Präventive Maßnahmen und schulische Strukturen
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Verbindlichkeit und Zusammenarbeit
  • Alle Mitarbeitenden der Luziaschule sind verpflichtet, dokumentierte Gewaltvorfälle zeitnah an die Schulleitung weiterzuleiten. Bei begründetem Verdacht auf eine Kindeswohlgefährdung wird unverzüglich das Jugendamt gemäß § 8a SGB VIII informiert. Darüber hinaus können die Schulsozialarbeit, Beratungslehrkräfte sowie externe Fachstellen jederzeit eingebunden werden, um den Schutz und die Unterstützung der betroffenen Kinder umfassend zu gewährleisten.
    Dieses abgestufte und transparente Vorgehen stellt sicher, dass wir frühzeitig intervenieren, Betroffene schützen und nachhaltig zur Schaffung eines gewaltfreien Lernumfelds beitragen