Rund um die Praktika
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Belehrung nach Infektionsschutzgesetz
  • Für einige Praktikumsstellen ist im Vorfeld eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz notwendig. Sie vermittelt die wichtigsten Hygieneregeln im Umgang mit Lebensmitteln.
  • Diese Belehrung erfolgt Online. Der gesamte Belehrungsablauf dauert in der Regel ca. 45 Minuten. Nach Abschluss des Kurses gibt es eine Bescheinigung, welche beim Praktikumsbetrieb vorgelegt werden muss.
  • Eine Anmeldung erfolgt seitens der Schule. Die Kosten von 25,00 Euro übernimmt der Schulträger.
  • Was musst du tun:
    • Klassenlehrerteam oder Frau Stehfest ansprechen
    • Elternbescheinigung (s.u.) von deinen
      Erziehungsberechtigten ausfüllen lassen
    • zum vereinbarten Termin anwesend sein bzw. dich frühzeitig
      abmelden, wenn du nicht da sein kannst
    • beim Termin einen Personalausweis oder einen
      Schülerausweis dabei haben
    • Kurs durchführen
    • Bescheinigung beim Betrieb abgeben