Handlungsleitfaden
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Was tun bei einem Verdacht auf sexualisierte Gewalt?
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Schritt 1:
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- Ruhe bewahren
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- besonnen reagieren
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- unvoreingenommen mit dem Kind sprechen (siehe unten: Was tun, wenn sich ein Kind Ihnen anvertraut?)
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- eigene Wahrnehmung/ eigene Gefühle ernst nehmen
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- keine direkte Konfrontation mit dem/ der vermutlichen Täter/in
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- genaue Beobachtung über einen längeren Zeitraum
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- nicht eigenständig ermitteln
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Schritt 2:
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- Beobachtung/ Vorfall/ alle Anhaltspunkte, die das Kindeswohl gefährden können, zeitnah dokumentieren (siehe Dokumentationsbogen im Anhang)
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- auch Dokumentationen zur Familiensituation können hilfreich sein (Schülerakte hinzunehmen)
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- Schulleitung informieren
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- Austausch mit mindestens einer Vertrauensperson aus dem Kollegium → interne Unterstützung
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- eigene Grenzen und Möglichkeiten erkennen
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- gemeinsame Planung des weiteren Vorgehens (betroffene Lehrkraft, Schulleitung, Vertrauensperson/en)
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- ein geschulter Blick von außen, z.B. externe Beratung (zuständiges Jugendamt, auch anonyme Beratung möglich)
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Schritt 3:
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- Schutzmaßnahmen einleiten
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- handeln und Weitergabe von Informationen
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- bei begründeter Vermutung:
Informationen an zuständige Behörde übergeben. Diese zuständigen Stellen unterliegen der Schweigepflicht und müssen den Missbrauch nicht an die Polizei weiterleiten (auch anonyme Beratung möglich)
- bei begründeter Vermutung:
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Bei akuter Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit ist allerdings sofort das zuständige Jugendamt oder die Polizei zu informieren!
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Siehe auch: Handlungsschema beim Verdacht auf sexualisierte Gewalt.