Verhaltenskodex
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Angemessenheit von Körperkontakt
    • Umarmungen oder Körperkontakte (z.B. Trost spenden, im Sportunterricht…) sind erlaubt, wenn es dem Wohl des Kindes entspricht oder Maßnahmen zum Selbst- oder Fremdschutz ergriffen werden müssen. Hierbei muss jedoch auch immer darauf geachtet werden, ob es für das jeweilige Kind in Ordnung ist. Unerwünschte Berührungen im Zusammenhang mit Belohnung oder Sanktionierung sind untersagt (siehe auch weiter unten: Beachtung der Intimsphäre).
    • Beim Leisten erster Hilfe oder beim Begleiten zur Toilette wird altersentsprechend erklärt, welche Vorsorgemaßnahmen notwendig sind und ggf. vorab das Gespräch mit den Erziehungsberechtigten gesucht. Beim Einnässen oder Einkoten sind die Eltern verpflichtet, zu kommen. Das Säubern obliegt nicht in der Verantwortung des Schulpersonals.
    • Folgende Körperpartien dürfen nicht berührt werden: Brust, Scheide, Penis, Po.
    • Jegliche körperliche Berührung ist durch Achtsamkeit und Zurückhaltung geprägt.