Einleitung
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Erster Gedanke zum Schutzkonzept
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„Kinder haben das Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“
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Missbrauch ist an keinen Ort gebunden. Er findet in allen sozialen Räumen wie Familie, Verein oder Schule statt. Betroffene Kinder müssen im Schnitt sieben Personen ansprechen, um Gehör und Hilfe zu finden. Ein bis zwei Kinder pro Schulklasse sind oder waren von sexuellem Missbrauch betroffen.
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Die Schule hat im Zusammenhang mit dieser Thematik einen besonderen Bildungs-, Erziehungs- und Schutzauftrag für Kinder und Jugendliche. Deshalb startete das Land Nordrhein-Westfalen als erstes Bundesland die bundesweite Initiative „Schule gegen sexuelle Gewalt“. Ziel dieser Initiative ist es, Schulen im Umgang mit der Thematik fortzubilden, zu unterstützen und in der Entwicklung eigener Schutzkonzepte zu begleiten.
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Vor diesem Hintergrund wurde das folgende Schutzkonzept gegen sexualisierte Gewalt für die Luziaschule in Meschede-Berge erarbeitet.