Nebenjob & Sonderurlaub
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FAQ's
  • Kann man parallel zum Praxissemester noch einem Nebenjob nachgehen?
  • Ja, Evaluationsergebnisse der vergangenen Durchgänge haben gezeigt, dass viele Studierende zeitgleich noch einer Nebentätigkeit nachgehen konnten. Grundsätzlich ist zu beachten, dass diese zeitlich mit dem Praxissemester vereinbar und nicht mit den Zeiten an Schule und ZfsL kollidieren sollte, d.h. dass sich Tätigkeiten im Vormittags-/Mittagsbereich nicht anbieten (z.B. Schulbegleitung).
  • Welche Möglichkeiten hat man, die Zeiten an Schule und ZfsL einzuteilen, um einem Nebenjob nachzugehen?
  • In Einzelfällen ist eine Reduzierung der Anwesenheit am Lernort Schule auf 3 Werktage (statt 4) möglich. Alle Informationen darüber finden Sie auf unserer Webseite: https://zfl.uni-koeln.de/praxisphasen/praxissemester/durchfuehrung-begleitung#c138842.
  • Während des Praxissemesters haben Sie insgesamt ca. 5-6 Präsenztermine am ZfsL, sodass Sie nicht jede Woche zum ZfsL fahren müssen (siehe auch unsere 2. FAQ unter der Spalte „Lernorte“).
  • Weiterführende Informationen über die Finanzierung und Versicherung während des Praxissemesters finden Sie hier: https://zfl.uni-koeln.de/praxisphasen/praxissemester/durchfuehrung-begleitung#c123962
  • Gibt es die Möglichkeit von Urlaub im Praxissemester?
  • Während des Praxissemesters können Sie tageweise von der Anwesenheitspflicht am Lernort Schule befreit werden. Dies betrifft insbesondere folgende Anlässe: die Geburt der Lebenspartnerin, den Tod eines Angehörigen ersten Grades, eine schwere Erkrankung eines Angehörigen (sofern dieser im selben Haushalt lebt), den Ausfall der Kinderbetreuung und vergleichbare Situationen, die nachgewiesen werden müssen. In allen anderen Fällen, die nicht unter die genannten Anlässe fallen, muss individuell geprüft werden, ob eine Befreiung möglich ist (entsprechende Nachweise müssen auch hier eingereicht werden). Zudem müssen sowohl die Schule als auch das ZfsL bestätigen, dass eine Befreiung möglich ist. Es hängt außerdem davon ab, wann und wie lange ein Sonderurlaub benötigt wird (zu Beginn des Praxissemesters ist dies aufgrund der Einführungsveranstaltungen des ZfsL in der Regel nicht möglich). Sollte ein Sonderurlaub genehmigt werden, sind die fehlenden Stunden vor oder nach Ihrer Abwesenheit nachzuholen.
    Falls Sie diesbezüglich ein weiteres Anliegen haben, schreiben Sie an zfl-praxissemester@uni-koeln.de, damit wir dies prüfen können.