Übergänge
29 / 37
Übergang Kita - Grundschule
  • Ein gut geplanter Übergang vom Kindergarten in die Grundschule ist besonders für Kinder mit Förderbedarf entscheidend für einen gelungenen Schulstart. Ziel ist es, Ängste abzubauen, Orientierung zu bieten und die Eingewöhnung in die neue Lernumgebung zu erleichtern. Durch gezielte Maßnahmen und enge Zusammenarbeit mit Kindergärten und ggf. externen Stellen sorgen wir dafür, dass jedes Kind bestmöglich unterstützt wird. Im Folgenden werden die Übergangselemente an unserer Schule dargestellt:
  • Elternabend für die Eltern der Vierjährigen
    • 2 Jahre vor der Einschulung
    • Erläuterung des Einschulprozesses
  • Schulanmeldung
    • im Oktober/ November vor Schulstart
    • Kennenlernen des zukünftigen Schulkindes und der Erziehungsberechtigten
    • Überprüfung der Schulfähigkeit in einem kleinen Schulspiel
    • Gespräch mit den Erziehungsberechtigten
    • ggf. Beratung bzgl. Rückstellung, AOSF, Frühförderung
    • Anlegen der Schülerakte
  • Schulspiel
    • im März des Einschulungsjahres
    • alle Kinder werden zu einem einstündigen Schulspiel eingeladen
    • Stationen zu verschiedenen Vorläuferfähigkeiten
    • schriftliche Rückmeldung durch die Schulleitung zu den Ergebnissen des Schulspiels mit Hinweisen zu eventuellen Auffälligkeiten und Beratung hinsichtlich der weiteren Förderung Zuhause und im Kindergarten
  • Ggf. Beantragung von sächlichen Hilfsmitteln
    • Ziel: Anpassung der Lernumgebung an die speziellen Bedürfnisse des Kinder
    • z.B. bei körperlichen Einschränkungen im Bereich Sehen, Hören oder der körperlich/ motorischen Entwicklung
  • Besuch der drei Kindergärten
    • nach der Schulanmeldung durch die sozialpädagogische Fachkraft
    • Hospitation in den Gruppen
    • Kennenlernen der Kinder im gewohnten Lernumfeld
    • Abgleich der Erfahrungen aus den Gesprächen
    • Kontaktaufnahme mit den Kindern
    • Austausch mit den Erzieherinnen und Erziehern
  • Schuleingangsuntersuchung
    • alle zukünftigen Schulkinder werden vom Gesundheitsamt des HSK zur Schuluntersuchung eingeladen
    • eingehende Untersuchung der Schulfähigkeit unter medizinischen Gesichtspunkten
    • ausführlicher Bericht und Beratung durch den Schularzt/ die Schulärztin
    • Bericht ist Grundlage für eventuelle Rückstellungen und Bestandteil des AOSFs für Kinder mit vermutetem Förderbedarf
  • Eventuell Gespräche mit Therapieeinrichtungen
    • vor der Einschulung
  • Einleitung von AO-SFs
    • bis Februar des Einschulungsjahres
    • im Rahmen dessen: Beobachtung des Kindes durch unsere Sonderpädagogin im Kindergarten
    • Durchführung von Testungen bzgl. des vermuteten Förderbedarfs
    • Gutachtenerstellung
    • Beratung der Erziehungsberechtigten hinsichtlich des bestmöglichsten Förderortes für ihr Kind
    • Entscheidung über den Förderbedarf und zukünftigen Förderort durch die Expertisestelle auf Basis des Gutachtens
  • Hilfestellung bei der Beantragung einer Schulbegleitung
  • Kinder, die wegen einer Behinderung oder drohenden Behinderung nicht ausreichend am Unterricht teilnehmen können, haben das Recht auf eine Schulbegleitung. Die Hilfe soll dafür sorgen, dass das Kind gleichberechtigt am Schulalltag teilnehmen kann.
    • Frühjahr des Einschulungsjahres
    • Beratung von Eltern
    • Vermittlung von Ansprechpartnern
  • Schnupperschulbesuchstag
    • meist im Juni des Einschulungsjahres
    • Kindergartenkinder können mit ihrer Gruppe für eine Stunde in einer Klasse der Schuleingangsphase hospitieren und an der Pause teilnehmen
  • Informationsabend für Eltern der Schulneulinge
    • kurz vor den Sommerferien
    • ausführliche Information der Erziehungsberechtigten über die schulische Organisation und das Lernen in der Schuleingangsphase, Kennenlernen der Räumlichkeiten, Vorstellung von AGs und den Betreuungsmöglichkeiten unserer Schule sowie Informationen zum 1. Schultag