PVP/ Schulzuweisung
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FAQ's
  • Können Sonderpädagogikstudierende ihr Praxissemester auch an inklusiven Grundschulen machen?
  • Ja, es ist möglich, in PVP auch Grundschulen des Gemeinsamen Lernens auszuwählen (je nach Förderschwerpunkt).
  • Kann man Schulen angeben, an denen man bereits eine andere universitäre Praxisphase absolviert hat?
  • Ja, es wird nur abgefragt, an welcher Schule Sie selbst als Schüler*in waren. Diese Schulen können nicht angegeben werden.
  • Kann man das Praxissemester auch an einer Wunschschule außerhalb der Ausbildungsregion Köln absolvieren?
  • Nein, die Schulen müssen in der AR Köln liegen und an eines der ZfsL gekoppelt sein.
  • Warum wird die Auswahl von Schulen aus verschiedenen ZfsL empfohlen?
  • Damit erhöhen Sie Ihre Chancen, dass Sie eine Schule aus Ihrer Wunschliste erhalten, und nicht über den sog. Ortspunkt an eine Schule verteilt werden. Falls Ihre fünf gewählten Schulen nur einem ZfsL angehören (z.B. Köln), erhöht sich für Sie die Wahrscheinlichkeit einer Zuordnung über den Ortspunkt. Ist die maximale Betreuungskapazität des von Ihnen gewählten ZfsL bei der späteren Verteilung ausgeschöpft, kann Ihnen keine Ihrer Wunschschulen zugeteilt werden. Selbstverständlich sollten Sie aber nur Schulen auf der Wunschliste setzen, die für Sie auch tatsächlich in Frage kommen.
  • Kann ich als Ortspunkt auch eine andere als meine Wohnanschrift angeben?
  • Theoretisch können Sie eine beliebige Adresse angeben, es empfiehlt sich aber, diejenige Adresse anzugeben, an der Sie sich während des Praxissemesters primär aufhalten werden. Hintergrund: Sollten Sie an keine Ihrer Wunschschulen verteilt werden können, erfolgt die Verteilung an eine Schule im PVP-System über den Ortspunkt.
  • Wo kann man einsehen, welche Schulen zu welchen ZfsL gehören?
  • Bei der Angabe Ihrer individuellen Fächer-/Schwerpunktkombination auf PVP werden Ihnen die Schulen (und dazugehörigen ZfsL) angezeigt, die für Sie in Frage kommen. Die Schulkarten auf unserer Website geben Ihnen aber vorab schon eine erste Orientierung: https://zfl.uni-koeln.de/praxisphasen/praxissemester/platzvergabe-pvp#c128131
  • Ist es möglich, einen Härtefallantrag zu stellen?
  • Ja, wenn Sie die entsprechenden Kriterien erfüllen (chron. Erkrankung oder Behinderung, Betreuung minderjähriger Kinder oder eines Pflegefalls, Mitglied im Olympiakader). Sie stellen den Härtefallantrag zu Beginn dieses Semesters und reichen entsprechende Belege bei uns ein. Sie werden dann bei der Schulplatzvergabe prioritär behandelt und erhalten als Schule Ihren Erst- oder Zweitwunsch. Mehr dazu: https://zfl.uni-koeln.de/praxisphasen/praxissemester/haertefallantrag