Diagnostik
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Einleitung sonderpädagogischer Überprüfungsverfahren (AOSF)
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Beantragung
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- in der Regel durch die Eltern/ Sorgeberechtigten
- in besonderen Fällen ist eine Einleitung auch ohne die Zustimmung der Eltern durch die Schule möglich
- Erstellung des entsprechenden Antrages durch die Regelschullehrkräfte und die Schulleitung in Zusammenarbeit mit den SonderpädagogInnen
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Zeitpunkt der Eröffnung
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Vorschulisch:
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- einige Förderbedarfe sind schon vor der Einschulung offensichtlich (z.B. geistige Entwicklung, Sehen, Hören und Kommunikation, körperliche und motorische Entwicklung) und können auch zu diesem Zeitpunkt überprüft werden, da ggf. eine fachlich spezialisierte Förderschule der geeignete Förderort ist
- Vorschulische AO-SF-Verfahren in den Bereichen Sprache und emotionale und soziale Entwicklung sollten vor allem gestellt werden, wenn das Kind anschließend auf einer Förderschule eingeschult werden soll oder sich durch den Förderbescheid Verbesserungen ergeben.
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während der Grundschulzeit
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- auch während der Grundschulzeit kann jederzeit die Überprüfung eines sonderpädagogischen Förderbedarfes beantragt werden (außer FSP Lernen)
- wenn am Ende der ggf. dreijährigen Schuleingangsphase absehbar ist, dass das Kind trotz intensiver Förderung nicht die Lernziele der Schuleingangsphase erreichen kann, kann der sonderpädagogische Förderbedarf im Bereich Lernen beantragt werden, damit das Kind auch in Klasse 3 in der Lerngruppe verbleiben und dort dann zieldifferent gefördert werden kann