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Vertretungskonzept

Anja Freifrau von Fürstenberg

Gesetzliche Grundlage

Rechtliche Grundlagen

  • Die rechtlichen Grundlagen zum Vertretungsunterricht an Grundschulen in NRW finden sich vor allem in der Allgemeinen Dienstordnung (ADO, BASS 21-02 Nr. 4).
  • Nach § 12 Abs. 4 ADO sind Lehrkräfte verpflichtet, auf Anordnung der Schulleitung Vertretungsunterricht zu übernehmen. Dieser Unterricht ist fachlich angemessen vorzubereiten und durchzuführen. Die zu vertretenden Lehrkräfte sollen, soweit zumutbar, dafür sorgen, dass notwendige Unterlagen und Informationen bereitgestellt werden, um den Vertretungsunterricht sinnvoll zu gestalten.
  • Nach § 13 ADO unterliegen Lehrkräfte der allgemeinen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit. Innerhalb der Unterrichtszeit können sie, wenn sie nicht im eigenen Unterricht eingesetzt sind, von der Schulleitung auch für andere schulische Aufgaben herangezogen werden, dazu gehört insbesondere auch die Übernahme von Vertretungsunterricht.
  • § 13 Abs. 5 ADO regelt außerdem, dass Vertretungsunterricht als Mehrarbeit angeordnet werden kann, wenn zwingende dienstliche Gründe dies erfordern, etwa bei längerfristigem Ausfall oder Fachlehrermangel. Bei der Anordnung sind die von der Lehrerkonferenz beschlossenen Grundsätze (§ 68 SchulG NRW) sowie persönliche Umstände der Lehrkräfte zu berücksichtigen. Schwerbehinderte Lehrkräfte sind auf Wunsch von Mehrarbeit freizustellen (§ 207 SGB IX).
  • Darüber hinaus wird von Schulen erwartet, dass sie eine pädagogische Gesamtkonzeption für den Vertretungsunterricht entwickeln. Diese soll Verlässlichkeit, pädagogische Kontinuität und Transparenz sicherstellen, damit Unterrichtsausfall so weit wie möglich vermieden wird.

Vorgehen bei Vertretungsfällen

Abmeldung

  • "Wer gehindert ist, seinen Dienstpflichten nachzukommen, hat die Schulleiterin oder den Schulleiter unverzüglich unter Angabe des Grundes zu benachrichtigen." (ADO § 15) .
    Eine erkrankte Lehrkraft muss der Schulleitung bei Abmeldung auch die voraussichtliche Krankheitsdauer angeben.
    Das Lehrerkollegium entscheidet, im Falle einer kurzfristigen Abwesenheit die Abmeldung zwischen 7.00 Uhr und 7.15 Uhr telefonisch der Schulleitung zu übermitteln und über Element auch die Kollegiumsgruppe über den Vertretungsfall zu informieren. Falls die Frühaufsicht vertreten werden muss, wird diese von Frau Köster oder Frau Lux übernommen. Den Vertretungsplan erstellt die Schulleitung und übermittelt diesen über Element an die Kollegiumsgruppe und ggf. an die OGS. Darüber hinaus werden die Vertretungspläne im Teamraum an der Infotafel ausgehangen.
  • Zur Sicherstellung des Unterrichts verweisen wir auf die Materialien in der Edumap (intern) sowie im Notfallordner. Vorrangig soll fachbezogen vertreten werden, die Hauptfächer Deutsch und Mathematik werden täglich erteilt. Der Unterricht bis einschließlich zur 4. Stunde wird verbindlich erteilt.
  • Falls eine Lehrkraft wegen Erkrankung ihres Kindes unter 12 Jahren und nicht zu organisierender Betreung nicht zur Arbeit kommen kann, gelten bzgl. des Vertretungsunterrichtes die gleichen Regeln und Abläufe, wie zuvor beschrieben. Die Lehrkraft muss die notwendige Betreung ihres Kindes durch ein ärztliches Testat belegen.

Organisation im Vertretungsfall (kurzfristige Erkrankung)

  • Für die Erstellung der Vertretungspläne ist die Schulleitung verantwortlich.
    Die Vertretungspläne werden über den Messenger in der Kollegiumsgruppe geteilt und im Teamraum ausgehängt.
    Die Lehrkraft der Parallelklasse ist Ansprechpartnerin und verantwortich für Vertretungsinhalte und -materialien in den Fächern.
  • Möglichkeiten der Vertretungsplanung:
    Zunächst könnten Doppelbesetzungen aufgelöst werden; Klassen- bzw. Fachlehrkräfte verbleiben nach Möglichkeit in ihrer eigenen Klasse.
  • Sollte keine Lehrkraft zur Verfügung stehen, müssen Schülerinnen und Schüler vorrangig der Klassen 3 und 4 aufgeteilt bzw. zusammengelegt werden, da diese in der Regel kleinere Lerngruppen aufweisen. Jede Klassenleitung legt hierfür einen Aufteilungsplan mit festen Zuordnungen bereit (liegt in der roten Mappe). Der Jahrgangspartner -oder wenn möglich die Vertretungslehrkraft- sucht geeignete Materialien, z. B. aus dem Notfallordner aus, falls kein Material auf der Edu-Map zur Verfügung stehen sollte.
  • Bei einem Ausfall mehrerer Lehrkräfte müssen alle personellen Ressourcen eingesetzt werden, d. h. dass auch Mehrarbeit angeordnet werden kann, um im Sinne der „Verlässlichen Grundschule“ eine Betreuung bis mindestens 11:15 Uhr zu gewährleisten.

Organisation im Vertretungsfall (langfristige Erkrankung)

  • Zunächst wird der Unterricht wie im Fall einer kurzfristigen Erkrankung gesichert (siehe oben). Bei längerfristigen Ausfällen organisiert die Schulleitung weitere Maßnahmen (evtl. einen neuen Stundenplan, Kooperation mit dem Personalbüro) zur Unterrichtsversorgung.

Vertretungsgründe

Vertretungsgründe

  • Vertretungsfälle können aus unterschiedlichen Gründen erforderlich werden. Dazu zählen insbesondere kurzfristige oder längerfristige Erkrankungen, Abwesenheiten im Rahmen von Fort- und Weiterbildungen, Ausflügen oder Klassenfahrten, Mutterschutz und Elternzeit, genehmigte Beurlaubungen oder Sonderurlaube sowie andere dienstliche Verpflichtungen.

Bausteine des Vertretungsunterrichts

Edumaps

  • Wenn es gesundheitlich möglich ist, sollten Unterrichtsmaterialien auf der Vertretungsedumap zur Verfügung gestellt werden. Erforderliche Unterlagen und Informationen über z. B. bereits behandelte Unterrichtsgegenstände, geplanten weiteren Verlauf des Unterrichts oder geplante Klassenarbeiten sollten zur Verfügung gestellt werden. So wird gewährleistet, dass der Unterricht auch im Vertretungsfall sinnvoll und kontinuierlich fortgeführt werden kann.
  • Idealerweise bereiten die KollegInnen ihren Unterricht direkt in der Edumap vor und geben die benötigten Materialien an.

Notfallordner

  • Der rote Schnellhefter jeder Klasse enthält zentrale Informationen und Listen, die Vertretungslehrkräften eine schnelle Orientierung ermöglichen.
  • Ergänzend zur Edu-Map finden sich Kopiervorlagen im Notfallordner am Kopierer, die im Notfall im Unterricht eingesetzt werden können.
  • Die Klassenleitung ist für die Aktualität des Notfallordners verantwortlich; die Unterlagen werden zum zweiten Schulhalbjahr überprüft und ergänzt.

Übersicht Aufteilung

  • Wenn eine Klasse in der ersten Stunde aufgeteilt werden muss, wird sie von Frau Lux vor dem Unterricht beaufsichtigt, über den Tagesablauf informiert und sie teilt die Kinder dann auf.
    In den nachfolgenden Stunden erfolgt die Aufteilung durch die Lehrkraft der vorherigen Stunde.
    Die Aufteilung -wie auch die Vertretungen- werden im Vertretungsplan farblich markiert.

Wichtige Informationen zur Klasse

  • In jeder Klasse liegt eine "Klassenmappe" (rote Mappe) mit wichtigen Informationen bereit. Darin finden sich Hinweise zu Kindern mit Förderbedarf, eine Übersicht der Notfallnummern sowie Angaben zu Buskindern. Außerdem enthält die Mappe Informationen zur Chor- und Bläserklasse sowie zu den Betreuungskindern. Diese Unterlagen dienen der vertretenden Lehrkraft als Orientierung im Vertretungsfall.

Anton

Onilo

Dokumentation der Vertretungsstunden

Form der Dokumentation

  • Es obliegt der vertretenden Lehrkraft, zu dokumentieren, welche Inhalte in der Vertretungsstunde bearbeitet wurden.
    Dazu ist die Edumap zu verwenden, in der die zu vertretende Lehrkraft die geplanten Inhalte aufgeschrieben hat. Dadurch kann der Überblick darüber behalten werden, welche Inhalte umgesetzt werden konnten.

Klassenbuch

  • Die Vertretungslehrkraft trägt, wenn möglich direkt, den Unterrichtsinhalt ins Klassenbuch ein.

Stand

Konzepterstellung

  • August 2025 - März 2026
    Schulkonferenzbeschluss 28.05.2026