Gesetzliche Grundlage
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Rechtliche Grundlage
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Grundgesetz Art. 3: Männer und Frauen sind gleichberechtigt.
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Schulgesetze der Länder verpflichten Schulen zur Förderung von Gleichstellung und zur Erziehung zu Toleranz und gegenseitigem Respekt.
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Gender-Mainstreaming ist seit 1999 ein verbindliches Leitprinzip auf europäischer und nationaler Ebene.