Leistungsüberprüfung und -bewertung
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Zieldifferente Bildungsgänge
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AO-SF § 32 Leistungsbewertung (zieldifferenter Bildungsgang Lernen)
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Die Leistungen der Schülerinnen und Schüler werden auf der Grundlage der im individuellen Förderplan festgelegten Lernziele beschrieben. Die Leistungsbewertung erstreckt sich auf die Ergebnisse des Lernens sowie die individuellen Anstrengungen und Lernfortschritte.
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AO-SF § 40 Leistungsbewertung (zieldifferenter Bildungsgang Geistige Entwicklung)
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Die Leistungen der Schülerinnen und Schüler werden ohne Notenstufen auf der Grundlage der im Förderplan festgelegten Ziele beschrieben. Die Leistungsbewertung erstreckt sich auf die Ergebnisse des Lernens sowie die individuellen Anstrengungen und Lernfortschritte.
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In zieldifferenten Bildungsgängen (Lernen und Geistige Entwicklung) wird im Einzelfall entschieden, ob das Kind die gleiche Arbeit oder eine differenzierte Arbeit erhält oder eine andere Form der Leistungsüberprüfung zum Einsatz kommt (z.B. Beobachtung, Gespräch, …), um zu überprüfen, ob das Kind seine individuellen Lernziele erreicht. Diese Arbeiten werden dann nicht benotet. Die Kinder erhalten vielmehr eine wertschätzende und stärkenorientierte Rückmeldung zur gezeigten Leistung.