Vorgehen bei Vertretungsfällen
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Organisation im Vertretungsfall (kurzfristige Erkrankung)
  • Für die Erstellung der Vertretungspläne ist die Schulleitung verantwortlich.
    Die Vertretungspläne werden über den Messenger in der Kollegiumsgruppe geteilt und im Teamraum ausgehängt.
    Die Lehrkraft der Parallelklasse ist Ansprechpartnerin und verantwortich für Vertretungsinhalte und -materialien in den Fächern.
  • Möglichkeiten der Vertretungsplanung:
    Zunächst könnten Doppelbesetzungen aufgelöst werden; Klassen- bzw. Fachlehrkräfte verbleiben nach Möglichkeit in ihrer eigenen Klasse.
  • Sollte keine Lehrkraft zur Verfügung stehen, müssen Schülerinnen und Schüler vorrangig der Klassen 3 und 4 aufgeteilt bzw. zusammengelegt werden, da diese in der Regel kleinere Lerngruppen aufweisen. Jede Klassenleitung legt hierfür einen Aufteilungsplan mit festen Zuordnungen bereit (liegt in der roten Mappe). Der Jahrgangspartner -oder wenn möglich die Vertretungslehrkraft- sucht geeignete Materialien, z. B. aus dem Notfallordner aus, falls kein Material auf der Edu-Map zur Verfügung stehen sollte.
  • Bei einem Ausfall mehrerer Lehrkräfte müssen alle personellen Ressourcen eingesetzt werden, d. h. dass auch Mehrarbeit angeordnet werden kann, um im Sinne der „Verlässlichen Grundschule“ eine Betreuung bis mindestens 11:15 Uhr zu gewährleisten.