Schule von Acht bis Eins
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Kündigung des Vertrages
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Der Betreuungsvertrag kann von beiden Parteien zum 31. Juli eines jeden Jahres mit einer Frist von zwei Monaten schriftlich gekündigt werden. Spätestens nach der Beendigung der Grundschulzeit scheidet das Kind aus der Betreuung aus. Einer schriftlichen Kündigung bedarf es in diesem Fall nicht.