Leistungsüberprüfung und -bewertung
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Zeugnisse
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Am Ende jedes Schuljahres erhalten alle Schülerinnen und Schüler ein Zeugnis. In den Klassen 3 und 4 wird zusätzlich ein Halbjahreszeugnis ausgestellt.
Ab Klasse 3 wird das Textzeugnis mit Noten ergänzt. In Klasse 4 erhalten die Kinder zum Halbjahr ein reines Notenzeugnis mit einem Ankreuzbogenen zur begründeten Schulformempfehlung. Das Abschlusszeugnis am Ende der 4. Klasse ist ebenfalls ein reines Notenzeugnis. -
Für Schülerinnen und Schüler mit zieldifferenter Beschulung und dem Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ oder „Lernen“ werden keine Notenzeugnisse erstellt. Stattdessen erhalten sie ein Berichtszeugnis, das die individuell erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten beschreibt. Eine Versetzung in die nächsthöhere Klasse erfolgt bei zieldifferentem Lernen nicht. Die Kinder verbleiben in ihrer Lerngruppe und nehmen am Unterricht der nächsthöheren Klassenstufe teil. Die Klassenkonferenz entscheidet am Schuljahresende, in welcher Klassenstufe das Kind im kommenden Schuljahr gefördert wird.
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Die Zeugnisse dieser Schülerinnen und Schüler basieren – wie auch ihr Unterricht – auf dem individuellen Förderplan. Im Sinne einer wertschätzenden Rückmeldung sollen die Zeugnisse den Lernfortschritt betonen und keine defizitorientierten Beschreibungen enthalten.
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Zusätzlich zu den Zeugnisse erhalten Kinder, die zielgleich unterrichtet werden, ab dem 1. Halbjahr der 2. Klasse eine Lern- und Förderempfehlung, wenn ihre Leistungen in einem Fach nicht ausreichend sind. Die Lern- und Förderempfehlung enthält zum einen die Beobachtungen und zum anderen Empfehlungen zu individuelle Maßnahmen für die Förderung Zuhause und in der Schule.