Entschuldigung & Beurlaubung
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Hinweise
    • Veräumnisse sind innerhalb von sieben Tagen bei der Klassenleitung zu entschuldigen. Dies erfolgt ausschließlich über das unten eingestellte Formular. Verstpätete Entschuldigungen führen i.d.R. zu unentschuldigten Fehlstunden.
    • Krankmeldungen müssen vor Beginn der ersten Unterrichtsstunde bei der Klassenleitung eingehen.
    • Abmeldungen vom laufenden Unterricht (z.B. wegen Krankheit) müssen bei der zu diesem Zeitpunkt unterrichtenden Lehrkraft erfolgen. In Pausen ist die Lehrkraft der nächsten Stunde zuständig. Eine fehlende Abmeldung führt i.d.R. zu unentschuldigten Fehlstunden.
    • Vorhersehbare Versäumnisse sind über das Beurlaubungsformular (s.u.) frühzeitig bei der Klassenleitung zu beantragen
    • In begründeten Fällen kann eine vorübergehende Attestpflicht verhängt werden.
    • Versäumte Leistungen müssen eigenständig und unaufgefordert nachgearbeitet werden
    • Häufige Versäumnisse können zu pädagogischen Maßnahmen bzw. Ordnungsmaßnahmen führen.
    • Es gelten die Vorgaben des Landes NRW (z.B. Schulgesetz).
  • Stand: 31.08.2026