Schule von Acht bis Eins
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Ausichtspflicht
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Für die erforderliche Aufsicht auf dem Weg zur und von der Schule sind die Eltern des Kindes verantwortlich. Die Aufsichtspflicht der Betreuungskraft beginnt, wenn das Kind innerhalb der genannten Öffnungszeiten in Empfang genommen wird und endet mit der Verabschiedung des Kindes. Gegenüber dem Verein werden jegliche Haftungsansprüche ausgeschlossen.