Offene Ganztagsschule
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Fernbleiben
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Bei Anmeldung zur Betreuung wird an Unterrichtstagen eine regelmäßige tägliche Teilnahme des Kindes am Angebot vorausgesetzt. Bei Fernbleiben ist die Schule bzw. die Leitung der OGS rechtzeitig zu verständigen. Ein Fernbleiben berechtigt nicht zur Minderung des monatlichen zu zahlenden Elternbeitrages. Für Notfälle ist an der Schule eine Telefonnummer zu hinterlegen, über die eine Kontaktperson erreichbar ist.