Schule von Acht bis Eins
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Kündigung des Vertrages
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Der Betreuungsvertrag kann von beiden Parteien zum 31. Juli eines jeden Jahres bis zum 30.04. eines Jahres zum Ende des laufenden Schuljahres gekündigt werden. Spätestens nach der Beendigung der Grundschulzeit scheidet das Kind aus der Betreuung aus. Einer schriftlichen Kündigung bedarf es in diesem Fall nicht.