Entschuldigung & Beurlaubung
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Hinweise
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- Krankmeldungen müssen vor Beginn der ersten Unterrichtsstunde bei der Klassenleitung eingehen.
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- Abmeldungen vom laufenden Unterricht (z.B. wegen Krankheit) müssen bei der zu diesem Zeitpunkt unterrichtenden Lehrkraft erfolgen.
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- Vorhersehbare Versäumnisse sind über das Beurlaubungsformular (s.u.) zu beantragen
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- In begründeten Fällen kann eine vorübergehende Attestpflicht verhängt werden.
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- Versäumte Leistungen müssen eigenständig und unaufgefordert nachgearbeitet werden
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- Häufige Versäumnisse können zu pädagogischen Maßnahmen bzw. Ordnungsmaßnahmen führen.
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- Es gelten die Vorgaben des Landes NRW (z.B. Schulgesetz).