Präventive Maßnahmen und schulische Strukturen
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körperliche Gewalt
  • Akute körperliche Gewalt
  • Im Falle eines akuten, körperlichen Gewaltvorfalls gehen die beteiligten Fachkräfte nach folgendem Ablauf vor:
  • 1. Sofortiges Eingreifen:
  • Die Lehrkraft oder anwesende Fachperson trennt die Konfliktparteien unverzüglich, um weitere Verletzungen zu verhindern und die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten.
  • 2. Erste Betreuung:
  • Verletzte Kinder erhalten umgehend erste Hilfe. Falls erforderlich, werden Sanitäter oder der Rettungsdienst alarmiert.
  • 3. Trennung der Beteiligten:
  • Die betroffenen Kinder werden getrennt befragt, um die Situation sachlich und genau zu erfassen. Dabei achten die Fachkräfte auf eine wertschätzende und beruhigende Gesprächsatmosphäre.
  • 4. Meldung:
  • Der Vorfall wird umgehend an die sozialpädagogische Fachkraft oder der Sonderpädagogin weitergeleitet, damit eine koordinierte und umfassende Reaktion eingeleitet werden kann.
  • 5. Dokumentation:
  • Alle relevanten Informationen, Beobachtungen sowie Zeugenaussagen werden sorgfältig schriftlich festgehalten. Diese Dokumentation dient als Grundlage für weitere Entscheidungen und Maßnahmen.
  • 6. Information der Eltern:
  • Die Erziehungsberechtigten der beteiligten Kinder werden zeitnah informiert und zu Gesprächen eingeladen, um gemeinsam das weitere Vorgehen zu planen.
  • 7. Konsequenzen und Maßnahmen:
  • Je nach Schwere und Kontext des Vorfalls werden pädagogische oder gegebenenfalls Ordnungsmaßnahmen eingeleitet. Bei Bedarf wird externe Unterstützung, beispielsweise durch Jugendhilfe oder Beratungsstellen, hinzugezogen.