Konzept: Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt (Stand: Juni 2025)
St. Nikolaus-Schule Kath. Grundschule der Stadt Meschede mit Teilstandort in WennemenEinleitung
Erster Gedanke zum Schutzkonzept
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„Kinder haben das Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“
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Missbrauch ist an keinen Ort gebunden. Er findet in allen sozialen Räumen wie Familie, Verein oder Schule sowie in digitalen Räumen statt. Betroffene Kinder müssen im Schnitt sieben Personen ansprechen, um Gehör und Hilfe zu finden. Ein bis zwei Kinder pro Schulklasse sind oder waren von sexuellem Missbrauch betroffen.
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Die Schule hat im Zusammenhang mit dieser Thematik einen besonderen Bildungs-, Erziehungs- und Schutzauftrag für Kinder und Jugendliche. Deshalb startete das Land Nordrhein-Westfalen als erstes Bundesland die bundesweite Initiative „Schule gegen sexuelle Gewalt“. Ziel dieser Initiative ist es, Schulen im Umgang mit der Thematik fortzubilden, zu unterstützen und in der Entwicklung eigener Schutzkonzepte zu begleiten.
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Vor diesem Hintergrund wurde das folgende Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt für die St. Nikolausschule Freienohl mit Teilstandort Wennemen erarbeitet.
Begriffserklärung "Sexualisierte Gewalt"4
Sexualisierte Gewalt
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„Sexualisierte Gewalt meint jede sexuelle Handlung, die an oder vor einem Kind oder einer/einem Jugendlichen entweder gegen deren/dessen Willen vorgenommen wird, oder der die Person aufgrund körperlicher, psychischer, kognitiver oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen kann.“ Sexuelle Gewalt wird in der Regel ausgeübt, um die eigenen sexuellen Bedürfnisse oder auch das Bedürfnis nach Machtausübung zu befriedigen. Dabei nutzt eine Person die Unterlegenheit einer anderen Person regelrecht aus und es werden Grenzen verletzt, die unbedingt geschützt werden müssen.
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Es gibt eine Bandbreite sexualisierter Gewalt, die sich von Grenzverletzungen (beabsichtigt oder unbeabsichtigt) bis hin zu strafrechtlich relevanten Formen von sexuellen Übergriffen erstreckt.
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Dieses bezieht sich auch auf die digitale Welt, in der die Kinder Kontakt zu anderen Personen aufnehmen und dort sexualisierter Gewalt durch Cybergrooming ausgesetzt sein können.
Grenzverletzungen
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„Grenzverletzungen beschreiben ein einmaliges oder maximal gelegentliches unangemessenes Verhalten, das zumeist unbeabsichtigt geschieht.“ Diese geschehen oft aufgrund fehlender persönlicher oder fachlicher Reflexion oder aber aufgrund unklarer Regelungen für bestimmte Situationen. Die Missachtung persönlicher Grenzen (wie z.B. eine tröstende Umarmung, die dem Gegenüber unangenehm ist) oder von Persönlichkeitsrechten (wie z.B. die Verletzung des Rechts auf das eigene Bild durch Veröffentlichung von Bildmaterial über Handy oder Internet) sind Beispiele für Grenzverletzungen.
Sexuelle Übergriffe
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„Sexuelle Übergriffe sind klare Hinwegsetzungen über gesellschaftliche Normen, institutionelle Regeln, fachliche Standards sowie die individuellen Grenzen und verbalen, nonverbalen oder körperlichen Widerstände der Opfer. Sie geschehen nicht zufällig oder aus Versehen.“ Beispiele für sexuelle Übergriffe sind wiederholte, vermeintlich zufällige Berührungen der Brust oder der Genitalien, wiederholt abwertende, sexistische Bemerkungen über die körperliche Entwicklung junger Menschen oder wiederholte Missachtung der Grenzen der professionellen Rolle (z.B. Gespräche über das eigene Sexualleben, Aufforderungen zu Zärtlichkeiten).
Leitgedanke des Schutzkonzepts
Wieso haben wir ein Schutzkonzept?
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Kinder haben das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung. Das gilt nicht nur für das Aufwachsen in ihren Familien, sondern ebenso für das Vereinsleben der Kinder und Jugendlichen und insbesondere auch für die Schule, die einen Bildungs-, Erziehungs- und Schutzauftrag erfüllen muss.
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Für uns als Schule ist uns gegenseitige Achtung, Toleranz, Rücksicht und Anerkennung im Schulleben besonders wichtig. Kindern, die sexualisierte Gewalt erleben oder erlebt haben, fällt es sicherlich schwer oder es ist für sie nahezu unmöglich, Mut und Freude aufzubringen, um erfolgreich lernen zu können. Daher ist es uns ein großes Anliegen, dass wir mit einem Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt einerseits dazu beitragen, dass unsere Schule nicht zum Tatort wird und sowohl Missbrauch als auch Gewalt bei uns an der St. Nikolaus-Schule keinen Raum finden. Andererseits sollen aber auch die Schülerinnen und Schüler (im Folgenden abgekürzt durch Schüler:innen), die von Missbrauch betroffen sind, an unserer Schule jederzeit Hilfe und Unterstützung finden. Wir möchten unsere Augen öffnen, genau hinsehen und schützen. Gewalt zeigt sich vor allem im Bereich Schule sehr facettenreich, weshalb wir einen differenzierten und geschulten Blick auf die Schüler:innen benötigen. Für uns ist das oberste Erziehungsziel, welches wir mit viel Herz, Verstand und Einfühlungsvermögen verfolgen, unsere Kinder zu schützen. Das heißt, dass wir nicht nur einen Schutzraum für gewaltbetroffene Kinder bieten möchten, sondern auch Präventions- und Interventionsarbeit leisten sowie Verantwortung für den Opferschutz übernehmen möchten.
Risikofelder der St. Nikolausschule8
Schulpersonal
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- Personalsituation (Lehrerwechsel, Vertretung…)
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- Schwierigkeit, alle Mitarbeiter:innen von Schule im Schutzkonzept zu verankern (Kontaktaustausch)
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- oft fehlende Fachkompetenz/ Rechtsunsicherheit und unklare Zuständigkeiten
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- Überforderung durch eine Vielzahl von zusätzlichen Aufgaben (z.B. Organisation, Dokumentation, …)
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- nur eine geringe Anzahl von Fortbildungsangeboten
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- Situationen werden nicht als solche erkannt bzw. Täter-/ Opfer-Konstellationen nicht klar identifiziert
Schüler:innen
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- Scham, Hilflosigkeit und geringes Selbstvertrauen
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- nicht sofortiges Erkennen von „falschen Situationen“
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- fehlende Möglichkeit, Hilfe und Unterstützung zu holen
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- sprachliche, kulturelle Hemmnisse
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- Loyalität zu Lehrkräften und Mitarbeiter:innen, sehen die Probleme in der eigenen Persönlichkeit verankert
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- Nutzung von Smartwatches (Foto- und Videofunktion)
Räumliche Gegebenheiten
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Im Schulgebäude:
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- Unbefugte können das Schulgebäude betreten
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- Toilettenbesuch (Verletzung der Intimsphäre)
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Auf dem Schulhof:
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- Pausensituation
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- Situationen, in denen nur wenige Personen auf dem Schulhof sind
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- uneinsichtige Winkel/ Ecken auf dem Schulhof
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- fremde Personen auf dem Schulhof (z.B. dire , die den Weg über den Schulhof als Abkürzung bzw. Spazierweg nutzen)
Ansprechpartner und -stellen 9
Caritasverband Meschede e.V.
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Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche in Meschede
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Leitung: Frau Dr. Kathrin Krick
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Telefon: 0291 9021131
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Mail: eb-meschede@caritas-meschede.de
Frauenberatung im HSK
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Frauenberatungsstelle in Meschede
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Telefon: 0291 52171
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Mail: info@frauenberatung-hsk.de
Jugendamt des HSK
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Jugendamt Hochsauerlandkreis
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Ansprechperson zum Thema Kinderschutz: Frau Sandra Salmen
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Tel.: 0291 - 942822
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Mail: Sandra.Salmen@hochsauerlandkreis.de
Regionale Schulberatungsstelle für den HSK
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Regionale Schulberatungsstelle für den HSK
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Telefonnummer: 0291 94 1392
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Mail: schulberatung@hochsauerlandkreis.de
Erzbistum Paderborn
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Präventionsbeauftragte des Erzbistums Paderborn
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Frau Vanessa Meier-Henrich
Tel.: 05251 125-1213 -
Mail: vanessa.meier-henrich@erzbistum-paderborn.de
Polizei/ Kripo
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polizei.nrw LINK
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Kriminalhauptkommissar Oliver Milhoff
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Tel.: 0291 90877-20
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Opferschutzbeauftragte der Polizei im HSK
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Nina Mathweis
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Tel.: 0291 9020-5510
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Mail: Opferschutz.verkehr.hochsauerlandkreis@polizei.nrw.de
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Bianca Scheer
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Tel.: 0291 9020-5511
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Mail: Opferschutz.verkehr.hochsauerlandkreis@polizei.nrw.de
Hilfeportal "Sexueller Missbrauch"
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Hilfe-Telefon
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Sexueller Missbrauch
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Anrufen - auch im Zweifelsfall:
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Tel.: 0800 22 55 530
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Telefonzeiten
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Mo., Mi., Fr.: 9.00 bis 14.00 Uhr
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Di, Do: 15.00 bis 20.00 Uhr
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Das Hilfe-Telefon berät anonym, kostenfrei, mehrsprachig und in Gebärdensprache.
Landespräventionsstelle gegen Gewalt und Cybergewalt an Schulen in Nordrhein-Westfalen (LPS)
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www.duesseldorf.de LINK
Handlungsleitfaden5
Handlungsschema beim Verdacht auf sexualisierte Gewalt
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Handlungsschema
Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung nach §8a SGB VIII -
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Was tun bei einem Verdacht auf sexualisierte Gewalt?
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Schritt 1:
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- Ruhe bewahren
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- besonnen reagieren
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- unvoreingenommen mit dem Kind sprechen (siehe unten: Was tun, wenn sich ein Kind Ihnen anvertraut?)
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- eigene Wahrnehmung/ eigene Gefühle ernst nehmen
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- keine direkte Konfrontation mit dem/ der vermutlichen Täter/in
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- genaue Beobachtung über einen längeren Zeitraum
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- nicht eigenständig ermitteln
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Schritt 2:
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- Beobachtung/ Vorfall/ alle Anhaltspunkte, die das Kindeswohl gefährden können, zeitnah dokumentieren (siehe Dokumentationsbogen im Anhang)
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- auch Dokumentationen zur Familiensituation können hilfreich sein (Schülerakte hinzunehmen)
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- Schulleitung informieren
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- Austausch mit mindestens einer Vertrauensperson aus dem Kollegium → interne Unterstützung
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- eigene Grenzen und Möglichkeiten erkennen
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- gemeinsame Planung des weiteren Vorgehens (betroffene Lehrkraft, Schulleitung, Vertrauensperson/en)
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- ein geschulter Blick von außen, z.B. externe Beratung (zuständiges Jugendamt, auch anonyme Beratung möglich)
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Schritt 3:
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- Schutzmaßnahmen einleiten
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- handeln und Weitergabe von Informationen
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- bei begründeter Vermutung:
Informationen an zuständige Behörde übergeben. Diese zuständigen Stellen unterliegen der Schweigepflicht und müssen den Missbrauch nicht an die Polizei weiterleiten (auch anonyme Beratung möglich)
- bei begründeter Vermutung:
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Bei akuter Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit ist allerdings sofort das zuständige Jugendamt oder die Polizei zu informieren!
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Siehe auch: Handlungsschema beim Verdacht auf sexualisierte Gewalt.
Was tun, wenn sich ein Kind Ihnen anvertraut?
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Zuhören und Hinsehen – „Ich bin vertraulich, aber nicht verschwiegen“:
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- ruhig und überlegt reagieren
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- nicht in Panik verfallen
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- eine vertraute Situation schaffen
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- Zeit geben und Druck aus der Situation nehmen
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- dem Kind überlassen, was es erzählen möchte
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- in einem ruhigen Ton offene Fragen stellen
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- Glauben schenken und nicht hinterfragen
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- Schuldgefühle nehmen und die Botschaft vermitteln: „Du bist nicht schuld. Gut, dass du dich mitgeteilt hast.“
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- keine Vorwürfe machen, dass nicht schon eher vom Missbrauch erzählt wurde, stattdessen dafür loben, dass es nun vom Missbrauch erzählt
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- vorschnelle Spekulationen und Bewertungen vermeiden
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- nicht vorschnell versprechen, dass man niemandem etwas erzählt → wenn sich der Verdacht bestätigt, muss man professionelle Hilfe in Anspruch nehmen
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- eventuell Austausch mit Kollegen:innen, bevor es zu einer Einschätzung kommt (Hat sonst jemand etwas bemerkt?)
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- Schulleitung informieren
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- ausführliche Dokumentation → siehe Schritt 2/ Dokumentationsbogen (siehe Anhang)
Interventionsleitfaden in Kürze
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1. Ruhe bewahren!
Unnötige Fehlentscheidungen können so vermieden werden. -
2. Bleibt damit nicht alleine!
Such dir eine Person, der du dich anvertrauen kannst. -
3. Prüfe, ob es einen sofortigen Handlungsbedarf gibt!
"Gefährliche" Situationen müssen ab sofort vermieden werden. -
4. Hilfe bei einer Fachkraft holen!
Sie begleiten und unterstützen euch bei allen Angelegenheiten. -
5. Prozess dokumentieren!
So können Einzelheiten belegt werden, die evtl. bei einem Strafverfahren relevant sein können. -
6. Achte auf deine Grenzen!
Du bist weder Justiz noch Therapeut - gehe nur soweit, wie du dich wohl fühlst.
Präventive Maßnahmen2
Schuleingangsphase
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Mit Hilfe der Präventionsmaßnahmen in den Jahrgangsstufen 1 und 2 möchten wir unsere Schüler:innen darin bestärken und ermutigen, eigene Gefühle wahrzunehmen und zu benennen. Außerdem soll ihnen ein bewusster Umgang mit ihren eigenen Gefühlen vermittelt werden.
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Im Unterricht der Schuleingangsphase beschäftigen sich die Schüler:innen mit Hilfe eines Kinderbuches in einer umfassenden Unterrichtseinheit mit ihren Gefühlen. Es geht darum, dass sie lernen, ihre Gefühle zu benennen, gute und schlechte Gefühle auszudrücken sowie Grenzen zu setzen.
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Im ersten Schuljahr wird das Buch "Heute bin ich" im Unterricht thematisiert und im zweiten Schuljahr das Buch "Das Neinhorn".
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Ggf. kann überlegt werden, ob sich der Besuch eines thematisch passenden Theaterstücks anbietet.
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Buchung der theaterpädagogischen Werkstatt Osnabrück mit dem Programm "Die große Nein-Tonne".
Klasse 3 und Klasse 4
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In den Jahrgangsstufen 3 und 4 besteht das Ziel unserer Präventionsmaßnahmen darin, dass die Schüler:innen zum einen die richtigen Begrifflichkeiten zu ihrem Körper kennenlernen und zum anderen auf die kommenden Veränderungen in ihrem Leben vorbereitet werden. Die Unterrichtseinheit „Mein Körper“ wird in Klasse 3 im Sachunterricht thematisiert und soll den Kindern Kenntnisse über ihren Körper vermitteln, ihnen bewusst machen, wie unterschiedlich Menschen sind sowie die Unterschiede zwischen den Geschlechtern verdeutlichen.
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In Klasse 4 wird dann das Thema „Sexualerziehung – wie sich mein Körper verändert“ thematisiert. Dabei sollen sich die Schüler:innen mit ihrem eigenen Körper, mit ihren Gefühlen und mit ihrer eigenen Persönlichkeit auseinandersetzen. Eine weitere optionale präventive Maßnahme in Klasse 4 ist das Programm „Pubertät – was ist das?“, das von donum vitae HSK (Schwangerschaftsberatungsstelle in Meschede) durchgeführt wird. Dabei beschäftigen sich die Kinder in den ersten beiden Stunden mit den Themen „Gefühle bei mir selbst und anderen wahrnehmen“, „Grenzen setzen, aber wie sage ich Nein“ und „Kinderrechte“. In den letzten beiden Stunden wird schwerpunktmäßig über körperliche Veränderungen in der Pubertät gesprochen. Hier wird sowohl auf die Ebene „Eigene Gefühle und eigener Körper“ als auch auf die Ebene „Änderungen in der Eltern-Kind-Beziehung“ eingegangen. Währenddessen sind die Lehrer:innen nicht im Klassenraum, sodass sich die Schüler:innen ungezwungen öffnen können. Einfühlsame und offene Gespräche sollten nicht nur im Rahmen der Sexualerziehung, sondern regelmäßig stattfinden. Dabei sollte auf die aktuellen Fragen und Anregungen der Schüler:innen eingegangen werden. Durch diese präventive Arbeit soll das Selbstbewusstsein der Kinder gestärkt und ihnen aufgezeigt werden, wie sie in für sie unangenehmen Situationen angemessen reagieren und sich Hilfe suchen können.
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Das Thema Cybergrooming soll in den Unterrichtsreihen Medienerziehung und Sexualerziehung Berücksichtigung finden (z.B. Projekt "Flizzy in Gefahr" vom Schulministerium.
Verhaltenskodex9
Bedeutung Verhaltenskodex
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Im Umgang mit sexualisierter Gewalt ist es wichtig, dass sich alle Mitarbeiter:innen der Schule (d.h. alle Lehrer:innen, Erzieher:innen, Schulbegleiter:innen, Praktikant:innen, Betreuungsmitarbeiter:innen, etc.) an verbindliche und konkrete Verhaltensregeln halten. Nur so kann eine Kultur der Achtsamkeit geschaffen werden und sowohl eine Orientierung als auch eine Hilfestellung in sensiblen Situationen angeboten werden. Somit erklären sich alle Mitarbeiter:innen dazu bereit, Beobachtungen und unangemessenes Verhalten offen zu legen. Niemand ist zu einer Geheimhaltung verpflichtet.
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Vertrauen, Nähe, Achtsamkeit und Transparenz sind oberstes Ziel unserer gemeinsamen Arbeit. Der untenstehende Maßnahmenkatalog umfasst die verschiedenen Bereiche mit konkreten Handlungsanweisungen, die einer stetigen Evaluation bedürfen.
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Wenn aus triftigen Gründen von einer Regel abgewichen wird, muss das jederzeit transparent gemacht werden!
Aufmerksamkeit im Schulalltag
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- Schulfremde Personen dürfen während der Schulzeit nur in Ausnahmefällen (Termin, Elternsprechtag, handwerkliche Tätigkeiten,…) und nach Absprachen das Schulgelände und die Gebäude betreten. Sie werden ggf. angesprochen und ihr Anliegen erfragt.
Durch den Gebäudeplan und Außentoiletten ist dieses ein sensibler Punkt der Nikolausschule an beiden Standorten.
- Schulfremde Personen dürfen während der Schulzeit nur in Ausnahmefällen (Termin, Elternsprechtag, handwerkliche Tätigkeiten,…) und nach Absprachen das Schulgelände und die Gebäude betreten. Sie werden ggf. angesprochen und ihr Anliegen erfragt.
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Alle Mitarbeiter:innen sind aufgerufen, auf fremde Personen zu achten.
Gestaltung von Nähe und Distanz
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- Ein/e Schüler:in darf nicht besonders bevorzugt, herausgestellt oder sanktioniert werden.
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- Verwandtschaftsverhältnisse oder Privatbeziehungen zu Schüler:innen oder deren Familien sind offenzulegen.
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- Nähe ist in einigen Situationen notwendig, um erfolgreich mit Schüler:innen arbeiten zu können: Angst, Stress, Trauer, Trösten, Wut. In solchen Situationen achten wir besonders darauf, dass der Kontakt immer angemessen bleibt und die persönlichen Grenzen jedes Einzelnen gewahrt werden.
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- Wir sind herausgefordert, unsere Schüler:innen in ihrer Entwicklung zu einem angemessenen Umgang mit Nähe und Distanz zu unterstützen.
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- Das Unterrichtsmaterial und die Methoden (z.B. Rollenspiel) sind so zu wählen, dass keine Grenzüberschreitung stattfindet und Situationen von Angst und Unwohlsein nicht entstehen.
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- Einzelgespräche, Einzelförderung und Einzelbetreuung (z.B. in der OGS) können ein wichtiges oder notwendiges Instrument bei der Arbeit mit Schüler:innen sein. Sie müssen aber jederzeit transparent und von außen zugänglich sein.
Angemessenheit von Körperkontakt
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- Umarmungen oder Körperkontakte (z.B. Trost spenden, im Sportunterricht…) sind erlaubt, wenn es dem Wohl des Kindes entspricht oder Maßnahmen zum Selbst- oder Fremdschutz ergriffen werden müssen. Hierbei muss jedoch auch immer darauf geachtet werden, ob es für das jeweilige Kind in Ordnung ist. Unerwünschte Berührungen im Zusammenhang mit Belohnung oder Sanktionierung sind untersagt (siehe auch weiter unten: Beachtung der Intimsphäre).
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- Beim Leisten erster Hilfe oder beim Begleiten zur Toilette wird altersentsprechend erklärt, welche Vorsorgemaßnahmen notwendig sind und ggf. vorab das Gespräch mit den Erziehungsberechtigten gesucht. Beim Einnässen oder Einkoten sind die Eltern verpflichtet, zu kommen. Das Säubern obliegt nicht in der Verantwortung des Schulpersonals.
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- Folgende Körperpartien dürfen nicht berührt werden: Brust, Scheide, Penis, Po.
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- Jegliche körperliche Berührung ist durch Achtsamkeit und Zurückhaltung geprägt.
Sprache, Wortwahl und Kleidung
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- Mitarbeiter:innen verwenden in keiner Form von Interaktion und Kommunikation eine sexualisierte Sprache oder Geste.
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- Das Ansprechen mit Kosenamen ist nicht erlaubt.
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- Die Klassenregeln werden gemeinsam mit den Schüler:innen erstellt. Ab Klasse 3 agiert der/ die Klassensprecher:in als Sprachrohr der Klasse. Er/ Sie greift Probleme oder Wünsche auf. In einigen Klassen ist der Klassenrat ein zusätzliches Instrument; bestimmte Situationen zu besprechen und die Gefühlslage von Kindern zu reflektieren.
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- In jeder Klasse sollte eine Atmosphäre der gegenseitigen Wertschätzung und des Respekts vorherrschen. Es ist ausdrücklich erlaubt, Fehler zu machen. Eigenes Fehlverhalten wird im Sinne einer offenen Gesprächskultur transparent gemacht (z.B. Regelsystem in der Klasse) und das gemeinsame Finden von Lösungen wird angestrebt.
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- Alle Mitarbeiter:innen und Schüler:innen müssen sich adäquat kleiden.
Nutzung von Medien und sozialen Netzwerken
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- Handys sind in der Nikolauschule für die Schüler:innen verboten. Nach Rücksprache mit der Lehrkraft dürfen sie in Ausnahmefällen mitgenommen werden, aber nur unter der Voraussetzung, dass sie in der Schule ausgeschaltet sind und sich im Tonister befinden. Bei Verstoß wird das Gerät einbehalten. Medizinische Fälle sind von dieser Regelung nach Rücksprache mit Lehrkraft und Schulleitung ausgenommen. Die Schule übernimmt keinerlei Haftung bei Verlust oder Beschädigung.
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- Smartwatches dürfen in der Schule nicht getragen werden, da die Lehrkräfte nicht überprüfen können, ob diese sich im Schulmodus befindet. Wenn das Kind eine am Schultag dabei hat, ist sie ausgeschaltet im Tonister aufzubewahren. Bei Verstoß wird das Gerät einbehalten. Die Schule übernimmt keinerlei Haftung bei Verlust oder Beschädigung.
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- Bild- und Tonmaterial bedürfen der Zustimmung der Lehrer:innen und der Erziehungsberechtigten.
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- Die altersentsprechende Nutzung der Medien obliegt der Verantwortung der Lehrkraft.
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- Schulische Mitarbeiter:innen pflegen keine privaten Internetkontakte mit den Schüler:innen (z.B. Freundschaftsanfrage auf Facebook, Nachrichten über WhatsApp).
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- Schulische Mitarbeiter:innen sind verpflichtet, jegliche Form von Mobbing, Diskriminierung oder sexistisches Verhalten im Zusammenhang mit der Nutzung digitaler Medien sofort der Schulleitung zu melden.
Beachtung der Intimsphäre
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- Die Sanitärräume und Umkleiden werden nur mit Ankündigung oder nach vorherigem Klopfen betreten.
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- Beim Schwimm- und Sportunterricht nutzen die Schüler:innen und Lehrer:innen jeweils getrennte Umkleiden. Muss das Umkleiden im Klassenraum erfolgen, wird ein weiterer Raum genutzt, um Mädchen und Jungen zu trennen. Individuelle Absprachen und Regelungen sind offenzulegen. (siehe weiter oben: Angemessenheit von Körperkontakt).
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- Auch bei Ausflügen sollte versucht werden, dass sich die Schüler:innen getrennt umziehen können.
Schulische Veranstaltungen
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- Bei Fahrten oder Veranstaltungen mit Übernachtung werden die Schüler:innen in der Regel von einer Betreuungsperson begleitet. Je nach Personalsituation kann ggf. eine weitere Begleitperson mitfahren. Mädchen und Jungen übernachten in getrennten Zimmern, ebenso die Begleitpersonen. Ausnahmen aufgrund räumlicher Gegebenheiten bedürfen der Zustimmung der Erziehungsberechtigten. In den Zimmern gilt es, die Privat- und Intimsphäre zu bewahren.
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Digitale Geräte sind bei Schulveranstaltungen und Schulfahrten verboten.
Vernetzung und Kooperation
donum vitae HSK (Frauenberatungsstelle)
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Projekt "Pubertät - was ist das?"
in Klasse 4 -
- eigene Gefühle und Gefühle anderer wahrnehmen
- Grenzen setzen und "Nein" sagen
- Kinderrechte
- Veränderungen in der Pubertät
- eigene Gefühle und eigener Körper
- Änderungen in der Eltern-Kind-Beziehung
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Kontaktdaten von donum vitae:
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Homepage:
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Telefonnummer: 0 291 90 86 960
Elternarbeit3
Aufklärung über präventives Verhalten durch die Eltern
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Präventionsarbeit ist besonders dann sehr erfolgreich, wenn die Eltern mit den Themen "sexualisierte Gewalt" und "Sexualität" möglichst offen und unverkrampft umgehen.
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Kinder werden sich eher öffnen, wenn diese Themen im Elternhaus kein Tabu darstellen und ein ungezwungenes Sprechen über Sexualität selbstverständlich ist.
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Was die Kinder wissen sollten/ müssen:
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- Kinder müssen sich von einem Erwachsenen nicht alles gefallen lassen.
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- Es gibt auch "schlechte" Geheimnisse.
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- Kinder haben jederzeit das Recht "Nein!" zu sagen.
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- Kinder dürfen Berührungen ablehnen, die ihnen unangenehm sind.
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- Ein Geschenk erfordert NIE eine Gegenleistung.
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- Sie als Eltern stehen voll und ganz hinter Ihren Kindern.
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- Kinder haben vielfältige (Kinder-)Rechte.
Infobroschüre "Aufklärung macht STARK"
Empfohlene Kinderbücher zum Thema3
"Nein" sagen und Grenzen setzen
Aufklärung
Empfohlene Internetseiten und Fachliteratur zum Thema2
Internetseiten
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www.pfoten-weg.de LINK
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www.trau-dich.de LINK
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www.bmfsfj.de LINK
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www.klicksafe.de LINK
Fachliteratur
Literaturangaben
Verwendete Literatur
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- Bertels, Gesa / Beckmann, Stefan / Meermeyer-Decking, Anna / Röttgen, Manuela / Merschbock, Miriam / Schmöe, Zsuzsanna / Stahl, Karl-Heinz / Steeger, Petra / Vogt, Oliver / Wassong, Kalle / Wazlawik, Martin: Augen auf: hinsehen und schützen. Informationen zur Prävention von sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen. Erzbistum Paderborn: Paderborn, 2022.
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- Hochsauerlandkreis: Kinderschutz. Kindeswohlgefährdung. Informationen für Lehrerinnen und Lehrer. 2024.
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- Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen / Unfallkasse Nordrhein-Westfalen: Krisenprävention. Handlungsempfehlungen für die Schulen in Nordrhein-Westfalen. Düsseldorf, 2023.
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(08.02.2024) LINK
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(08.02.2024) LINK
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(09.02.2024) LINK
-
(13.02.2024) LINK
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