Wichtige Informationen zum Übergang zur weiterführenden Schule
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Erste Informationen der Erziehungsberechtigten in Klasse 3 und 4
  • Im ersten Halbjahr der Klasse 4 erhalten alle Erziehungsberechtigten zur ersten Information über den Übergang von Klasse 4 in Klasse 5 eine Broschüre des Landes über das Schulsystem der weiterführenden Schulen in NRW.
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  • Um die Erziehungsberechtigten, deren Kinder sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf haben, frühzeitig über den Übergangsprozess zu informieren, werden bereits zum Ende des 3. Schuljahres mit dem Zeugnis Flyer ausgegeben. Die Schulplätze für diese Schülerinnen und Schüler werden durch das Schulamt gesteuert. Die Flyer liegen in unterschiedlichen Sprachen vor.
  • Zu Beginn des 1. Halbjahres der Klaase 4 findet eine Beratung der Erziehungsberechtigten zum Übergang mit der Klassenlehrkraft und der Sonderpädagogin statt. Die Erziehungsberechtigten haben hier die Möglichkeit ihren Schhulwunsch zu artikulieren; der Schulplatz wird letztendlich vom Schulamt zugeteilt.
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