Laufende unterrichtliche Maßnahmen
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LRS-Förderung
  • Kinder mit einer festgestellten Lese-Rechtschreib-Schwäche haben auf einen entsprechenden Antrag der Eltern hin Anspruch auf einen Nachteilsausgleich. Gleichzeitig mit dessen Gewährung fördern wir die betreffenden Kinder hinsichtlich ihrer individuellen Schwächen.
  • Beispiele für einen Nachteilsausgleich:
    • Aufgaben in Silbenschrift stellen
    • Aufgaben in einzelnen Portionen stellen
    • spezielle Erklärung von Aufgaben
    • Zeitzugabe in Klassenarbeiten (ggf. mit Korrekturoption)