Laufende unterrichtliche Maßnahmen
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LRS-Förderung
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Kinder mit einer festgestellten Lese-Rechtschreib-Schwäche haben auf einen entsprechenden Antrag der Eltern hin Anspruch auf einen Nachteilsausgleich. Gleichzeitig mit dessen Gewährung fördern wir die betreffenden Kinder hinsichtlich ihrer individuellen Schwächen.
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Beispiele für einen Nachteilsausgleich:
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- Aufgaben in Silbenschrift stellen
- Aufgaben in einzelnen Portionen stellen
- spezielle Erklärung von Aufgaben
- Zeitzugabe in Klassenarbeiten (ggf. mit Korrekturoption)