitung stellen Kontakte zu Fortbildungsanbietern her, vernetzen sich mit anderen Schulen und profitieren dadurch von dem gegenseitigen Erfahrungsaustausch. Die Schulleitung verwaltet das Fortbildungsbudget.
Kollegiale Unterrichtshospitationen
Ziele und Nutzen
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Mit der kollegialen Unterrichtshospitation wurde in den letzten Jahren eine sehr effiziente Methode entwickelt um Unterricht nachhaltig zu reflektieren und somit eine Professionalisierung des Kollegiums herbeizuführen sowie zu einer unterrichtlichen Qualitätsevaluation und -entwicklung beizutragen. Mit ihr finden Fortbildungen vor Ort statt, nämlich im eigenen Unterricht.
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Durch kollegiale Unterrichtshospitationen wird der Unterricht gemeinsam reflektiert und ggf. verbessert. Die KollegInnen können Beobachtungsschwerpunkte festgelegen, an denen sie sich orientieren möchten.
Ein Austausch zwischen LehrerInnen kommt in Gang, der nicht nur die Qualität ihrer Arbeit verbessert, sondern auch die kollegiale Beziehung vertieft und den Teamgedanken sowie unsere Feedbackkultur fördert.
Die Beobachtungen sind Grundlage des anschließenden kollegialen Gesprächs.
Die Lehrkraft kann ihre Eigenperspektive mit einer Fremdperspektive vergleichen und erhält somit einen anderen Blick auf das eigene Handeln.
Auch Neuerungen können im Unterricht umgesetzt, systematisch erprobt und reflektiert werden. Die Lehrkräfte entwickeln ihre eigene Professionalität wie auch ihre eigene Didaktik weiter.
Jede KollegIn nimmt, wenn es die Personalsituation zulässt, zweimal im Jahr an einer kollegialen Unterrichtshospitation teil, einmal als HospitantIn, einmal als Unterrichtende.
Grundlage für die Bestimmung der Beobachtungsschwerpunkte bildet der Unterrichtsbeobachtungsbogen der QA NRW.
Vorlage Durchführung
Fortbildungsverpflichtungen pro Schuljahr
Vereinbarungen
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Vorgaben:
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- mindestens eine außerschulische (externe) Fortbildung pro KollegIn (Die Informationen zu Datum, Fach, Thema und Anbieter werden an die SL und die Fortbildungsbeauftragte gemailt.
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- zwei schulinterne pädagogische Ganztage}
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Idealziele:
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- sofern es sich thematisch ergeben sollte, einen pädagogischen Teamtag mit der OGS
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- eine Schulhospitation pro KollegIn
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- zweimal im Tandem im Wechsel kollegiale Unterrichtshospitationen
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- Nutzung des Fortbildungsportals Fobizz