Offene Ganztagsschule
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Aufsicht und Unfallschutz
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Art und Umfang der Aufsicht ist durch das Schulgesetz NRW festgelegt. Da das Betreuungsangebot in Verantwortung und unter Aufsicht der Schule durchgeführt wird, handelt es sich um eine Schulveranstaltung. Somit sind die telnehmenden Schüler*innen in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert.