Vorgehen bei Vertretungsfällen
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Abmeldung
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"Wer gehindert ist, seinen Dienstpflichten nachzukommen, hat die Schulleiterin oder den Schulleiter unverzüglich unter Angabe des Grundes zu benachrichtigen." (ADO § 15) .
Eine erkrankte Lehrkraft muss der Schulleitung bei Abmeldung auch die voraussichtliche Krankheitsdauer angeben.
Das Lehrerkollegium entscheidet, im Falle einer kurzfristigen Abwesenheit die Abmeldung zwischen 7.00 Uhr und 7.15 Uhr telefonisch der Schulleitung zu übermitteln und über Element auch die Kollegiumsgruppe über den Vertretungsfall zu informieren. Falls die Frühaufsicht vertreten werden muss, wird diese von Frau Köster oder Frau Lux übernommen. Den Vertretungsplan erstellt die Schulleitung und übermittelt diesen über Element an die Kollegiumsgruppe und ggf. an die OGS. Darüber hinaus werden die Vertretungspläne im Teamraum an der Infotafel ausgehangen. - Zur Sicherstellung des Unterrichts verweisen wir auf die Materialien in der Edumap (intern) sowie im Notfallordner. Vorrangig soll fachbezogen vertreten werden, die Hauptfächer Deutsch und Mathematik werden täglich erteilt. Der Unterricht bis einschließlich zur 4. Stunde wird verbindlich erteilt.
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Falls eine Lehrkraft wegen Erkrankung ihres Kindes unter 12 Jahren und nicht zu organisierender Betreung nicht zur Arbeit kommen kann, gelten bzgl. des Vertretungsunterrichtes die gleichen Regeln und Abläufe, wie zuvor beschrieben. Die Lehrkraft muss die notwendige Betreung ihres Kindes durch ein ärztliches Testat belegen.