Rund um die Praktika
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Belehrung nach Infektionsschutzgesetz
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Für einige Praktikumsstellen ist im Vorfeld eine Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz notwendig. Sie vermittelt die wichtigsten Hygieneregeln im Umgang mit Lebensmitteln.
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Diese Belehrung erfolgt Online. Der gesamte Belehrungsablauf dauert in der Regel ca. 45 Minuten. Nach Abschluss des Kurses gibt es eine Bescheinigung, welche beim Praktikumsbetrieb vorgelegt werden muss.
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Eine Anmeldung erfolgt seitens der Schule. Die Kosten von 25,00 Euro übernimmt der Schulträger.
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Was musst du tun:
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- Klassenlehrerteam oder Frau Stehfest ansprechen
- Elternbescheinigung (s.u.) von deinen
Erziehungsberechtigten ausfüllen lassen - zum vereinbarten Termin anwesend sein bzw. dich frühzeitig
abmelden, wenn du nicht da sein kannst - beim Termin einen Personalausweis oder einen
Schülerausweis dabei haben - Kurs durchführen
- Bescheinigung beim Betrieb abgeben