Handlungsleitfaden
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Was tun bei einem Verdacht auf sexualisierte Gewalt?
  • Schritt 1:
    • Ruhe bewahren
    • besonnen reagieren
    • unvoreingenommen mit dem Kind sprechen (siehe unten: Was tun, wenn sich ein Kind Ihnen anvertraut?)
    • eigene Wahrnehmung/ eigene Gefühle ernst nehmen
    • keine direkte Konfrontation mit dem/ der vermutlichen Täter/in
    • genaue Beobachtung über einen längeren Zeitraum
    • nicht eigenständig ermitteln
  • Schritt 2:
    • Beobachtung/ Vorfall/ alle Anhaltspunkte, die das Kindeswohl gefährden können, zeitnah dokumentieren (siehe Dokumentationsbogen im Anhang)
    • auch Dokumentationen zur Familiensituation können hilfreich sein (Schülerakte hinzunehmen)
    • Schulleitung informieren
    • Austausch mit mindestens einer Vertrauensperson aus dem Kollegium → interne Unterstützung
    • eigene Grenzen und Möglichkeiten erkennen
    • gemeinsame Planung des weiteren Vorgehens (betroffene Lehrkraft, Schulleitung, Vertrauensperson/en)
    • ein geschulter Blick von außen, z.B. externe Beratung (zuständiges Jugendamt, auch anonyme Beratung möglich)
  • Schritt 3:
    • Schutzmaßnahmen einleiten
    • handeln und Weitergabe von Informationen
    • bei begründeter Vermutung:
      Informationen an zuständige Behörde übergeben. Diese zuständigen Stellen unterliegen der Schweigepflicht und müssen den Missbrauch nicht an die Polizei weiterleiten (auch anonyme Beratung möglich)
  • Bei akuter Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit ist allerdings sofort das zuständige Jugendamt oder die Polizei zu informieren!
  • Siehe auch: Handlungsschema beim Verdacht auf sexualisierte Gewalt.