St. Nikolaus-Schule Kath. Grundschule der Stadt Meschede mit Teilstandort in Wennemen
Grundlagen des Konzeptes3
Leitgedanke zum Konzept
"Jeder einzelne hat Handycaps, aber auch besondere Stärken, Doch gemeinsam ist man richtig stark. Einer für Alle und Alle für einen! So lassen sich viele Träume verwirklichen." (aus Einer für Alle- Alle für Einen)
neben den Kinder mit der offiziellen F81.0 Diagnose, Kinder mit einer LR-Schwäche und den Kindern mit einer besonderen Schwierigkeit gibt es an der Schule eine Vielzahl von SuS mit orthographischen Schwierigkeiten
in diese beiden Gruppen müssen unterschieden werden (1. Gruppe LRS - 2. Gruppe orthographische Schwierigkeiten)
SuS mit orthographischen Schwierigkeiten erhalten die Förderung im Rahmen des regulären Deutschunterrichts (Ziel: ausreichende Leistungen)
die andere Gruppe erhalten neben der Förderung im Fach Deutsch noch eine gesonderte Förderstunde LRS (im Rahmen des Nachteilsausgleichs)
es wird versucht, dass diese Förderstunden im Rahmen des Nachteilsausgleiches durch die Fachkräfte für LRS durchfgeführt werden
diese Stunden im Sinne des Nachteilsausgleiches sollten, wenn eben möglich außerhalb der regulären Stundentafel erfolgen
nicht die Quantität der Fehler, sondern die Qualität der Fehler sind ausschlaggebendes Kriterium für die Feststellung von SuS mit besonderen Schwierigkeiten im Sinne einer LRS
neben den Diagnosediktaten nach NS-S werden auch frei geschriebene Texte zur Diagnose dazu genommen
im Einzelfall kann die HSP durchgeführt werden (Achtung: festgelegte Zeiträume)
SuS mit dem Verdacht auf eine besondere Schwierigkeit werden innerhalb der 3 Monate bei Auffälligkeiten den Fachkräften für LRS vorgestellt
im Mai wird mit der kompletten Klasse der Jahrgangsstufe 2 ein Text aus dem LB Bereich (gelbe Abschreibtexte) der Rechtschreibwerkstatt als festgelegte Diagnose geschrieben
Kinder, die in diesem Diktat sehr viele Fehler machen, werden zur Beratung den Fachlehrern für LRS vorgestellt
es erfolgt die gemeinsame Beratung zw. Klassenlehrkraft und LRS-Lehrkraft
ggf. wird ein gemeinsames Elterngespräch geführt
ggf. stellen Eltern den Antrag auf Nachteilsausgleich (muss jedes Halbjahr neu gestellt werden)
Kinder, bei denen die Leitungen ausreichend oder besser sind
sind die Leitungen in Teilbereichen ausreichend oder besser, erhalten wird diese Note auf dem Zeugnis gegeben (ab ausreichender Leistung werden die Noten gegeben)
es kommt kein Vermerkt zur LRS auf das Zeugnis
damit kann es passieren, dass bei einem Kind mit F 81.0 Diagnose auf dem Zeugnis nicht ersichtlich ist, dass das Kind diese Diagnose hat
erhalten den Notenschutz (kein Nachteilsausgleich sondern Schutzmaßnahme), wenn:
die Eltern im Elterngespräch diesem mit Unterschrift zugestimmt haben (Formular)
Zeugnis kommt folgender Satz: "Auf Beschluss der Klassenkonferenz vom .... ist im Lesen/Rechtschreiben von den Grundsätzen der Leistungsbewertung im Schujahr/Schuljahr abgewichen worden."
(juristisch seit 2016 muss dieser Satz auf dem Zeugnis stehen)