A - E
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E - Entschuldigungen
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Kann Ihr Kind nicht am Unterricht teilnehmen, ist es von Ihnen bis spätestens zum
Unterrichtsbeginn zu entschuldigen. Bei Wiederaufnahme des Schulbesuchs legen Sie bitte bis spätestens drei Tage nach Wiederaufnahme des Schulbesuchs der Klassenleitung eine schriftliche Entschuldigung unter Angabe des Grundes vor. Wird keine Entschuldigung vorgelegt, gilt das Fehlen als unentschuldigt. -
Kann Ihr Kind nicht aktiv am Sport-/ Schwimmunterricht teilnehmen, muss das von Ihnen schriftlich mitgeteilt werden. Ob Ihr Kind zuschauend am Unterricht teilnimmt oder in einer anderen Lerngruppe beschult wird, entscheidet die Fachlehrkraft. Kann das Kind über längere Zeit nicht am Sport-/ Schwimmunterricht teilnehmen, bedarf es eines ärztlichen Attests.
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Ein ärztl. Attest ist ebenfalls vorzulegen, wenn Ihr Kind direkt vor bzw. im Anschluss an Ferien oder Feiertage fehlt.